„Eine Schneise der Verwüstung“
Rieser zerstört mit 1,68 Promille zwei Laternen und landet in einem Garten
Nördlingen Ein 20-jähriger Rieser ließ es Anfang März dieses Jahres in mehrerlei Hinsicht ordentlich krachen: Er besuchte zunächst die Eisplatz-Party in Nördlingen, ging dann in die Disco und becherte bis unmittelbar vor der Heimfahrt kurz vor halb acht Uhr morgens, wie zwei Blutentnahmen bewiesen – bei der ersten lag der Alkoholgehalt im Blut bei 1,68 Promille, bei der zweiten noch darüber, was nur möglich ist, indem er bis zum Fahrtantritt trank.
Der junge Mann fuhr mit seinem Wagen in sein Heimatdorf, wo er eine Straßenlaterne rammte, sodass diese in Schräglage geriet. Er stieg aus, begutachtete das kaputte Licht am Auto – und fuhr weiter. Nach zehn Kilometern traf er in einem anderen Ort die nächste Straßenlaterne, die zu Boden ging, durchbrach einen Zaun und schanzte einen Meter tief in den dahinter liegenden Garten. Gesamtschaden an Laternen und Garten: 3300 Euro. Gleich zwei Polizeistreifen waren zu beiden Unfällen unterwegs, bis „zusammenkam, was zusammen gehörte“, wie es der Vorsitzende Richter Andreas Krug in der Verhandlung vor dem Nördlinger Amtsgericht formulierte. „Auf dieser unsäglichen Fahrt haben Sie eine Schneise der Verwüstung geschlagen“, entrüstete er sich.
„Ich war wegen dem Alkohol unzurechnungsfähig“– mehr fiel dem Angeklagten nicht ein, der im Übrigen sämtliche Tatvorwürfe uneingeschränkt einräumte und sich mehrfach für seine Handlungen entschuldigte. „Kein vernünftiger Mensch kann nachvollziehen, wie man bis unmittelbar vor Fahrtantritt so bechert“, setzte der Richter nach. Dennoch verhängte er für Trunkenheit im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ein mildes Urteil nach Jugendstrafrecht, das aufgrund der Gesetzeslage hier anzuwenden sei – 80 Stunden gemeinnützige Arbeit sowie Führerscheinentzug für 13 Monate, wodurch der bereits am Unfalltag sicher gestellte Führerschein für insgesamt eineinhalb Jah- re weg ist. „Das ist absolut angemessen“, so Andreas Krug, „in dieser Zeit können Sie sich Gedanken machen, wie Sie mit dem Alkohol weiter machen wollen.“Er unterstrich, dass der Vorteil einer Jugendstrafe sei, dass man die persönliche Lebenssituation besser beim Strafmaß berücksichtigen könne. So sei der junge Mann bereits durch die Konsequenzen der Unfälle gestraft, weil er ohne Führerschein seine durch ein Jobcenter vermittelte Arbeit verlor und für geraume Zeit ohne Einkommen da steht; Arbeitslosengeld ist ihm derzeit noch gesperrt. Für die entstandenen Schäden erhält der Angeklagte von den Geschädigten Rechnungen. Sollten diese nicht beglichen werden, müsste zivilrechtlich Schadensersatz eingeklagt werden.