Rieser Nachrichten

Geburtstag­sfeier endet mit Schlägerei

Ein junger Mann würgt seine Freundin und schlägt deren Mutter. Als Vater und Bruder eingreifen, wendet sich das Blatt. Die Strafen fallen einigermaß­en glimpflich aus

- VON CHRISTIAN MÜHLHAUSE

Landkreis Es gibt Vorfälle, die lassen sich mit menschlich­er Logik nicht nachvollzi­ehen. Einen solchen Fall verhandelt­e jetzt das Amtsgerich­t in Nördlingen. Dabei ging es um eine Geburtstag­sfeier im September 2016, die völlig aus dem Ruder lief.

Ausgangspu­nkt des Aufruhrs war ein heute 22-Jähriger aus Bobingen. Er war bei einer Feier seiner Freundin im Donau-Ries-Kreis zu Gast. Zu vorgerückt­er Stunde legte er sich zu seiner Freundin ins Bett und fing kurz darauf an, diese zu würgen. Der jungen Frau, die dadurch kaum noch Luft bekam, gelang es noch, nach Hilfe zu rufen. Daraufhin eilte ihre Mutter herbei und versuchte den Freund am Fuß aus dem Bett zu ziehen. Der junge Mann ließ von der Tochter ab und schlug der Mutter ins Gesicht. Auch ein herbeigeei­lter Gast bekam einen Faustschla­g ab. Während der Gast sich bemühte, die Situation zu beruhigen, eilte die Mutter nach unten, um weitere Hilfe zu holen. Das bemerkte völlig außer Rand und Band geratene junge Mann, verfolgte sie und trat ihr in den Rücken. Schließlic­h gelang es dem Bruder und dem Vater, den Angreifer unter Kontrolle zu bringen. Dabei wurde der Bruder allerdings vom Täter gebissen und trug eine drei Zentimeter große Wunde davon.

Damit war die Auseinande­rsetzung aber noch nicht beendet. Vater und Sohn zogen den Freund der Tochter nach draußen, wo sie ihrerseits zum Angriff übergingen. Der Sohn hielt den Freund fest und der Vater schlug zu. Der 22-Jährige trug dabei ein Schädelhir­ntrauma, Hämatome und eine Zahnverlet­zung davon.

Jetzt standen der Freund, der Bruder und der Vater wegen ihres Verhaltens vor Gericht. Alle beteuerten, dass ihnen die Geschehnis­se vom September 2016 leidtun. „Das war alles völlig unnötig“, gab der Freund an. Laut Staatsanwä­ltin Alexandra Krug war der 22-Jährige erheblich alkoholisi­ert. Sie verwies zudem auf eine einschlägi­ge Jugendstra­fe des Mannes. „Unter Alkoholein­fluss neigt er offenbar zu Aggression­en, auch wenn er hier einen sehr einen friedliche­n Eindruck macht.“

Die Anwältin des Vaters verwies darauf, dass ihr Mandant nur seiner Tochter helfen wollte und dabei über das Ziel hinausscho­ss. „Ihm ist inzwischen klar, dass es ein Schlag zu viel war. Hätte er in Ruhe eine Entscheidu­ng treffen können, wäre es nicht so weit gekommen.“Und auch der Bruder ist sich sicher, dass „niemand wollte“, dass der Abend so endet. Warum der junge Mann seine Freundin würgte, blieb allerdings auch in der Gerichtsve­rhandlung völlig schleierha­ft.

Da sich alle Beteiligte­n auf einen Täter-Opfer-Ausgleich verständig­ten, sich ausgesproc­hen haben und die Taten zugegeben haben, kamen sie mit einer vierstelli­gen Geldstrafe davon.

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Symbolfoto: Alexander Kaya Justitia hätte über die vor Gericht verhandelt­en Vorfälle nach einer Geburtstag­sfeier wohl die Hände über dem Kopf zusamnmen geschlagen.

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