Amtsblatt Nr. 48 – 24. Sept. 2018
Gemeinde Ederheim Amtliche Bekanntmachung 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ederheim im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Osterwiesäcker“
Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Der Gemeinderat Ederheim hat am 30.07.2018 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Osterwiesäcker“in Ederheim zu ändern. In der Zeit vom 08.08.2018 bis einschließlich 10.09.2018 wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. In der Sitzung vom 17.09.2018 wurde hierzu der Abwägungsund Billigungsbeschluss gefasst.
Das Plangebiet der Flächennutzungsplan-Änderung liegt am östlichen Ortsrand von Ederheim. Der Geltungsbereich erstreckt sich über intensiv genutzte Ackerflächen, z.T. bereits bebaute Bereiche und Grünfläche. Die ehem. Kläranlage wurde mittlerweile in einen Regenrückhalteteich umgebaut, von welchem aus kontrolliert Regenwasser in den südlich des Plangebietes verlaufenden Retzenbach abgeleitet werden kann.
Die bisherigen Darstellungen werden in den betroffenen Bereichen im Wesentlichen in „Mischgebiet“und „Grünfläche“geändert. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Osterwiesäcker“im Sinne von §8 Abs.3 S.1 BauGB vorgenommen.
Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt einschließlich der Begründung in der Zeit vom
01.10.2018 bis einschl.
02.11.2018
im Gang des Rathauses der Gemeinde Ederheim während der allgemeinen Amtsstunden und bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries in Nördlingen, Beuthener Str. 6, Zimmer-Nr. 13, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden.
Im Rahmen der Auslegung liegen folgende umweltbezogenen Stellungnahmen vor:
- Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde, Landratsamt Donau-Ries vom 21.08.2018
- Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Donauwörth vom 23.08.2018 zu den Themen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und oberirdische Gewässer.
Weiter sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbericht in der Fassung vom 17.09.2018
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Ederheim, den 24.09.2018 Zehnpfennig-Doleczik, 1. Bürgermeisterin