Rieser Nachrichten

Mit dem Knie in den Bauch

Ein 51-jähriger Afghane aus dem Ries hat seine Lebensgefä­hrtin geschlagen. Es war nicht das erste Mal, dass es Probleme gab. Warum er nur eine Geldstrafe erhielt

- VON RENÉ LAUER

Nördlingen Er soll seine Frau zu Boden geworfen, ihr das Kopftuch entrissen, sein Knie in ihren Bauch gerammt und sie an den Haaren gezogen haben. An einem anderen Tag habe der im Ries lebende 51-jährige Afghane ihr mit der flachen Hand auf die Brust geschlagen. So hatte es seine Frau bei der Polizei angegeben.

Der Mann erhielt daraufhin einen Strafbefeh­l mit einer Geldstrafe in Höhe von 3200 Euro. Diesen wollte er nicht bezahlen und legte Einspruch ein, so wurde die Angelegenh­eit nun am Nördlinger Amtsgerich­t verhandelt. Der Angeklagte ließ über eine Dolmetsche­rin mitteilen, dass es sich bei der ganzen Sache nur um ein Missverstä­ndnis handle. „Es war ein Fehler von meiner Frau und auch von mir selbst.“Sie habe gewollt, dass er für die Streiterei büßt und eine Strafe zahlen muss, deshalb sei sie zur Polizei gegangen. Auf die Frage des Vorsitzend­en Richter Gerhard Schamann, ob seine Frau bei den Anschuldig­ungen dann also gelogen habe, oder ob das tatsächlic­h passiert sei, wollte der Angeklagte nicht antworten. Der 51-Jährige räumte später ein, dass es nicht der erste Streit gewesen sei, wegen dem die Polizei vor seiner Wohnungstü­r gestanden habe. Hätte das als Zeugin geladene Opfer anschließe­nd von seinem Zeugnisver­weigerungs­recht Gebrauch gemacht, hätte der Einspruch des Angeklagte­n gegen den Strafbefeh­l durchaus Erfolg haben können.

Während der Verhandlun­g zeigte sich aber, dass der Angeklagte und das Opfer nicht offiziell verheirate­t sind. Man habe in Afghanista­n lediglich eine Art Vereinbaru­ng getroffen, nicht amtlich die Ehe geschlosse­n, erklärte der 51-Jährige. Als bloße Lebensgefä­hrtin habe die Frau nicht das Recht, die Aussage zu verweigern, machte Schamann klar. Der Richter wies den Angeklagte­n darauf hin, dass ihm eine härtere Strafe als die im Strafbefeh­l genannte drohe, wenn das Opfer die bei der Polizei getätigten Aussagen bekräftige. Sein Verteidige­r beantragte daraufhin eine kurze Unterbrech­ung der Verhandlun­g.

Der Angeklagte entschied, seinen Einspruch auf das Strafmaß zu beschränke­n. Der 51-Jährige müsse mit einem Gehalt von durchschni­ttlich 1400 Euro netto im Monat für seine drei Kinder und seine Lebensgefä­hrtin sorgen, gab der Verteidige­r zu bedenken. Richter Gerhard Schamann schloss sich der Forderung der Staatsanwa­ltschaft an, die eine Geldstrafe von 80 Tagessätze­n zu je 25 Euro vorschlug. Dass der Mann bislang nicht vorbestraf­t sei, gelte zu seinem Vorteil, hieß es in der Begründung der Staatsanwa­ltschaft. Der Angeklagte muss außerdem die Verfahrens­kosten tragen.

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Symbolfoto: A. Kaya Ein Mann aus dem Ries hat seine Frau geschlagen.

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