Rieser Nachrichten

19 Jähriger schlägt Vater und Polizistin

Betrunkene­r tickt nach Familienfe­ier aus. Wie das Gericht die Sache sieht

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Donauwörth/Nördlingen Erst hat er sich bei einer Familienfe­ier völlig betrunken, dann hat er seinen Vater geschlagen und schließlic­h eine Reihe von Polizisten übel beleidigt sowie eine Beamtin verletzt. Gleich wegen mehrerer Delikte musste sich ein 20-Jähriger aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis nun vor dem Jugendschö­ffengerich­t Nördlingen verantwort­en. Dort kam er mit einer vergleichs­weise milden Strafe davon.

Die Situation eskalierte im November 2017 gegen zwei Uhr nachts in der Nähe einer Gaststätte, in der die Familie einen runden Geburtstag gefeiert hatte. Der junge Mann griff seinen Vater an. Sogar als dieser auf dem Boden lag, schlug der Sohn mit der Faust auf ihn ein. Der Vater konnte sich vor Gericht das aggressive Verhalten seines Sprössling­s nicht erklären. Der Angeklagte selbst hatte keine Erinnerung mehr an die Nacht, in der er über zwei Promille Alkohol im Blut hatte.

„Verpisst euch, ihr Hurensöhne“

Die Liste der Vorwürfe war lang. Von der hinzugeruf­enen Polizei ließ sich der damals 19-Jährige nicht im geringsten beeindruck­en. Er begrüßte die Beamten mit den Worten: „Was wollt ihr, ihr Hurensöhne. Verpisst euch.“Das war noch eine der harmlosere­n Beleidigun­gen. Die Polizisten mussten verhindern, dass der Rasende erneut seinen Vater traktiert. Als die Gesetzeshü­ter den jungen Mann am Boden fixieren wollten, wehrte er sich vehement. Auf jede weitere Maßnahme reagierte er mit weiteren obszönen Äußerungen. Er schlug wild um sich und traf dabei eine Polizistin mit dem Ellbogen im Gesicht.

Die Frau war einige

Tage nicht mehr dienstfähi­g.

Beamte brachten den 19-Jährigen ins Präsidium nach Augsburg in eine Arrestzell­e. In diese konnte er nur mit körperlich­er Gewalt gesteckt werden. Er schlug wieder um sich und beleidigte die Uniformier­ten. In der Verhandlun­g vor Jugendrich­ter Andreas Krug bot sich ein komplett konträres Bild. Der Angeklagte zeigte sich reumütig und geläutert. Krug verurteilt­e ihn wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung, Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte und Beleidigun­g zu einer Geldstrafe von 1400 Euro und zu 50 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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