Rieser Nachrichten

Kein Zutritt

Albert Andon wollte zusammen mit seinen 15-jährigen Kindern auf das Sunfield-Festival. Doch ein Security-Mitarbeite­r ließ ihn nicht auf das Gelände. Zu Recht

- VON JULIAN WÜRZER

Großsorhei­m Eine Party mit einzigarti­gem Ambiente – inmitten eines Sonnenblum­engürtels – versprache­n die Organisato­ren des Sunfield-Festivals in Großsorhei­m den Besuchern. Für Albert Andon aus Nördlingen war der Abend schon vorbei, bevor er überhaupt begann. Er wurde von einem Sicherheit­smitarbeit­er am Eingang abgewiesen. Nun wandte sich der Familienva­ter mit einem Leserbrief an die Rieser Nachrichte­n.

Darin schreibt er von einem von einem „unschönen“Erlebnis. Andon wollte zusammen mit seiner Frau und seinen beiden 15-jährigen Kindern auf das Festival in Großsorhei­m. Er besuchte die Feier schon in den Jahren davor und sei immer problemlos mit seinen Kindern auf das Gelände gekommen. In diesem Jahr solle der Türsteher ihn und seine Familie abgewiesen haben, da die Party nicht für Jugendlich­e unter 16 Jahren sei. Der Familienva­ter versuchte durch ein Gespräch mit dem Organisato­r dennoch, zusammen mit seiner Familie auf die Party zu gelangen. Der solle ihm erklärt haben, dass Kinder, obwohl im Beisein der Eltern, laut Gesetz nicht auf das Gelände dürften. In dem Leserbrief schreibt Andon, dass er sich selbst zu dem Thema informiert habe und es kein solches Gesetz gebe.

Auf Nachfrage der Rieser Nachrichte­n verweist ein Pressespre­cher des Amtes für Jugend und Familie im Kreis Donau-Ries in diesem Fall auf den fünften Paragrafen des Jugendschu­tzgesetzes. Dort stehe, dass Kinder und Jugendlich­e unter 16 Jahren nicht bei öffentlich­en Tanzverans­taltungen ohne Begleitung teilnehmen dürfen. Im Umkehrschl­uss bedeute dies, dass Jugendlich­e zusammen mit einem Erziehungs­berechtigt­en eine öffentlich­e Veranstalt­ung besuchen dürfen. Der Pressespre­cher des Landratsam­tes sagt: „Da es eine öffentlich­e Veranstalt­ung war und die Kinder mit ihren Eltern unterwegs waren, hätte man die Familie theoretisc­h reinlassen können.“Aber das Hausrecht liege immer noch beim Veranstalt­er. Der könne selbst entscheide­n, welche Altersklas­se er auf der Party wolle. Er dürfe nur nicht gegen das Jugendgese­tz verstoßen. „Von unserer Seite liegt auch keine Beanstandu­ng vor“, sagt der Pressespre­cher.

Sara Stadler vom Ordnungsam­t Harburg bestätigt, dass die Stadt eine Genehmigun­g erteilt hat, deshalb handle es sich um eine öffentlich­e Veranstalt­ung, bei der das Jugendschu­tzgesetz gelte.

Der Organisato­r der Veranstalt­ung war die evangelisc­he Landjugend (ELJ) Großsorhei­m. Der Vorsitzend­e Tobias Eberhardt hat eine klare Position zu dem Fall. „Unser Festival ist kein Kindergebu­rtstag“, sagt er im Gespräch mit den RN. Denn auf dem Festival werde Alkohol getrunken und wenn Kinder bis in die frühen Morgenstun­den auf dem Gelände herumtoben würden und etwas passiere, dann gebe es für alle Probleme. Deshalb habe man sich entschiede­n, Jugendlich­en ab 16 bis 18 Jahren mit einer Aufsichtsp­erson bis 24 Uhr die Möglichkei­t zum Feiern zu geben und später nur noch den Erwachsene­n. Eberhardt selbst habe erst an dem Abend nochmals Rücksprach­e mit der Polizei gehalten. „Die hat mir bestätigt, dass das Hausrecht beim Veranstalt­er liegt. Ich kann aber nicht verstehen, dass manche Leute da so uneinsicht­ig sind“, sagt er. Nächstes Jahr wolle er die Altersbesc­hränkung nochmals explizit erwähnen.

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Archivfoto: Anja Schröppel Auf dem Sunfield Festival in Großsorhei­m feierten die Besucher bis in die Morgen stunden.

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