Die große „Papierschlacht“blieb aus
Die neue Datenschutzgrundverordnung hat im Frühjahr vielen Verantwortlichen Sorgen bereitet. Manches stellt sich nun als einfacher heraus als gedacht
Im Mai trat die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Gerade Vereinsverantwortliche befürchteten damals Probleme
Landkreis Das Bild, das seit ein paar Wochen im Schaufenster bei Curt Demmler hängt, wirkt paradox – ist er doch so ein Fotograf, der keine Fotos ausstellt. „Nur eine Absicherung“, meint Demmler, der von jeder ausgestellten Person eine Unterschrift bräuchte, um diese zeigen zu dürfen. Und so bleibt das Schaufenster in der Donauwörther Reichsstraße lieber leer, um etwaigen Konsequenzen zu vermeiden.
Grund dafür ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Inzwischen sind mehr als 100 Tage vergangen, seit diese heuer am 25. Mai in Kraft getreten ist. Nicht nur für Fotografen in der Region, sondern auch für andere kleine Unternehmen und besonders auch für Vereine ist die Verordnung besonders auf den ersten Blick schwer durchschaubar.
Franz Mayer, Vorsitzender der Altschützen Rögling, musste sich beispielsweise mindestens fünf Stunden lang mit Recherchen im Internet auseinandersetzen, bevor er die wichtigsten Informationen der neuen Regelung für seinen Verein, der rund 220 Mitglieder zählt, zusammengefasst hatte. „Für neue Mitglieder hat sich viel verändert, das Aufnahmeformular hat sich von einer Seite auf drei Seiten erweitert, die viermal unterschrieben werden müssen“, erklärt Mayer eine der wesentlichen Neuerungen durch die Datenschutzgrundverordnung. Dabei kamen Einzugsermächtigung und Einwilligungserklärungen dazu, die zuvor nicht nötig waren. Da der Schützenmeister aber trotz der intensiven Recherche nicht sicher war, ob er damit den Regelungen gerecht wird, hat er sich das vom Deutschen Schützenbund bestätigen lassen. Ansonsten sei die befürchtete „Papierschlacht“ausgeblieben und auch die Sorge, professionelle Unterstützung zu brauchen, hat sich aufgelöst. Inzwischen ist Franz Mayer überzeugt, seine Aufgabe, „das Bestmögliche oder Richtige“für den Verein einzuführen, erfüllt zu haben.
Die Stadtkapelle Rain profitierte laut deren Vorsitzendem Christoph Heider von Formularvorlagen, die die Blasmusikdachverbände als Grundlage zur Verfügung stellen. Trotzdem hat sich der befürchtete Mehraufwand bestätigt. „Es beginnt mit einem einführenden büro- Akt und geht weiter mit sich dann kontinuierlich fortsetzenden Aufgaben“, bemerkt Heider. Auch weiß er: „Beim Landesamt für Datenschutzaufsicht geht eine Vielzahl an Beschwerden ein, die von ehemaligen Vereinsmitgliedern initiiert werden, die noch eine Rechnung mit einem Verein begleichen wollen.“Auch solche Fälle habe er erwartet. Grundsätzlich unterscheide der eigentliche Umgang mit den personenbezogenen Daten sich aber kaum zu früher, da in der Satzung der Stadtkapelle bereits angemessene Grundsätze verankert gewesen seien. Nun sei aber auch genau fixiert, welche Person im Verein personenbezogene Daten erhebe, pflege und verarbeite, erklärt der Vorsitzende. Er hält viele der Maßnahmen auch für sehr vernünftig. „Anfangs war es aber eher schwierig zu verstehen, was die DSGVO vom Verein und dessen Verantwortli- chen erwartet“, erinnert sich Heider.
Ähnlich bewertet die Situation auch Florian Deffner, Geschäftsstellenleiter und Sportmanager des TSV Nördlingen. „Anfangs haben wir befürchtet, dass wir es mit einem unübersichtlichen Regelwerk zu tun haben werden und dass hinter jeder Ecke Fallen lauern werden“, sagt er. Dabei denkt auch er vor allem an Gegner des Vereins, die mit Absicht nach möglichen Fehlern seitens des TSV Nördlingen suchen könnten. Inzwischen, nach intensiver Auseinandersetzung mit der Regelung und dem Besuch einer Schulungsveranstaltung des Bayerischen Landes-Sportverbands, habe sich die DSGVO als weniger erschreckend gezeigt als vorher gedacht. Den Vorteil seines Vereins sieht Deffner darin, dass die Arbeit nicht von Freiwilligen übernommen werden müsse, sondern von ihm als Festankratischen gestelltem erledigt werde. Trotzdem sei es problematisch gewesen, herauszufinden, auf welchem Stand der Sportverein bereits vor der DSGVO war und was neu eingeführt werden musste. Gerade aufgrund der hohen Zahl von 2500 Mitgliedern seien verschiedene Probleme vorprogrammiert. Auch sei es nicht einfach gewesen, unter der Zahl von zehn Personen zu bleiben, die sich mit personenbezogenen Daten auseinandersetzen, um keinen Datenschutzbeauftragten zu brauchen. „Zum Glück hat sich die Angst vor großen Kosten nicht bewahrheitet“, sagt der Geschäftsstellenleiter.
Hauptsächlich betreffen die Veränderungen laut ihm die Hompage und den Mitgliedsantrag. „Wir waren am Anfang geschockt und dachten, dass sich die komplette Vereinsarbeit verändert. Aber auf den zweiten Blick ist dem nicht so.“