Frischer Wind am Amtsgericht
Vier Frauen vervollständigen nun die Richterriege in Nördlingen
Nördlingen Seit Juni hat sich im Personalbereich des Nördlinger Amtsgerichts einiges getan. Drei neue Richterinnen hat Amtsgerichtsdirektor Dieter Hubel nun in seiner Richterriege. Zur weiteren ausführenden Richterin befördert wurde zudem Ruth Roser. Sie ist seit 1. August Vorsitzende des Schöffengerichts und Abteilungsleiterin für Familien-, Zivil-, Zwangsvollstreckungsund Insolvenzsachen sowie die Angelegenheiten der Gerichtsvollzieher. Zuvor verantwortete sie ausschließlich Angelegenheiten als Familienrichterin.
Von der Staatsanwaltschaft zur Richterin für Zivilverfahren und der Strafvollstreckungskammer (unter anderem für die JVA Niederschönenfeld) gewechselt ist die 31-jährige Alexandra Krug.
Ebenfalls neu am Amtsgericht ist die 25-jährige Katrin Wegele, die seit August für Strafsachen und Ordnungswidrigkeitsverfahren zuständig ist. Die Juristin aus Fünfstetten hat vor Kurzem das zweite Staatsexamen absolviert, genau wie Patricia Fink, die seit 16. Mai bereits eine Teilzeitstelle in Nördlingen besetzt hat, seit Juli aber Vollzeit angestellt ist. Die 24-Jährige, die aus dem Landkreis Dillingen stammt, ist zuständig für Zivilverfahren und Nachlasssachen.
Die Neubesetzungen waren nötig, da drei Richter die Nördlinger Einrichtung verlassen haben. Richterin Andrea Eisenbarth wechselte im Juli zur Staatsanwaltschaft nach Augsburg, Richter Dr. Christoph Kern ans Landgericht Augsburg. Hubel verabschiedete zudem Richterin Sandra Weißbeck in den Ruhestand. Die Richterinnen Ann-Kathrin Ries und Regina Reitenauer befinden sich derzeit in Elternzeit.
Dass zwei der neuen Richterinnen außergewöhnlich jung sind, ist dem Amtsgerichtsdirektor Hubel zufolge gar nicht so selten. Theoretisch könne man bereits mit 23 Jahren entweder an einem Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft anfangen. Möglich sei das dann, wenn man beispielsweise früh eingeschult werde und das Studium inklusive Referendariat zügig abschließe.
Zugangsvoraussetzungen für eine Richterstelle sind die beiden Staatsexamina nach Jurastudium und Referendariat und eine Mindestpunktzahl von acht Punkten. Bewerben sich mehrere Personen für einen Gerichtsstandort, wird aber derjenige mit der besten Abschlussnote bevorzugt.