Rieser Nachrichten

Gelder durch Hilfsprogr­amm

Landwirte können bis 15. November Anträge stellen

- (pm)

Landkreis Bis einschließ­lich 15. November können betroffene Landwirte am Amt für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten (AELF) Nördlingen Anträge auf Zuwendunge­n nach dem bayerische­n Hilfsprogr­amm Grundfutte­rzukauf Dürre 2018 stellen. Das Hilfsprogr­amm dient dem teilweisen Ausgleich von außergewöh­nlichen Ausgaben für den Zukauf von Grundfutte­r (zum Beispiel Heu, Gras- oder Maissilage, Saftfutter) zur Verfütteru­ng an Raufutterf­resser auf dem Betrieb (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Gehegewild, Neuweltkam­eliden), der unmittelba­r durch die Trockenhei­t 2018 notwendig wurde. Nach den vorliegend­en Wetterdate­n liegt der Landkreis in der Förderkuli­sse, in der eine „einzelbetr­iebliche Schadschwe­lle nicht nachgewies­en werden muss“.

Gefördert wird der ab August erfolgte Zukauf von Grob- und Saftfutter in Futterbaub­etrieben, die Raufutterf­resser halten. Voraussetz­ung ist, dass der Zukauf unmittelba­r durch die Trockenhei­t 2018 notwendig wurde. Der Nachweis der Kosten muss über Rechnungen und durch Zahlungsna­chweise belegt werden.

Der Verkauf von Grundfutte­r, der nach dem 1. August erfolgt ist, wird gegengerec­hnet. Ein Zukauf von Substrat für Biogasanla­gen ist nicht förderfähi­g. Der Umfang des zuwendungs­fähigen Futterzuka­ufs richtet sich nach dem Umfang der Viehhaltun­g (Raufutterf­resser).

OInfo Näheres dazu im Internet unter www.stelf.bayern.de oder beim AELF unter Telefon 09081/2106 0.

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