Kein Zutritt
Albert Andon wollte zusammen mit seinen 15-jährigen Kindern auf das Sunfield-Festival. Doch ein Security-Mitarbeiter ließ ihn nicht auf das Gelände. Zu Recht
Großsorheim Eine Party mit einzigartigem Ambiente – inmitten eines Sonnenblumengürtels – versprachen die Organisatoren des Sunfield-Festivals in Großsorheim den Besuchern. Für Albert Andon aus Nördlingen war der Abend schon vorbei, bevor er überhaupt begann. Er wurde von einem Sicherheitsmitarbeiter am Eingang abgewiesen. Nun wandte sich der Familienvater mit einem Leserbrief an die Rieser Nachrichten.
Darin schreibt er von einem von einem „unschönen“Erlebnis. Andon wollte zusammen mit seiner Frau und seinen beiden 15-jährigen Kindern auf das Festival in Großsorheim. Er besuchte die Feier schon in den Jahren davor und sei immer problemlos mit seinen Kindern auf das Gelände gekommen. In diesem Jahr solle der Türsteher ihn und seine Familie abgewiesen haben, da die Party nicht für Jugendliche unter 16 Jahren sei. Der Familienvater versuchte durch ein Gespräch mit dem Organisator dennoch, zusammen mit seiner Familie auf die Party zu gelangen. Der solle ihm erklärt haben, dass Kinder, obwohl im Beisein der Eltern, laut Gesetz nicht auf das Gelände dürften. In dem Leserbrief schreibt Andon, dass er sich selbst zu dem Thema informiert habe und es kein solches Gesetz gebe.
Auf Nachfrage der Rieser Nachrichten verweist ein Pressesprecher des Amtes für Jugend und Familie im Kreis Donau-Ries in diesem Fall auf den fünften Paragrafen des Jugendschutzgesetzes. Dort stehe, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung teilnehmen dürfen. Im Umkehrschluss bedeute dies, dass Jugendliche zusammen mit einem Erziehungsberechtigten eine öffentliche Veranstaltung besuchen dürfen. Der Pressesprecher des Landratsamtes sagt: „Da es eine öffentliche Veranstaltung war und die Kinder mit ihren Eltern unterwegs waren, hätte man die Familie theoretisch reinlassen können.“Aber das Hausrecht liege immer noch beim Veranstalter. Der könne selbst entscheiden, welche Altersklasse er auf der Party wolle. Er dürfe nur nicht gegen das Jugendgesetz verstoßen. „Von unserer Seite liegt auch keine Beanstandung vor“, sagt der Pressesprecher.
Sara Stadler vom Ordnungsamt Harburg bestätigt, dass die Stadt eine Genehmigung erteilt hat, deshalb handle es sich um eine öffentliche Veranstaltung, bei der das Jugendschutzgesetz gelte.
Der Organisator der Veranstaltung war die evangelische Landjugend (ELJ) Großsorheim. Der Vorsitzende Tobias Eberhardt hat eine klare Position zu dem Fall. „Unser Festival ist kein Kindergeburtstag“, sagt er im Gespräch mit den RN. Denn auf dem Festival werde Alkohol getrunken und wenn Kinder bis in die frühen Morgenstunden auf dem Gelände herumtoben würden und etwas passiere, dann gebe es für alle Probleme. Deshalb habe man sich entschieden, Jugendlichen ab 16 bis 18 Jahren mit einer Aufsichtsperson bis 24 Uhr die Möglichkeit zum Feiern zu geben und später nur noch den Erwachsenen. Eberhardt selbst habe erst an dem Abend nochmals Rücksprache mit der Polizei gehalten. „Die hat mir bestätigt, dass das Hausrecht beim Veranstalter liegt. Ich kann aber nicht verstehen, dass manche Leute da so uneinsichtig sind“, sagt er. Nächstes Jahr wolle er die Altersbeschränkung nochmals explizit erwähnen.