Mit dem Knie in den Bauch
Ein 51-jähriger Afghane aus dem Ries hat seine Lebensgefährtin geschlagen. Es war nicht das erste Mal, dass es Probleme gab. Warum er nur eine Geldstrafe erhielt
Nördlingen Er soll seine Frau zu Boden geworfen, ihr das Kopftuch entrissen, sein Knie in ihren Bauch gerammt und sie an den Haaren gezogen haben. An einem anderen Tag habe der im Ries lebende 51-jährige Afghane ihr mit der flachen Hand auf die Brust geschlagen. So hatte es seine Frau bei der Polizei angegeben.
Der Mann erhielt daraufhin einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 3200 Euro. Diesen wollte er nicht bezahlen und legte Einspruch ein, so wurde die Angelegenheit nun am Nördlinger Amtsgericht verhandelt. Der Angeklagte ließ über eine Dolmetscherin mitteilen, dass es sich bei der ganzen Sache nur um ein Missverständnis handle. „Es war ein Fehler von meiner Frau und auch von mir selbst.“Sie habe gewollt, dass er für die Streiterei büßt und eine Strafe zahlen muss, deshalb sei sie zur Polizei gegangen. Auf die Frage des Vorsitzenden Richter Gerhard Schamann, ob seine Frau bei den Anschuldigungen dann also gelogen habe, oder ob das tatsächlich passiert sei, wollte der Angeklagte nicht antworten. Der 51-Jährige räumte später ein, dass es nicht der erste Streit gewesen sei, wegen dem die Polizei vor seiner Wohnungstür gestanden habe. Hätte das als Zeugin geladene Opfer anschließend von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, hätte der Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl durchaus Erfolg haben können.
Während der Verhandlung zeigte sich aber, dass der Angeklagte und das Opfer nicht offiziell verheiratet sind. Man habe in Afghanistan lediglich eine Art Vereinbarung getroffen, nicht amtlich die Ehe geschlossen, erklärte der 51-Jährige. Als bloße Lebensgefährtin habe die Frau nicht das Recht, die Aussage zu verweigern, machte Schamann klar. Der Richter wies den Angeklagten darauf hin, dass ihm eine härtere Strafe als die im Strafbefehl genannte drohe, wenn das Opfer die bei der Polizei getätigten Aussagen bekräftige. Sein Verteidiger beantragte daraufhin eine kurze Unterbrechung der Verhandlung.
Der Angeklagte entschied, seinen Einspruch auf das Strafmaß zu beschränken. Der 51-Jährige müsse mit einem Gehalt von durchschnittlich 1400 Euro netto im Monat für seine drei Kinder und seine Lebensgefährtin sorgen, gab der Verteidiger zu bedenken. Richter Gerhard Schamann schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an, die eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 25 Euro vorschlug. Dass der Mann bislang nicht vorbestraft sei, gelte zu seinem Vorteil, hieß es in der Begründung der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte muss außerdem die Verfahrenskosten tragen.