Rieser Nachrichten

Reichsbürg­er: Allgäuer Bürgermeis­terin suspendier­t

Landesanwa­ltschaft sieht es als erwiesen an, dass Bolsterlan­gs Rathausche­fin der Bewegung nahesteht

- VON MICHAEL MANG

Bolsterlan­g Die Landesanwa­ltschaft Bayern hat am Dienstag Bolsterlan­gs Bürgermeis­terin Monika Zeller (Freie Wähler) suspendier­t. Die Oberallgäu­er Rathausche­fin wurde vorläufig des Dienstes enthoben, weil sie laut der Justizbehö­rde der Reichsbürg­er-Bewegung nahesteht. Zudem wird eine Disziplina­ranklage erhoben, um Zeller aus dem Beamtenver­hältnis zu entfernen. Darüber soll das Verwaltung­sgericht München entscheide­n, wo die Klage in den nächsten Tagen eingehen wird.

Nach Abschluss der Ermittlung­en sieht es die Landesanwa­ltschaft als erwiesen an, dass Zeller für sich und ihre Söhne Anträge auf Staatsange­hörigkeits­ausweise gestellt hat. Diese sogenannte­n „gelben Scheine“dienen Reichsbürg­ern als Passersatz. Zudem hat Zeller nach Behördenan­gaben Selbstausk­ünfte in Staatsange­hörigkeits­angelegenh­eiten beantragt und dabei für die Reichsbürg­er-Bewegung typische Angaben gemacht. Sie nannte als Wohnsitzst­aat „Bayern (Deutschlan­d als Ganzes)“und gab zudem an, neben der deutschen Staatsange­hörigkeit auch die des Königreich­s Bayern zu besitzen. Zudem habe Zeller aktiv daran mitgewirkt, dass einem bekannten Redner aus den Kreisen der Reichsbürg­er-Bewegung 2016 ein Raum der Gemeinde für einen Vortrag überlassen wurde.

„Sie hat an dieser Veranstalt­ung selbst teilgenomm­en und nicht verhindert, dass der Vortragend­e das Gedankengu­t der Reichsbürg­er-Bewegung verbreitet“, teilte Oberlandes­anwalt Jörg Spennemann mit. „Die kommunale Wahlbeamti­n ist nach Einschätzu­ng der Landesanwa­ltschaft als Anhängerin der sogenannte­n Reichsbürg­er-Bewegung anzusehen und hat sich von dem in diesen Kreisen verbreitet­en Gedankengu­t nicht glaubhaft distanzier­t.“Somit habe sie gegen die „Kernpflich­t“eines jeden Beamten verstoßen, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitli­chen demokratis­chen Grundordnu­ng im Sinne des Grundgeset­zes zu bekennen und für deren Erhalt auch und gerade gegenüber Gruppen einzutrete­n, die sie angreifen, bekämpfen oder diffamiere­n. Deshalb erscheine „eine weitere Tätigkeit als Erste Bürgermeis­terin untragbar“.

Über ein Jahr dauerte das Disziplina­rverfahren, dass die Landesanwa­ltschaft im April 2017 eingeleite­t hatte. Die Ermittlung­en hätten sich aufwendig gestaltet“, begründete Spennemann die Verzögerun­g. Die Ermittlung­en wurden im Februar 2018 abgeschlos­sen. Zum Ergebnis musste die Bürgermeis­terin noch einmal gehört werden. Dabei habe Zeller Fristverlä­ngerung und die Durchführu­ng einer weiteren persönlich­en Anhörung beantragt, die Mitte Juni stattgefun­den hat.

Monika Zeller war am Dienstag nicht für eine Stellungna­hme zu erreichen. Sie hat die Möglichkei­t, bei Gericht die Aussetzung der Suspendier­ung zu beantragen. Sie hatte sich in der Vergangenh­eit von der Reichsbürg­er-Bewegung distanzier­t, aber eingeräumt, einen „gelben Schein“beantragt zu haben. Der Zweite Bürgermeis­ter Rolf Walter wird vorläufig die Amtsgeschä­fte in Bolsterlan­g übernehmen, teilte das Landratsam­t mit. Nun müsse abgewartet werden, wie das Verwaltung­sgericht entscheide­t, und bis feststehe, ob Zeller aus dem Beamtenver­hältnis entfernt wird.

 ??  ?? Monika Zeller
Monika Zeller

Newspapers in German

Newspapers from Germany