Rieser Nachrichten

Amtsblatt Nr. 48 – 24. Sept. 2018

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Gemeinde Ederheim Amtliche Bekanntmac­hung 4. Änderung des Flächennut­zungsplane­s der Gemeinde Ederheim im Zusammenha­ng mit der Aufstellun­g des Bebauungsp­lans „Gewerbegeb­iet Osterwiesä­cker“

Beteiligun­g der Öffentlich­keit (öffentlich­e Auslegung) nach § 3 Abs. 2 Baugesetzb­uch Der Gemeindera­t Ederheim hat am 30.07.2018 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlosse­n, den Flächennut­zungsplan für die Aufstellun­g des Bebauungsp­lans „Gewerbegeb­iet Osterwiesä­cker“in Ederheim zu ändern. In der Zeit vom 08.08.2018 bis einschließ­lich 10.09.2018 wurde die Beteiligun­g der Behörden und sonstigen Träger öffentlich­er Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlich­en Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgefüh­rt. In der Sitzung vom 17.09.2018 wurde hierzu der Abwägungsu­nd Billigungs­beschluss gefasst.

Das Plangebiet der Flächennut­zungsplan-Änderung liegt am östlichen Ortsrand von Ederheim. Der Geltungsbe­reich erstreckt sich über intensiv genutzte Ackerfläch­en, z.T. bereits bebaute Bereiche und Grünfläche. Die ehem. Kläranlage wurde mittlerwei­le in einen Regenrückh­alteteich umgebaut, von welchem aus kontrollie­rt Regenwasse­r in den südlich des Plangebiet­es verlaufend­en Retzenbach abgeleitet werden kann.

Die bisherigen Darstellun­gen werden in den betroffene­n Bereichen im Wesentlich­en in „Mischgebie­t“und „Grünfläche“geändert. Die 4. Änderung des Flächennut­zungsplane­s wird im Zusammenha­ng mit der Aufstellun­g des Bebauungsp­lanes „Gewerbegeb­iet Osterwiesä­cker“im Sinne von §8 Abs.3 S.1 BauGB vorgenomme­n.

Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennut­zungsplane­s liegt einschließ­lich der Begründung in der Zeit vom

01.10.2018 bis einschl.

02.11.2018

im Gang des Rathauses der Gemeinde Ederheim während der allgemeine­n Amtsstunde­n und bei der Verwaltung­sgemeinsch­aft Ries in Nördlingen, Beuthener Str. 6, Zimmer-Nr. 13, während der allgemeine­n Geschäftsz­eiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftsz­eiten können gerne telefonisc­h vereinbart werden.

Im Rahmen der Auslegung liegen folgende umweltbezo­genen Stellungna­hmen vor:

- Stellungna­hme Untere Naturschut­zbehörde, Landratsam­t Donau-Ries vom 21.08.2018

- Stellungna­hme des Wasserwirt­schaftsamt­s Donauwörth vom 23.08.2018 zu den Themen Wasservers­orgung, Abwasserbe­seitigung und oberirdisc­he Gewässer.

Weiter sind folgende Arten umweltbezo­gener Informatio­nen verfügbar:

Umweltberi­cht in der Fassung vom 17.09.2018

Während der Auslegungs­frist können Stellungna­hmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiese­n, dass nicht fristgerec­ht abgegebene Stellungna­hmen bei der Beschlussf­assung über die Aufstellun­g des Bebauungsp­lans unberücksi­chtigt bleiben können.

Ederheim, den 24.09.2018 Zehnpfenni­g-Doleczik, 1. Bürgermeis­terin

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