Rieser Nachrichten

Verbotener Handel mit Dopingmitt­eln

Ein Geschäftsm­ann aus dem Donau-Ries-Kreis verkauft Nahrungser­gänzungsmi­ttel, die auf der schwarzen Liste stehen. Das hat gravierend­e Folgen

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Landkreis/Nördlingen Fitness und einen mit Muskeln bepackten Körper – das wünschen sich nicht wenige Menschen in der heutigen Zeit. Neben dem entspreche­nden Training sollen auch sogenannte Nahrungser­gänzungsmi­ttel dabei helfen, dies zu erreichen. Ein Mann aus dem Donau-Ries-Kreis machte daraus ein Geschäftsm­odell. Er gründete einen Versandhan­del. Das Geschäft florierte – bis die Kripo, Landeskrim­inalamt und andere Behörden zu einer Durchsuchu­ngsaktion auftauchte­n. Der Verdacht: Im Sortiment befinden sich auch verbotene Substanzen. Dies bestätigte sich. Das brachte den 34-Jährigen vor das Schöffenge­richt in Nördlingen – und beinahe ins Gefängnis.

Ein anonymer Hinweis, so berichtete ein Beamter der Kripo Dillingen, löste im Juni 2016 die strafrecht­lichen Ermittlung­en aus. Auch zuvor hatte der Händler schon Ärger – und zwar mit der Lebensmitt­elüberwach­ung des Landratsam­ts. Die hatte einer Bedienstet­en zufolge seit 2015 mit einer „Vielzahl von Beanstandu­ngen und Verstößen“in dem Betrieb zu tun. Während es dabei etwa um Präparate mit fehlender Zulassung oder mit zu hoher Dosis von bestimmten Stoffen (zum Beispiel Zink) ging, entdeckten die Fahnder bei ihrer Razzia einige Versandart­ikel, die juristisch eine ganz andere Dimension haben. Die aus den USA stammenden Tabletten enthielten – so ergaben Analysen – Wirkstoffe, die auf der Dopinglist­e stehen und den gleichen Effekt haben wie anabole Steroide. Sie seien für einen schnellere­n und gesteigert­en Muskelaufb­au geeignet, erläuterte Staatsanwa­lt Stefan Mayridl. Der war eigens aus München angereist, weil sich die Behörde dort schwerpunk­tmäßig um Verstöße gegen das Dopinggese­tz kümmert.

Der Geschäftsm­ann aus dem Donau-Ries-Kreis fand in der Fitness- und Bodybuilde­r-Szene reichlich Kundschaft, die sich nicht um die möglichen gefährlich­en Nebenwirku­ngen (Depression­en, Organschäd­en) scherte. Die Anklagesch­rift listete 100 Fälle des gewerbsmäß­igen unerlaubte­n Handels mit Dopingmitt­eln auf. Der Wert der einzelnen Bestellung­en zwischen dem 27. Mai und dem 9. Oktober 2016 bewegte sich zwischen knapp 22 und 140 Euro. Der Jahresumsa­tz habe in jener Zeit rund eine Million Euro erreicht, sagte der Angeklagte.

Der zeigte sich reumütig und voll geständig. Er habe auch seine Konsequenz­en daraus gezogen und achte darauf, keine derartigen Mittel mehr zu vertreiben. Sein Verteidige­r Malte Englert gab zu bedenken, dass die Dopingpräp­arate nur einen Teil eines großen Sortiments bildeten. Der Anwalt verwies auch darauf, dass der 34-Jährige seine Firma mit einer finanziell­en Förderung des Freistaats Bayern (100 000 Euro) gegründet und damit Arbeitsplä­tze geschaffen habe.

Englert wollte „ein Zeichen setzen, dass mein Mandant nicht überbestra­ft wird“. Schließlic­h sei er durch die getroffene­n Maßnahmen bereits gehörig finanziell belastet. Die Behörden beschlagna­hmten Ware im Wert von fast 40 000 Euro. Die sei mittlerwei­le wertlos, weil abgelaufen, erklärte der Geschäftsf­ührer. Der Umsatz in seinem Versandhan­del sei auf 300 000 Euro eingebroch­en. Er habe Mitarbeite­r entlassen müssen.

Staatsanwa­lt Mayridl wollte sich diesen Fakten nicht verschließ­en. Er stellte auch fest, die gehandelte­n verbotenen Präparate hätten „nicht die härtesten Nebenwirku­ngen“. Man könne von minderschw­eren Fällen ausgehen. Die Folge: Es komme eine Freiheitss­trafe zur Bewährung in Betracht. Nach einer Verfahrens­absprache stellte das Gericht unter Vorsitz von Andrea Eisenbarth einen Strafrahme­n zwischen 15 und 21 Monaten in Aussicht. Im Urteil war es letztlich eine Freiheitss­trafe von eineinhalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Zudem wird der durch den Handel mit den Dopingmitt­eln erzielte Umsatz von gut 7800 Euro abgeschöpf­t. „Einziehung von Wertersatz“heißt das in der Juristensp­rache. Der Geschäftsf­ührer zeigte sich sichtlich erleichter­t, dass das Verfahren beendet ist. Beruflich hat er sich übrigens zwischenze­itlich ein zweites Standbein geschaffen: den Handel mit Bio-Lebensmitt­eln.

Umsatz im Versandhan­del ist eingebroch­en

Newspapers in German

Newspapers from Germany