Zwei Frauen vergewaltigt: Lange Haft
Wie perfide der 28-Jährige vorging
München Nachdem er zwei Frauen angegriffen und vergewaltigt hat, ist ein 28-Jähriger zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die erste Große Strafkammer am Landgericht München I sprach ihn am Mittwoch unter anderem des versuchten Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung schuldig.
Der Vorsitzende Richter sah es als erwiesen an, dass der Mann im November 2015 erst auf eine Frau in Rosenheim losgegangen war und sie dann vergewaltigte. Rund ein Jahr später attackierte der Angeklagte eine Joggerin im Englischen Garten in München. Der 28-Jährige hatte die Taten zuvor teilweise gestanden. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert.
Richter Michael Höhne sprach am Mittwoch mit Blick auf die Taten von einer „Horrorvorstellung für jede Frau“. Es sei „schockierend, mit welcher Brutalität und Intensität“der Mann gegen seine beiden Opfer vorgegangen sei, sagte Höhne.
Der heute 28-jährige Mann war mit seiner damals schwangeren Ehefrau und dem gemeinsamen Kind im Oktober 2015 aus der Türkei nach Deutschland eingereist und hatte Asyl beantragt. Weil das Kind krank war und operiert werden musste, wurde die Familie zunächst in einer Klinik in Rosenheim untergebracht. Im Dezember 2015 zog sie nach München um.
Sein erstes Opfer hatte der Mann nach Überzeugung der Strafkammer im November 2015 am Inn-Damm in Rosenheim attackiert. Wegen der erneuten Schwangerschaft seiner Frau habe der Mann seinen Sexualtrieb unbefriedigt gesehen, führte Richter Höhne aus. Er griff die Spaziergängerin demnach in der Dunkelheit von hinten an, zerrte sie in ein Waldstück und vergewaltigte sie. Etwa ein Jahr später verging sich der Angeklagte dann auf ähnliche Weise an einer Joggerin in München. Diese würgte er minutenlang, bevor er die bewusstlose Frau vergewaltigte und bei etwa zwei Grad Celsius allein zurückließ.
Die Strafkammer sah keinen Grund, an den Schilderungen der beiden Frauen zu zweifeln. In seiner Urteilsbegründung verwies der Vorsitzende Richter Höhne auch darauf, dass der 28-Jährige in der Türkei wegen Raubes und eines sexuellen Angriffs auf eine Frau vorbestraft sei.