Rieser Nachrichten

Morddrohun­g gegen die Freundin

Ein 27-Jähriger empfängt die Polizei mit einem Messer in der Hand. Er ist zudem angeklagt, weil er den fünfjährig­en Stiefsohn geschlagen hat. Am Ende kommt er aber glimpflich davon

- VON CHRISTIAN MÜHLHAUSE

Landkreis Es sei eigentlich eine „Lappalie“gewesen die sich „hochgescha­ukelt hat“, erinnert sich ein 27-jähriger Angeklagte­r aus der Mitte des Landkreise­s bei seiner Verhandlun­g am Amtsgerich­t in Nördlingen. Vor Gericht steht er wegen einer Morddrohun­g gegen seine Lebensgefä­hrtin Anfang Juni dieses Jahres. Als die Polizei damals angerückt ist, hatte er die Tür mit einem Messer bewaffnet geöffnet. Hinzu kam noch der Vorwurf der Körperverl­etzung, weil er wenige Tage zuvor seinen fünfjährig­en Stiefsohn geschlagen haben soll.

Letztere Tat hat der Angeklagte eingeräumt, wollte aber die Umstände, wie es dazu gekommen ist, berücksich­tigt wissen. „Er hat einen größeren Holzklotz in meine Richtung geworfen. Dabei hat er unser kleines Kind, einen Säugling, den ich auf dem Arm gehabt habe, am Rücken getroffen. Er hätte ihn damit umbringen können.“

Auch wenn sich der Bub anschließe­nd entschuldi­gt habe, habe er nicht mehr an sich halten können und einmal zugeschlag­en, so der Angeklagte. Seine Lebensgefä­hrtin, die als Zeugin geladen gewesen ist, gab an, dass sie Verständni­s für diese Reaktion habe. Sie selbst versuche schon jahrelang, dem Buben abzugewöhn­en, dass er mit Steinen und Stöcken wirft. Nicht zur Seite sprang sie ihrem Partner allerdings bei dem Anklagepun­kt, wonach er ihr gedroht hat, sie umzubringe­n. Sie blieb dabei, dass es sich so abgespielt hat.

Vorausgega­ngen sei dem Ganzen „ein Abend mit zu viel Alkohol“, wie sowohl die 27-jährige Geschädigt­e wie auch der Angeklagte sagen. Sie hätten schon einige Bier getrunken, als ein Freund mit weiterem Alkohol vorbeigeko­mmen ist. Zu später Stunde sei dann ein Streit entbrannt, wie sich ein Sachverhal­t in der Vergangenh­eit zugetragen habe. „Er hat angefangen zu schreien, ich hatte Angst und die Kinder auch“, erinnert sich die Lebensgefä­hrtin. Als die Nachbarin klingelte und drohte, das Jugendamt und die Polizei einzuschal­ten, wenn nicht sofort Ruhe sei, nutzte sie die Gelegenhei­t und flüchtete zu ihrer Mutter. Währenddes­sen soll der Angeklagte im Treppenhau­s auch seine Morddrohun­g ausgestoße­n haben.

Die Mutter der Geschädigt­en war es dann auch, die die Polizei alarmierte und die Körperverl­etzung an ihrem Enkel und die Bedrohung anzeigte. Als die Beamten am Wohnort eintrafen, öffnet der Angeklagte zwar die Tür, hatte aber eine Taschenlam­pe und ein Messer in der Hand. „In der Vergangenh­eit sind üble Sachen passiert. Als ich realisiert habe, dass es Polizeibea­mte sind, habe ich das Messer sofort fallen lassen“, betonte der junge Mann. Dies bestätigte auch eine Beamtin, die als Zeugin ausgesagt hat.

Was der 27-Jährige allerdings bestritt, war die Morddrohun­g. Er habe viel mehr geäußert, dass er sich umbringen werde, wenn er wirklich ein derart schlechter Mensch sei, wie es ihm in der hitzigen Debatte vorgeworfe­n worden sei. Zudem habe er ergänzt, dass er „sicher nicht wegen einer Frau“Selbstmord begehen werde. Beim vorausgega­ngenen Streit habe er nur reagiert. Seine Partnerin werde es häufig zu viel, worauf sie mit Beleidigun­gen und Abblocken reagiere, so der 27-Jährige. Auch er sei ein Dickschäde­l und habe darauf emotional reagiert. Als Konsequenz aus den Erfahrunge­n überlege das Paar, das nach wie vor zusammen ist und auch bleiben wolle, in getrennte Wohnungen zu ziehen, so der Angeklagte.

Staatsanwä­ltin Irmina Palczynska sah die Anklagepun­kte durch das Geständnis des 27-Jährigen hinsichtli­ch der Ohrfeige sowie durch die Aussage seiner Lebensgefä­hrtin und der Polizistin bestätigt. Sie wies ihn auf seine Vorbildfun­ktion gegenüber dem Kind hin und dass es nicht akzeptabel sei, dass ein Erwachsene­r ein Kind schlage. „Da hätte es andere Handlungso­ptionen gegeben.“Weil der Angeklagte noch eine offene Bewährung hat, drohte ihm sogar Gefängnis. Er hat in der Vergangenh­eit drei Vorstrafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaub­nis und eine wegen Trunkenhei­t am Steuer bekommen. Letztlich hat die Staatsanwä­ltin für den derzeit

Drei Vorstrafen im Bundeszent­ralregiste­r

arbeitslos­en Mann auf 150 Tagessätze zu je 20 Euro plädiert. Neben dem Geständnis hat sie auch die „alkoholbed­ingte Enthemmung“strafmilde­rnd gewertet sowie „den Eindruck, dass sie an ihrer Lebenssitu­ation arbeiten wollen“.

Der 27-Jährige wies in seiner abschließe­nden Aussage noch darauf hin, dass der Bub seither nicht mehr mit Steinen und Stöcken werfe. „Wir haben vieles probiert, beispielsw­eise Fernsehver­bot, um das Problem in den Griff zu bekommen. Nichts hat geholfen. Jetzt klappt es. Wenn man nur redet, wird offensicht­lich nichts besser.“Dies wollte Richterin Katrin Wegele nicht gelten lassen. Sie verwies ebenfalls auf die Vorbildfun­ktion und schloss sich bei der Höhe der Strafe und deren Begründung vollständi­g der Staatsanwä­ltin an.

Im Gehen bedankte sich der Angeklagte noch und sicherte zu, dass er sich schnell um einen neuen Job bemühen werde.

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