Rieser Nachrichten

Wo man als Urlauber versichert ist

Gesundheit­liche Gefahren sollten ernst genommen werden, rät die AOK

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Nördlingen Wen das Reisefiebe­r gepackt hat, der denkt nicht gern an gesundheit­liche Gefahren. Doch die Urlaubsfre­ude ist schnell getrübt, wenn man plötzlich erkrankt. In welchen Fällen die deutsche gesetzlich­e Krankenver­sicherung im europäisch­en Ausland einspringt und wann man zusätzlich­en Krankenver­sicherungs­schutz braucht, das weiß Ralf Geiß, Leiter der AOKGeschäf­tsstelle in Nördlingen.

● In welchen Ländern ist man durch die gesetzlich­e Krankenver­sicherung abgesicher­t? Mit der europäisch­en Krankenver­sicherungs­karte (EHIC) hat man im Urlaub Krankenver­sicherungs­schutz in allen 28 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenst­ein, Norwegen und in der Schweiz. Auch in Mazedonien, Montenegro und Serbien kann die Karte verwendet werden, heißt es in einer Pressemitt­eilung der AOK. Für Urlaub in Bosnien-Herzegowin­a, der Türkei oder in Tunesien müssen sich die Versichert­en einen Auslandskr­ankenschei­n ihrer Krankenkas­se besorgen, sagt Geiß. Wer im Urlaub akut erkranke oder sich verletze, erhalte dann alle medizinisc­h notwendige­n Leistungen, die nicht warten können, bis er wieder zu Hause ist.

● Reicht die gesetzlich­e Absicherun­g immer aus? Nicht in jedem Fall: Die AOK empfehle Urlaubern, eine zusätzlich­e private Auslandsre­ise-Krankenver­sicherung abzuschlie­ßen, so Geiß. Mit ihr könnten Behandlung­skosten abgedeckt werden, die von der gesetzlich­en Krankenver­sicherung nicht übernommen werden dürfen. Dazu gehörten vor allem die Kosten bei einem notwendige­n Krankenrüc­ktransport. Zudem könnten sich bei einer privatärzt­lichen Behandlung im Ausland sehr hohe Selbstbete­iligungen ergeben.

Mehrkosten, die über die gesetzlich­en Vertragssä­tze hinausgehe­n, könne ebenfalls nur eine private Zusatzvers­icherung absichern. Für Reisen außerhalb Europas sei diese Zusatzvers­icherung ein Muss, empfiehlt die Krankenkas­se.

● Übernimmt die Krankenkas­se eine geplante medizinisc­he Behandlung im Ausland? Manche Behandlung­en streben Versichert­e gezielt im Ausland an. Die europäisch­e Versichert­enkarte gelte dafür aber nicht. Für im Ausland geplante Behandlung­en gebe es unterschie­dlichste Regeln. Möchten sich Versichert­e gezielt im Ausland behandeln lassen, sollten sie unbedingt vor Reiseantri­tt mit ihrer deutschen Krankenkas­se klären, ob und welche Kosten von ihr übernommen werden können, um finanziell­e Risiken zu vermeiden.

Nicht in jedem Land gilt die deutsche Versicheru­ng

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Im Urlaub denkt nicht jeder an Versiche rungen. Symbolfoto: Bodo Marks/dpa

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