Geburtstagsfeier endet mit Schlägerei
Ein junger Mann würgt seine Freundin und schlägt deren Mutter. Als Vater und Bruder eingreifen, wendet sich das Blatt. Die Strafen fallen einigermaßen glimpflich aus
Landkreis Es gibt Vorfälle, die lassen sich mit menschlicher Logik nicht nachvollziehen. Einen solchen Fall verhandelte jetzt das Amtsgericht in Nördlingen. Dabei ging es um eine Geburtstagsfeier im September 2016, die völlig aus dem Ruder lief.
Ausgangspunkt des Aufruhrs war ein heute 22-Jähriger aus Bobingen. Er war bei einer Feier seiner Freundin im Donau-Ries-Kreis zu Gast. Zu vorgerückter Stunde legte er sich zu seiner Freundin ins Bett und fing kurz darauf an, diese zu würgen. Der jungen Frau, die dadurch kaum noch Luft bekam, gelang es noch, nach Hilfe zu rufen. Daraufhin eilte ihre Mutter herbei und versuchte den Freund am Fuß aus dem Bett zu ziehen. Der junge Mann ließ von der Tochter ab und schlug der Mutter ins Gesicht. Auch ein herbeigeeilter Gast bekam einen Faustschlag ab. Während der Gast sich bemühte, die Situation zu beruhigen, eilte die Mutter nach unten, um weitere Hilfe zu holen. Das bemerkte völlig außer Rand und Band geratene junge Mann, verfolgte sie und trat ihr in den Rücken. Schließlich gelang es dem Bruder und dem Vater, den Angreifer unter Kontrolle zu bringen. Dabei wurde der Bruder allerdings vom Täter gebissen und trug eine drei Zentimeter große Wunde davon.
Damit war die Auseinandersetzung aber noch nicht beendet. Vater und Sohn zogen den Freund der Tochter nach draußen, wo sie ihrerseits zum Angriff übergingen. Der Sohn hielt den Freund fest und der Vater schlug zu. Der 22-Jährige trug dabei ein Schädelhirntrauma, Hämatome und eine Zahnverletzung davon.
Jetzt standen der Freund, der Bruder und der Vater wegen ihres Verhaltens vor Gericht. Alle beteuerten, dass ihnen die Geschehnisse vom September 2016 leidtun. „Das war alles völlig unnötig“, gab der Freund an. Laut Staatsanwältin Alexandra Krug war der 22-Jährige erheblich alkoholisiert. Sie verwies zudem auf eine einschlägige Jugendstrafe des Mannes. „Unter Alkoholeinfluss neigt er offenbar zu Aggressionen, auch wenn er hier einen sehr einen friedlichen Eindruck macht.“
Die Anwältin des Vaters verwies darauf, dass ihr Mandant nur seiner Tochter helfen wollte und dabei über das Ziel hinausschoss. „Ihm ist inzwischen klar, dass es ein Schlag zu viel war. Hätte er in Ruhe eine Entscheidung treffen können, wäre es nicht so weit gekommen.“Und auch der Bruder ist sich sicher, dass „niemand wollte“, dass der Abend so endet. Warum der junge Mann seine Freundin würgte, blieb allerdings auch in der Gerichtsverhandlung völlig schleierhaft.
Da sich alle Beteiligten auf einen Täter-Opfer-Ausgleich verständigten, sich ausgesprochen haben und die Taten zugegeben haben, kamen sie mit einer vierstelligen Geldstrafe davon.