19 Jähriger schlägt Vater und Polizistin
Betrunkener tickt nach Familienfeier aus. Wie das Gericht die Sache sieht
Donauwörth/Nördlingen Erst hat er sich bei einer Familienfeier völlig betrunken, dann hat er seinen Vater geschlagen und schließlich eine Reihe von Polizisten übel beleidigt sowie eine Beamtin verletzt. Gleich wegen mehrerer Delikte musste sich ein 20-Jähriger aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis nun vor dem Jugendschöffengericht Nördlingen verantworten. Dort kam er mit einer vergleichsweise milden Strafe davon.
Die Situation eskalierte im November 2017 gegen zwei Uhr nachts in der Nähe einer Gaststätte, in der die Familie einen runden Geburtstag gefeiert hatte. Der junge Mann griff seinen Vater an. Sogar als dieser auf dem Boden lag, schlug der Sohn mit der Faust auf ihn ein. Der Vater konnte sich vor Gericht das aggressive Verhalten seines Sprösslings nicht erklären. Der Angeklagte selbst hatte keine Erinnerung mehr an die Nacht, in der er über zwei Promille Alkohol im Blut hatte.
„Verpisst euch, ihr Hurensöhne“
Die Liste der Vorwürfe war lang. Von der hinzugerufenen Polizei ließ sich der damals 19-Jährige nicht im geringsten beeindrucken. Er begrüßte die Beamten mit den Worten: „Was wollt ihr, ihr Hurensöhne. Verpisst euch.“Das war noch eine der harmloseren Beleidigungen. Die Polizisten mussten verhindern, dass der Rasende erneut seinen Vater traktiert. Als die Gesetzeshüter den jungen Mann am Boden fixieren wollten, wehrte er sich vehement. Auf jede weitere Maßnahme reagierte er mit weiteren obszönen Äußerungen. Er schlug wild um sich und traf dabei eine Polizistin mit dem Ellbogen im Gesicht.
Die Frau war einige
Tage nicht mehr dienstfähig.
Beamte brachten den 19-Jährigen ins Präsidium nach Augsburg in eine Arrestzelle. In diese konnte er nur mit körperlicher Gewalt gesteckt werden. Er schlug wieder um sich und beleidigte die Uniformierten. In der Verhandlung vor Jugendrichter Andreas Krug bot sich ein komplett konträres Bild. Der Angeklagte zeigte sich reumütig und geläutert. Krug verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1400 Euro und zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Das Urteil ist rechtskräftig.