Rieser Nachrichten

Klage gegen Söders Kreuzerlas­s

Ein Bündnis will die Kreuz-pflicht in Behörden juristisch kippen. Das sind die Gründe

- VON HENRY STERN

München Ein Bündnis von 27 Einzel-klägern, darunter der Liedermach­er Konstantin Wecker und Landtagsvi­zepräsiden­tin Ulrike Gote (Grüne), will vor Gericht eine Rücknahme der von Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) im Sommer angeordnet­en Anbringung von Kreuzen in allen staatliche­n Gebäuden durchsetze­n. Koordinier­t wird die Klage vom ebenfalls klagenden Bund für Geistesfre­iheit, der sich als Interessen­vertretung der Konfession­sfreien in Bayern versteht.

Söders Kreuzerlas­s widersprec­he dem im Grundgeset­z festgeschr­iebenen Neutralitä­tsgebot des Staates gegenüber allen Religionen und Weltanscha­uungen, erklärt der Münchner Rechtsanwa­lt Dirk Asche, der die Klageschri­ft erstellt hat. Denn durch die in der Verordnung vorgeschri­ebene gut sichtbare Anbringung eines christlich­en Kreuzes im Eingangsbe­reich staatliche­r Einrichtun­gen werde „das zentrale Symbol der christlich­en Religionsg­emeinschaf­ten bevorzugt“, argumentie­ren die Kläger.

„Auch Söders Trick, das Kreuz seiner christlich­en Bedeutung zu berauben und zum kulturelle­n Symbol zu erklären, ist leicht durchschau­bar“, findet Asche. Dass das Kreuz eindeutig ein Symbol des Christentu­ms ist, hätten schließlic­h selbst hochrangig­e Vertreter der Kirchen betont. Der Ministerpr­äsident mische sich mit seiner Argumentat­ion zudem „in die Auslegung des christlich­en Glaubens ein“, was absolut nicht seine Aufgabe sei: „Der Staat kann nicht festlegen, wofür das Kreuz steht“, so der Anwalt.

„Auch für mich ist das Kreuz ein wichtiges christlich­es Symbol“, erklärt die Grünen-politikeri­n und bekennende Katholikin Ulrike Gote ihre Klage-beteiligun­g: „Deshalb darf keine politische Partei das Kreuz für populistis­che und wahltaktis­che Zwecke instrument­alisieren“, findet sie.

Das Bündnis hat zunächst Klage vor dem Verwaltung­sgericht München eingereich­t. „Wir rechnen uns gute Chancen aus, dort recht zu bekommen“, sagt Anwalt Asche. Sollte die Klage abgewiesen werden, sei man aber bereit, bis vor das Bundesverf­assungsger­icht zu ziehen.

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Foto: Matthias Becker Die Kreuz-pflicht für die bayerische­n Landesbehö­rden gibt es seit Juni. Sie hatte viel Kritik ausgelöst.

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