Amtsblatt Nr. 40 – 7. August 2018
Gemeinde Reimlingen Amtliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplans „Am Fleckle“, Gemeinde Reimlingen
Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB
i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Bereits im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ries Nr. 38 am 28.07.2018 wurde diese Bekanntmachung bereits veröffentlicht. Aufgrund eines Formfehlers wird diese nun wiederholt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.01.2018 bzw. 12.07.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet “Am Fleckle” in der planzeichnerischen Darstellung vom 12.07.2018, sowie die Satzung und Begründung gleichen Datums erneut gebilligt.
Im Abwägungsprozess haben sich im Wesentlichen folgende Änderungen ergeben:Der Planentwurf wurde um ein avifaunistisches Gutachten sowie einen Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ergänzt. Deshalb ist eine erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vorzunehmen. Ein Entwurf wurde vom Büro Godts aus Kirchheim am Ries, ausgearbeitet.
Parallel zu der Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt die Berichtigung und Anpassung des Flächennutzungsplanes (8. Änderung) der Gemeinde Reimlingen für den Bereich „Am Fleckle“, Gemarkung Reimlingen.
Die Anpassung des Bebauungsplans in der Fassung vom 12.07.2018 wird gem. § 4a Abs. 3
Satz 3 BauGB in einer angemessenen verkürzten Auslegungsdauer vom 13.08.2018 bis einschließlich 10.09.2018 im Gang des Rathauses der Gemeinde Reimlingen während der regulären Amtsstunden und bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries in Nördlingen, Beuthener Str. 6, Zimmer-Nr. 13, wäh-rend der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden.
Im Rahmen der Auslegung liegen folgende umweltbezogenen Stellungnahmen vor:
- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Donau-Ries vom 14.12.2017
- Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Donau-Ries vom 27.12.2017
- Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 01.12.2017
Weiter sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung mit Stand vom 12.07.2018
- Avifaunistisches Gutachten mit Stand vom 12.07.2018
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hin-gewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können. Auch wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Reimlingen, den 04.08.2018
Leberle, 1. Bürgermeister Gemeinde Ederheim Amtliche Bekanntmachung 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ederheim Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat Ederheim hat am 30.07.2018 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen den Flächennutzungsplan der Gemeinde Ederheim im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Osterwiesäcker“zu ändern. Das Plangebiet der Flächennutzungsplan-Änderung liegt am östlichen Ortsrand von Ederheim. Der Geltungsbereich erstreckt sich über intensiv genutzte Ackerflächen, z.T. bereits bebaute Bereiche und Grünfläche. Die ehem. Kläranlage wurde mittlerweile in einen Regenrückhalteteich umgebaut, von welchem aus kontrolliert Regenwasser in den südlich des Plangebietes verlaufenden Retzenbach abgeleitet werden kann. Die bisherige Flächennutzungsplanung sieht dort „Gewerbliche Baufläche“, „Flächen für Versorgungsanlagen“(hier: Kläranlage) und „Grünfläche“vor. Die bisherigen Darstellungen werden in den betroffenen Bereichen im Wesentlichen in „Mischgebiet“und „Grünfläche“geändert. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Planungsbüro Godts aus Kirchheim am Ries beauftragt. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern.
Die Entwürfe können in der Zeit vom 08.08.2018 bis einschließlich 10.09.2018
in der Gemeindekanzlei im Ederheim, während der Amtsstunden und bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries. in Nördlingen, Beuthener Str. 6, Zimmer-Nr. 13, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) aus und kann dort eingesehen werden. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden. Hierbei besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche, Anregungen und Bedenken können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Ederheim, den 07.08.2018 Zehnpfennig-Doleczik 1. Bürgermeisterin
Gemeinde Ederheim Amtliche Bekanntmachung Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hürnheim Ost III“Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30.07.2018 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan und Umweltbericht für das Gebiet “Hürnheim Ost III” in der planzeichnerischen Darstellung vom 30.07.2018, sowie die Satzung, Begründung, Umweltbericht und Ausgleichsbebauungsplan gleichen Datums erneut gebilligt.
Im Abwägungsprozess haben sich im Wesentlichen folgende Änderungen ergeben: Im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung des Bebauungsplans wurden diverse Planänderungen bzgl. der Situierung der Gebäude durchgeführt. Auch wurden die konkreten Tierzahlen in den Plan mit aufgenommen. Deshalb ist eine erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vorzunehmen. Ein Entwurf wurde vom Planungsbüro Godts aus Kirchheim am Ries ausgearbeitet. Die Anpassung des Bebauungsplans in der Fassung vom 30.07.2018 wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB in einer angemessenen verkürzten Auslegungsdauer vom 14.08.2018 bis einschließlich 17.09.2018
im Gang des Rathauses der Gemeinde Ederheim während der Amtsstunden und bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries in Nördlingen, Beuthener Str. 6, Zimmer-Nr. 13, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden.
Im Rahmen der Auslegung liegen folgende umweltbezogenen Stellungnahmen vor:
- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, LRA DonauRies vom 01.06.2017 und vom 03.08.2017 zu den Themen Bepflanzung, Ausgleichsfläche.
- Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 22.05.2017 zu den Themen Wasserversorgung, Grundwasserschutz, Löschwasserversorgung, Trinkwasserschutzgebiete, Altlasten, Abwasserbeseitigung und Oberirdische Gewässer.
- Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde, LRA Donau-Ries vom 18.05.2017 und 18.09.2017 zu den Themen Planungskonkretisierung und Gutachtenerstellung.
Weiter sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Integrierter Grünordnungsplan und Umweltbericht in der Fassung vom 30.07.2017.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können. Ederheim, den 07.08.2018 Zehnpfennig-Doleczik,
1. Bürgermeisterin
Gemeinde Hohenaltheim Amtliche Bekanntmachung 3. Änderung des Bebauungsplans „Schmidbreiten II“der Gemeinde Hohenaltheim, Gemarkung Hohenaltheim; Bekanntmachung und Eintritt der Rechtskraft nach § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB
Die Gemeinde Hohenaltheim hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 23.07.2018 die 3. Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet “Schmidbreiten II“, Gemarkung Hohenaltheim, in der Fassung vom 19.03.2018 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries, Beuthener Str. 6, 86720 Nördlingen (Zi.-Nr. 13) sowie bei der Gemeinde Hohenaltheim während den üblichen Dienstzeiten aus und kann dort eingesehen werden; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen wird hingewiesen. Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden demnach unbeachtlich
1 . eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Hohenaltheim, den 07.08.2018
Gemeinde Hohenaltheim Dr. Kavasch, 1. Bürgermeister