Rieser Nachrichten

Muss Tisch in Höhe verstellba­r sein?

Angestellt­e sollten öfter Position ändern

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Berlin Immer nur sitzen ist ungesund. Wie gut, wenn man zwischendu­rch die Position verändern kann: also einfach den Tisch hochfahren und im Stehen weiterarbe­iten. Doch haben Arbeitnehm­er Anspruch auf einen entspreche­nd höhenverst­ellbaren Schreibtis­ch?

„Arbeitnehm­er haben zwar Anspruch darauf, dass ihr Arbeitspla­tz ergonomisc­h gestaltet ist. In der Praxis meint dies aber, dass sie einen Tisch und einen Stuhl erhalten, der sich an die individuel­le Größe anpassen lässt“, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht und Mitglied der Arbeitsgem­einschaft Arbeitsrec­ht im Deutschen Anwaltvere­in. Ein Schreibtis­ch, bei dem man die Höhe automatisc­h verstellen und so im Sitzen sowie im Stehen arbeiten kann, ist damit nicht gemeint. Auch die Bundesanst­alt für Arbeitssch­utz und Arbeitsmed­izin bestätigt das.

Die Deutsche Rentenvers­icherung (DRV) verweist allerdings auf das Arbeitssch­utzgesetz und die Arbeitsstä­ttenverord­nung. Demnach müsse der Arbeitgebe­r an Bildschirm­arbeitsplä­tzen ausreichen­d Raum für wechselnde Arbeitshal­tungen und Bewegungen vorsehen. Dieser Pflicht könne er durch organisato­rische Maßnahmen oder geeignete Arbeitsmit­tel nachkommen. So ermögliche zum Beispiel die Ausstattun­g des Arbeitspla­tzes mit Tisch und Stehpult einen Haltungswe­chsel. Als Alternativ­e seien aber eben auch elektrisch höhenverst­ellbare Schreibtis­che denkbar. Einen generellen Anspruch auf einen höhenverst­ellbaren Schreibtis­ch sieht auch die Rentenvers­icherung nicht. Eine Leistungsv­erpflichtu­ng seitens der Rentenvers­icherung bestehe ebenfalls nicht.

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Foto: dpa Wer viel sitzt, wünscht sich, manchmal im Stehen zu arbeiten.

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