Wo man als Urlauber versichert ist
Gesundheitliche Gefahren sollten ernst genommen werden, rät die AOK
Nördlingen Wen das Reisefieber gepackt hat, der denkt nicht gern an gesundheitliche Gefahren. Doch die Urlaubsfreude ist schnell getrübt, wenn man plötzlich erkrankt. In welchen Fällen die deutsche gesetzliche Krankenversicherung im europäischen Ausland einspringt und wann man zusätzlichen Krankenversicherungsschutz braucht, das weiß Ralf Geiß, Leiter der AOKGeschäftsstelle in Nördlingen.
● In welchen Ländern ist man durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert? Mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) hat man im Urlaub Krankenversicherungsschutz in allen 28 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz. Auch in Mazedonien, Montenegro und Serbien kann die Karte verwendet werden, heißt es in einer Pressemitteilung der AOK. Für Urlaub in Bosnien-Herzegowina, der Türkei oder in Tunesien müssen sich die Versicherten einen Auslandskrankenschein ihrer Krankenkasse besorgen, sagt Geiß. Wer im Urlaub akut erkranke oder sich verletze, erhalte dann alle medizinisch notwendigen Leistungen, die nicht warten können, bis er wieder zu Hause ist.
● Reicht die gesetzliche Absicherung immer aus? Nicht in jedem Fall: Die AOK empfehle Urlaubern, eine zusätzliche private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, so Geiß. Mit ihr könnten Behandlungskosten abgedeckt werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden dürfen. Dazu gehörten vor allem die Kosten bei einem notwendigen Krankenrücktransport. Zudem könnten sich bei einer privatärztlichen Behandlung im Ausland sehr hohe Selbstbeteiligungen ergeben.
Mehrkosten, die über die gesetzlichen Vertragssätze hinausgehen, könne ebenfalls nur eine private Zusatzversicherung absichern. Für Reisen außerhalb Europas sei diese Zusatzversicherung ein Muss, empfiehlt die Krankenkasse.
● Übernimmt die Krankenkasse eine geplante medizinische Behandlung im Ausland? Manche Behandlungen streben Versicherte gezielt im Ausland an. Die europäische Versichertenkarte gelte dafür aber nicht. Für im Ausland geplante Behandlungen gebe es unterschiedlichste Regeln. Möchten sich Versicherte gezielt im Ausland behandeln lassen, sollten sie unbedingt vor Reiseantritt mit ihrer deutschen Krankenkasse klären, ob und welche Kosten von ihr übernommen werden können, um finanzielle Risiken zu vermeiden.
Nicht in jedem Land gilt die deutsche Versicherung