Gelder durch Hilfsprogramm
Landwirte können bis 15. November Anträge stellen
Landkreis Bis einschließlich 15. November können betroffene Landwirte am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Nördlingen Anträge auf Zuwendungen nach dem bayerischen Hilfsprogramm Grundfutterzukauf Dürre 2018 stellen. Das Hilfsprogramm dient dem teilweisen Ausgleich von außergewöhnlichen Ausgaben für den Zukauf von Grundfutter (zum Beispiel Heu, Gras- oder Maissilage, Saftfutter) zur Verfütterung an Raufutterfresser auf dem Betrieb (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Gehegewild, Neuweltkameliden), der unmittelbar durch die Trockenheit 2018 notwendig wurde. Nach den vorliegenden Wetterdaten liegt der Landkreis in der Förderkulisse, in der eine „einzelbetriebliche Schadschwelle nicht nachgewiesen werden muss“.
Gefördert wird der ab August erfolgte Zukauf von Grob- und Saftfutter in Futterbaubetrieben, die Raufutterfresser halten. Voraussetzung ist, dass der Zukauf unmittelbar durch die Trockenheit 2018 notwendig wurde. Der Nachweis der Kosten muss über Rechnungen und durch Zahlungsnachweise belegt werden.
Der Verkauf von Grundfutter, der nach dem 1. August erfolgt ist, wird gegengerechnet. Ein Zukauf von Substrat für Biogasanlagen ist nicht förderfähig. Der Umfang des zuwendungsfähigen Futterzukaufs richtet sich nach dem Umfang der Viehhaltung (Raufutterfresser).
OInfo Näheres dazu im Internet unter www.stelf.bayern.de oder beim AELF unter Telefon 09081/2106 0.