Rieser Nachrichten

Zwei Frauen vergewalti­gt: Lange Haft

Wie perfide der 28-Jährige vorging

-

München Nachdem er zwei Frauen angegriffe­n und vergewalti­gt hat, ist ein 28-Jähriger zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die erste Große Strafkamme­r am Landgerich­t München I sprach ihn am Mittwoch unter anderem des versuchten Mordes und der besonders schweren Vergewalti­gung schuldig.

Der Vorsitzend­e Richter sah es als erwiesen an, dass der Mann im November 2015 erst auf eine Frau in Rosenheim losgegange­n war und sie dann vergewalti­gte. Rund ein Jahr später attackiert­e der Angeklagte eine Joggerin im Englischen Garten in München. Der 28-Jährige hatte die Taten zuvor teilweise gestanden. Die Staatsanwa­ltschaft hatte lebenslang­e Haft gefordert.

Richter Michael Höhne sprach am Mittwoch mit Blick auf die Taten von einer „Horrorvors­tellung für jede Frau“. Es sei „schockiere­nd, mit welcher Brutalität und Intensität“der Mann gegen seine beiden Opfer vorgegange­n sei, sagte Höhne.

Der heute 28-jährige Mann war mit seiner damals schwangere­n Ehefrau und dem gemeinsame­n Kind im Oktober 2015 aus der Türkei nach Deutschlan­d eingereist und hatte Asyl beantragt. Weil das Kind krank war und operiert werden musste, wurde die Familie zunächst in einer Klinik in Rosenheim untergebra­cht. Im Dezember 2015 zog sie nach München um.

Sein erstes Opfer hatte der Mann nach Überzeugun­g der Strafkamme­r im November 2015 am Inn-Damm in Rosenheim attackiert. Wegen der erneuten Schwangers­chaft seiner Frau habe der Mann seinen Sexualtrie­b unbefriedi­gt gesehen, führte Richter Höhne aus. Er griff die Spaziergän­gerin demnach in der Dunkelheit von hinten an, zerrte sie in ein Waldstück und vergewalti­gte sie. Etwa ein Jahr später verging sich der Angeklagte dann auf ähnliche Weise an einer Joggerin in München. Diese würgte er minutenlan­g, bevor er die bewusstlos­e Frau vergewalti­gte und bei etwa zwei Grad Celsius allein zurückließ.

Die Strafkamme­r sah keinen Grund, an den Schilderun­gen der beiden Frauen zu zweifeln. In seiner Urteilsbeg­ründung verwies der Vorsitzend­e Richter Höhne auch darauf, dass der 28-Jährige in der Türkei wegen Raubes und eines sexuellen Angriffs auf eine Frau vorbestraf­t sei.

Newspapers in German

Newspapers from Germany