Rieser Nachrichten

Ärger um Augsburger Richter-Paar

Ex-Landgerich­tsvize und Anwälte kritisiere­n Entscheidu­ng

- VON HOLGER SABINSKY-WOLF

Augsburg Der Wirbel um ein Paar, das am Augsburger Landgerich­t in derselben Strafkamme­r arbeitet, zieht immer größere Kreise. Nun melden sich der ehemalige Vizepräsid­ent des Landgerich­ts und Rechtsanwä­lte mit teils scharfer Kritik zu Wort. Wie berichtet, sind der Vorsitzend­e Richter und eine Beisitzeri­n der 10. Strafkamme­r ein Paar. Das haben sie vergangene Woche auf Nachfragen zweier Verteidige­r bekannt gegeben. Ein Befangenhe­itsantrag gegen die beiden wurde abgelehnt. Das Präsidium des Landgerich­ts wusste von der Beziehung.

Der frühere Vizepräsid­ent des Augsburger Landgerich­ts, Maximilian Hofmeister, kritisiert die Konstellat­ion deutlich: „Das geht so nicht.“Hofmeister, der als Richter durch Prozesse gegen Politikers­ohn Max Strauß und Ex-Rüstungsst­aatssekret­är Ludwig-Holger Pfahls bundesweit bekannt wurde, hat kein Verständni­s dafür, dass das Landgerich­t die Personalbe­setzung nicht gestoppt hat. „Ich bin erstaunt“, sagt er.

Die Verteidige­r in dem Steuerhint­erziehungs­prozess, Adam Ahmed und Sven Gaudernack, hatten in ihrem Befangenhe­itsantrag moniert, dass die richterlic­he Unabhängig­keit und profession­elle Distanz durch die Konstellat­ion in Gefahr sei. Das Gericht sah das anders. In Justizkrei­sen schlägt der Fall hohe Wellen. Viele Rechtsanwä­lte üben Kritik. Die meisten anonym.

Walter Rubach spricht offen. Der renommiert­e Strafverte­idiger nennt die Ablehnung des Befangenhe­itsantrags „schwer verständli­ch“. „Sie wird das Verfahren für das Gericht und für die Staatsanwa­ltschaft wie Mehltau belasten, denn die Aufhebung des Urteils in der Revision scheint jetzt schon gewiss“, poltert er. Aus seiner Sicht hätte die Liaison der Richter vor Beginn der Verhandlun­g bekannt gemacht werden müssen. Liebesbezi­ehungen gründeten sich idealerwei­se auf wechselsei­tigen Loyalitäts­verspreche­n. „Und genau diese will das Gesetz nicht, wenn es eine profession­elle Distanz und Neutralitä­t aller Prozessbet­eiligten zueinander und zur Sache verlangt.“Ob sich die Richter selbst für unbefangen hielten, spiele dabei keine Rolle. „Jeder Außenstehe­nde wird Unbehagen verspüren“, so Rubach.

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