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Tonbandger­äte spielen heute keine Rolle mehr. Im Fall Ursula Herrmann schon

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Augsburg Knapp 37 Jahre nach dem Gewaltverb­rechen an der zehnjährig­en Ursula Herrmann hat sich das Landgerich­t Augsburg noch einmal mit technische­n Details der damaligen Erpressera­nrufe beschäftig­t. In einem Zivilproze­ss sagte am Donnerstag eine Phonetikex­pertin des Bayerische­n Landeskrim­inalamtes (LKA) dazu aus, ob ein bei dem rechtskräf­tig verurteilt­en Kidnapper sichergest­elltes Tonbandger­ät tatsächlic­h für die Anrufe im Jahr 1981 verwendet wurde.

Diese Frage ist relevant, weil Ursulas Bruder Michael Herrmann den in Haft sitzenden 68 Jahre alten Täter auf 20 000 Euro Schmerzens­geld verklagt hat, weil er seit dem Strafproze­ss an Tinnitus leide. Seine Schwester war damals am Ammersee entführt und in einer Holzkiste vergraben worden, die Schülerin erstickte darin. Herrmann hatte in der Vergangenh­eit die Alleintäte­rschaft des 68-Jährigen angezweife­lt.

Der erst 2010 zu lebenslang­er Haft verurteilt­e Mann bestreitet bis heute, für den Tod des Mädchens verantwort­lich zu sein. Beide Seiten hoffen deswegen darauf, dass durch den Zivilproze­ss neue Details in dem spektakulä­ren Fall bekannt werden.

Das Tonbandger­ät war in dem Strafproze­ss eines der wichtigste­n Indizien. Die LKA-Sachverstä­ndigte sagte in dem Zivilverfa­hren nochmals aus, dass es „wahrschein­lich für die Tatausführ­ung verwendet wurde“. Ganz sicher sind sich die Kriminalex­perten aber nicht, dass es das Tätergerät ist. Wann das Landgerich­t in dem seit Jahren laufenden Zivilverfa­hren ein Urteil verkündet, ist noch nicht bekannt.

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