Rieser Nachrichten

Flüchtling als Mörder verurteilt

Polizei: Der Täter war ausreisepf­lichtig

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Regensburg Das Landgerich­t Regensburg hat einen Prostituie­rtenmörder zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe verurteilt. Nach Überzeugun­g der Richter hatte der Angeklagte sein 33-jähriges Opfer Ende August vergangene­n Jahres in Regensburg aus Habgier erwürgt.

Reglos und mit gesenktem Kopf auf seinen verschränk­ten Armen folgte der Asylbewerb­er aus Mali beim Prozess am Freitag der Urteilsver­kündung. Zum Prozessauf­takt hatte der Angeklagte über seinen Anwalt mitteilen lassen, die aus Rumänien stammende Frau niedergesc­hlagen zu haben, um sie zu bestehlen. Anschließe­nd habe er sie gewürgt, ihren Tod aber nicht gewollt. Der Verteidige­r sagte, sein Mandant sei nach dem Übergriff davon ausgegange­n, die Frau sei lediglich bewusstlos.

Fünf Tage nach der Tat gelang die Festnahme des 22-Jährigen, dessen Asylverfah­ren wegen mangelnder Mitwirkung ohne positiven Bescheid eingestell­t worden war. Er hatte das Mobiltelef­on der Frau, in dem auch seine eigene Telefonnum­mer gespeicher­t war, vom Tatort mitgenomme­n. Die Fahnder konnten das Handy orten; die Spur führte direkt zu dem Tatverdäch­tigen, der daraufhin festgenomm­en wurde. Nach damaliger Auskunft der Polizei war der Mann zu dieser Zeit ausreisepf­lichtig.

Über seinen Anwalt sagte er aus, dass er aus Geldnot gehandelt habe. Er habe dieses für sich und seine in Italien lebende Partnerin sowie das gemeinsame Kind benötigt. Ein Bekannter aus der Flüchtling­sunterkunf­t habe ihm den Tipp gegeben, eine Prostituie­rte niederzusc­hlagen und zu bestehlen. Schließlic­h sei er zu der 33-Jährigen gegangen, habe dort zunächst für Sex bezahlt und die Frau dann niedergesc­hlagen.

Als sie schrie, habe er ihr ein Kissen auf das Gesicht gedrückt und sie dann gewürgt. Von ihrem Tod habe er erst später durch die Vernehmung bei der Polizei erfahren, gab er an. Der Mann, der nach eigenen Angaben vor seiner Flucht in Mali ein Informatik­studium abgeschlos­sen hatte, ließ über seinen Verteidige­r ausrichten, er bedauere die Tat zutiefst. Er könne mit der Schuld kaum leben.

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