Morddrohung gegen die Freundin
Ein 27-Jähriger empfängt die Polizei mit einem Messer in der Hand. Er ist zudem angeklagt, weil er den fünfjährigen Stiefsohn geschlagen hat. Am Ende kommt er aber glimpflich davon
Landkreis Es sei eigentlich eine „Lappalie“gewesen die sich „hochgeschaukelt hat“, erinnert sich ein 27-jähriger Angeklagter aus der Mitte des Landkreises bei seiner Verhandlung am Amtsgericht in Nördlingen. Vor Gericht steht er wegen einer Morddrohung gegen seine Lebensgefährtin Anfang Juni dieses Jahres. Als die Polizei damals angerückt ist, hatte er die Tür mit einem Messer bewaffnet geöffnet. Hinzu kam noch der Vorwurf der Körperverletzung, weil er wenige Tage zuvor seinen fünfjährigen Stiefsohn geschlagen haben soll.
Letztere Tat hat der Angeklagte eingeräumt, wollte aber die Umstände, wie es dazu gekommen ist, berücksichtigt wissen. „Er hat einen größeren Holzklotz in meine Richtung geworfen. Dabei hat er unser kleines Kind, einen Säugling, den ich auf dem Arm gehabt habe, am Rücken getroffen. Er hätte ihn damit umbringen können.“
Auch wenn sich der Bub anschließend entschuldigt habe, habe er nicht mehr an sich halten können und einmal zugeschlagen, so der Angeklagte. Seine Lebensgefährtin, die als Zeugin geladen gewesen ist, gab an, dass sie Verständnis für diese Reaktion habe. Sie selbst versuche schon jahrelang, dem Buben abzugewöhnen, dass er mit Steinen und Stöcken wirft. Nicht zur Seite sprang sie ihrem Partner allerdings bei dem Anklagepunkt, wonach er ihr gedroht hat, sie umzubringen. Sie blieb dabei, dass es sich so abgespielt hat.
Vorausgegangen sei dem Ganzen „ein Abend mit zu viel Alkohol“, wie sowohl die 27-jährige Geschädigte wie auch der Angeklagte sagen. Sie hätten schon einige Bier getrunken, als ein Freund mit weiterem Alkohol vorbeigekommen ist. Zu später Stunde sei dann ein Streit entbrannt, wie sich ein Sachverhalt in der Vergangenheit zugetragen habe. „Er hat angefangen zu schreien, ich hatte Angst und die Kinder auch“, erinnert sich die Lebensgefährtin. Als die Nachbarin klingelte und drohte, das Jugendamt und die Polizei einzuschalten, wenn nicht sofort Ruhe sei, nutzte sie die Gelegenheit und flüchtete zu ihrer Mutter. Währenddessen soll der Angeklagte im Treppenhaus auch seine Morddrohung ausgestoßen haben.
Die Mutter der Geschädigten war es dann auch, die die Polizei alarmierte und die Körperverletzung an ihrem Enkel und die Bedrohung anzeigte. Als die Beamten am Wohnort eintrafen, öffnet der Angeklagte zwar die Tür, hatte aber eine Taschenlampe und ein Messer in der Hand. „In der Vergangenheit sind üble Sachen passiert. Als ich realisiert habe, dass es Polizeibeamte sind, habe ich das Messer sofort fallen lassen“, betonte der junge Mann. Dies bestätigte auch eine Beamtin, die als Zeugin ausgesagt hat.
Was der 27-Jährige allerdings bestritt, war die Morddrohung. Er habe viel mehr geäußert, dass er sich umbringen werde, wenn er wirklich ein derart schlechter Mensch sei, wie es ihm in der hitzigen Debatte vorgeworfen worden sei. Zudem habe er ergänzt, dass er „sicher nicht wegen einer Frau“Selbstmord begehen werde. Beim vorausgegangenen Streit habe er nur reagiert. Seine Partnerin werde es häufig zu viel, worauf sie mit Beleidigungen und Abblocken reagiere, so der 27-Jährige. Auch er sei ein Dickschädel und habe darauf emotional reagiert. Als Konsequenz aus den Erfahrungen überlege das Paar, das nach wie vor zusammen ist und auch bleiben wolle, in getrennte Wohnungen zu ziehen, so der Angeklagte.
Staatsanwältin Irmina Palczynska sah die Anklagepunkte durch das Geständnis des 27-Jährigen hinsichtlich der Ohrfeige sowie durch die Aussage seiner Lebensgefährtin und der Polizistin bestätigt. Sie wies ihn auf seine Vorbildfunktion gegenüber dem Kind hin und dass es nicht akzeptabel sei, dass ein Erwachsener ein Kind schlage. „Da hätte es andere Handlungsoptionen gegeben.“Weil der Angeklagte noch eine offene Bewährung hat, drohte ihm sogar Gefängnis. Er hat in der Vergangenheit drei Vorstrafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eine wegen Trunkenheit am Steuer bekommen. Letztlich hat die Staatsanwältin für den derzeit
Drei Vorstrafen im Bundeszentralregister
arbeitslosen Mann auf 150 Tagessätze zu je 20 Euro plädiert. Neben dem Geständnis hat sie auch die „alkoholbedingte Enthemmung“strafmildernd gewertet sowie „den Eindruck, dass sie an ihrer Lebenssituation arbeiten wollen“.
Der 27-Jährige wies in seiner abschließenden Aussage noch darauf hin, dass der Bub seither nicht mehr mit Steinen und Stöcken werfe. „Wir haben vieles probiert, beispielsweise Fernsehverbot, um das Problem in den Griff zu bekommen. Nichts hat geholfen. Jetzt klappt es. Wenn man nur redet, wird offensichtlich nichts besser.“Dies wollte Richterin Katrin Wegele nicht gelten lassen. Sie verwies ebenfalls auf die Vorbildfunktion und schloss sich bei der Höhe der Strafe und deren Begründung vollständig der Staatsanwältin an.
Im Gehen bedankte sich der Angeklagte noch und sicherte zu, dass er sich schnell um einen neuen Job bemühen werde.