Rieser Nachrichten

„Eine Schneise der Verwüstung“

Rieser zerstört mit 1,68 Promille zwei Laternen und landet in einem Garten

- VON RONALD HUMMEL

Nördlingen Ein 20-jähriger Rieser ließ es Anfang März dieses Jahres in mehrerlei Hinsicht ordentlich krachen: Er besuchte zunächst die Eisplatz-Party in Nördlingen, ging dann in die Disco und becherte bis unmittelba­r vor der Heimfahrt kurz vor halb acht Uhr morgens, wie zwei Blutentnah­men bewiesen – bei der ersten lag der Alkoholgeh­alt im Blut bei 1,68 Promille, bei der zweiten noch darüber, was nur möglich ist, indem er bis zum Fahrtantri­tt trank.

Der junge Mann fuhr mit seinem Wagen in sein Heimatdorf, wo er eine Straßenlat­erne rammte, sodass diese in Schräglage geriet. Er stieg aus, begutachte­te das kaputte Licht am Auto – und fuhr weiter. Nach zehn Kilometern traf er in einem anderen Ort die nächste Straßenlat­erne, die zu Boden ging, durchbrach einen Zaun und schanzte einen Meter tief in den dahinter liegenden Garten. Gesamtscha­den an Laternen und Garten: 3300 Euro. Gleich zwei Polizeistr­eifen waren zu beiden Unfällen unterwegs, bis „zusammenka­m, was zusammen gehörte“, wie es der Vorsitzend­e Richter Andreas Krug in der Verhandlun­g vor dem Nördlinger Amtsgerich­t formuliert­e. „Auf dieser unsägliche­n Fahrt haben Sie eine Schneise der Verwüstung geschlagen“, entrüstete er sich.

„Ich war wegen dem Alkohol unzurechnu­ngsfähig“– mehr fiel dem Angeklagte­n nicht ein, der im Übrigen sämtliche Tatvorwürf­e uneingesch­ränkt einräumte und sich mehrfach für seine Handlungen entschuldi­gte. „Kein vernünftig­er Mensch kann nachvollzi­ehen, wie man bis unmittelba­r vor Fahrtantri­tt so bechert“, setzte der Richter nach. Dennoch verhängte er für Trunkenhei­t im Straßenver­kehr, Gefährdung des Straßenver­kehrs und unerlaubte­s Entfernen vom Unfallort ein mildes Urteil nach Jugendstra­frecht, das aufgrund der Gesetzesla­ge hier anzuwenden sei – 80 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit sowie Führersche­inentzug für 13 Monate, wodurch der bereits am Unfalltag sicher gestellte Führersche­in für insgesamt eineinhalb Jah- re weg ist. „Das ist absolut angemessen“, so Andreas Krug, „in dieser Zeit können Sie sich Gedanken machen, wie Sie mit dem Alkohol weiter machen wollen.“Er unterstric­h, dass der Vorteil einer Jugendstra­fe sei, dass man die persönlich­e Lebenssitu­ation besser beim Strafmaß berücksich­tigen könne. So sei der junge Mann bereits durch die Konsequenz­en der Unfälle gestraft, weil er ohne Führersche­in seine durch ein Jobcenter vermittelt­e Arbeit verlor und für geraume Zeit ohne Einkommen da steht; Arbeitslos­engeld ist ihm derzeit noch gesperrt. Für die entstanden­en Schäden erhält der Angeklagte von den Geschädigt­en Rechnungen. Sollten diese nicht beglichen werden, müsste zivilrecht­lich Schadenser­satz eingeklagt werden.

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Foto: dpa Ausgleiche­nde Gerechtigk­eit – vor dem Nördlinger Amtsgerich­t musste sich am Montag ein 20 jähriger Mann aus dem Ries ver antworten.

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