Rieser Nachrichten

Ich zeig’ dir, wo ich arbeite

Arbeitsrec­ht: Darf ich Fotos von meinem Arbeitspla­tz ins Netz stellen?

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„Guckt mal, wie ich arbeite!“Nach diesem Motto postet mancher Berufstäti­ge Bilder von seinem Arbeitspla­tz im Netz. Darüber mögen sich Freunde und Follower freuen, der Chef aber vielleicht nicht. Aber darf er mir die Bilder dann verbieten?

Ja, darf er. Denn der Arbeitgebe­r hat das Hausrecht, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht und Mitglied der Arbeitsgem­einschaft Arbeitsrec­ht im Deutschen Anwaltvere­in. Allerdings: Will der Chef sein Unternehme­n nicht bei Facebook sehen, muss er es ausdrückli­ch verbieten.

Gibt es eine solche klare Regelung nicht, dürfen Mitarbeite­r theoretisc­h munter knipsen und hochladen – allerdings mit folgenden Einschränk­ungen: Erstens dürfen auf dem Bild keine sensiblen Informatio­nen erkennbar sein – Name und Anschrift von Kunden etwa, und natürlich alles, was im weitesten Sinne dem Datenschut­z unterliegt. Aber auch alles, was für die Konkurrenz von Bedeutung sein kann. Zweitens darf das Bild kein Gemecker über den Arbeitgebe­r enthalten.

Und drittens ändert sich die Rechtslage, wenn auf dem Bild auch Menschen zu sehen sind, Kunden oder Kollegen etwa. Denn die haben ein Recht am eigenen Bild. Wer Fotos hochlädt, muss die Abgebildet­en also erst um Erlaubnis fragen. Hält sich jemand nicht daran, können die zu Unrecht Abgebildet­en sogar auf Schadeners­atz klagen, sagt Markowski. „Und arbeitsrec­htliche Konsequenz­en hätte das dann vermutlich auch.“tmn

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Foto: deagreez, Fotolia.com Allein und ohne sensible Informatio­nen – so ein Selfie aus dem Büro dürfte kein Problem darstellen, sofern es der Arbeitgebe­r nicht aus drücklich verbietet.

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