PWG: Standort Sportpark nicht ausschließen
Die Fraktion äußert sich zur Hallenbad-Debatte
Nördlingen Das Hallenbad war Thema in einer Sitzung des PWG-Vorstandes. Insbesondere ging es dabei laut einer Pressemitteilung um Anregungen der Bürger. Positiv wurde vermerkt, dass das Versprechen von allen politischen Gruppierungen nun eingelöst werde und eine Hallenbad-Entscheidung in dieser Legislaturperiode fallen solle. Dies sei der Initiative von Oberbürgermeister Hermann Faul zu verdanken, der seine Verwaltung Anfang des Jahres anwies, intensive Vorarbeiten zum Thema zu leisten, so die PWG weiter.
Ein Kombibad auf der Marienhöhe ist aus Sicht der Gruppierung nicht darstellbar, der Standort scheide aus. Die Alternative der Sanierung und Erweiterung am alten Standort habe viel für sich, eine Bundesförderung in bedeutender Höhe würde die Entscheidung sehr positiv unterstützen. Sollte diese Variante verwirklicht werden, dürften aber nicht nur finanzielle Aspekte im Vordergrund stehen, vielmehr müsse langfristig ein Bürgerbad, vergleichbar mit dem Freibad, entstehen. Dafür sei dringend erforderlich, dass eine ausreichend großzügige Wasserfläche entstehe, die auch bei erwarteter höherer Besucherzahl den Institutionen und Schulen, aber auch den Bürgern und Touristen eine attraktive Schwimm- und Bademöglichkeit einräume, wobei auch der Spaß- und Freizeitcharakter durchaus zur Geltung kommen dürfe. Absolut zwingend sei bei allen Alternativen, dass ein großzügiger Bereich für Kinder und Familien vorgesehen werde, so die PWG; gerade eine baldige Wassergewöhnung erleichtere den Kindern das frühzeitige und notwendige Schwimmenlernen. Auch eine ausreichend dimensionierte Sauna solle in einer Stadt wie Nördlingen selbstverständlich sein, so die Pressemitteilung weiter.
Letztlich müsse großzügiger Parkraum geschaffen werden, um im Zusammenhang mit oft parallelen Sportveranstaltungen die Anwohner nicht über Gebühr zu belästigen. Neben dem Standort GerhartHauptmann-Straße solle auch ein Neubau am Sportpark nicht völlig ausgeschlossen werden, so die PWG. Zum einen würde es die kontinuierliche dortige Entwicklung fortsetzen und bauliche Probleme und Preissteigerungen ausschließen; auch wäre eine optimal behindertengerechte Bauweise gewährleistet.
Einer solchen Überlegung könne aber nur bei entsprechender finanzieller Förderung näher in Betracht gezogen werden. Insgesamt stellt die PWG fest, dass wegen Überforderung der Städte und Gemeinden beim Unterhalt von Bädern der Freistaat in der Pflicht wäre, nicht zuletzt um auch die viel beschworenen Lebensbedingungen auf dem flachen Land zu verbessern. Leider seien den vollmundigen Ankündigungen der Staatsregierung keine Taten gefolgt.