Wegen drei Bier beinahe hinter Gitter
Justiz Ein vielfach vorbestrafter Mann aus dem Landkreis sitzt nach einem Sexualverbrechen lange im Gefängnis. Weil er sich nicht an Vorgaben hält, droht ihm erneut Haft
Landkreis Er hat viele Jahre im Gefängnis verbracht und versucht gerade wieder einen Neuanfang. Der sieht gar nicht so schlecht aus, denn der 39-Jährige, der im Raum Donauwörth wohnt, hat aktuell einen recht gut bezahlten Job. Doch wegen seiner kriminellen Vergangenheit muss der Mann aufpassen. Er muss sich an eine ganze Reihe von Auflagen halten. Verstößt er dagegen, drohen wieder juristische Konsequenzen. Genau das ist passiert.
Im November 2017 hatte der Arbeiter mit der Polizei zu tun – nicht als möglicher Täter, sondern als Zeuge. Dies ist normalerweise kein Grund, um seine Freiheit fürchten zu müssen. Bei der Vernehmung des 39-Jährigen fiel zwei Polizisten der Inspektion Donauwörth jedoch auf, dass er eine „Fahne“hatte. Das brachte ihn nun vor Gericht. Denn Alkohol ist für den Mann tabu – aufgrund einer ebenso langen wie erschreckenden Vorgeschichte.
Der gebürtige Rieser kam schon junger Mann beinahe regelmäßig mit dem Gesetz in Konflikt. Neunmal musste er sich vor Gericht verantworten. Zunächst vor allem wegen Diebstahls, dann auch wegen Einbrüchen und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Dabei verletzte er einen Polizisten. Dies brachte dem Serientäter eine Gefängnisstrafe ein.
Doch 2011 kam ein weiteres Urteil hinzu, nachdem der Nordschwabe an einem Verbrechen beteiligt war. Genauer gesagt war es eine gemeinschaftliche Vergewaltigung. Die Konsequenz: eine Haftstrafe von sieben Jahren. Die saß der Mann auch komplett ab.
Ein völlig „freier“Mann wurde er deshalb nicht. Bei der Haftentlassung stellte ihn die zuständige Strafvollstreckungskammer für die Dauer von fünf Jahren unter Führungsaufsicht und verknüpfte diese mit zahlreichen Auflagen. Diese füllen vier Seiten und beinhalten unter anderem eine ambulante Psychotherapie sowie ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot, das regelmäßig überprüft wird, unter anderem mittels Urinproben, die er abgeben und bezahlen muss. Zwar berichtete die Bewährungshelferin, dass sie bislang keine negative Erfahrungen mit dem Ex-Häftling gemacht habe, jedoch wog der offensichtliche Alkoholkonsum vor dem erwähnten Termin schwer.
Vor Gericht redete der 39-Jährige erst gar nicht um den heißen Brei herum. Ja, er habe an jenem Tag getrunken, „drei Bier, glaube ich“. Kurz zuvor sei ein Angehöriger gestorben: „Ich war deshalb überfordert.“Richter Gerhard Schamann antwortete: „Sie wissen doch, dass Alkohol noch nie ein Problem gelöst hat.“
Staatsanwältin Corinna Goßner verwies auf den Strafrahmen bei Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht: Er liege zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsals strafe von bis zu drei Jahren. Aufgrund der Vorgeschichte und des raschen Verstoßes nach dem Gefängnisaufenthalt sah Corinna Goßner eine ungünstige Sozialprognose und forderte eine Haftstrafe von drei Monaten.
Verteidiger Dr. Ulrich Roßkopf hatte dafür kein Verständnis. Er betonte, sein Mandant bemühe sich, seine Probleme zu lösen: „Was soll da eine Freiheitsstrafe bringen?“Roßkopf hielt eine Geldstrafe für ausreichend.
Richter Schamann stellte in seinem Urteil fest: Eine Freiheitsstrafe müsse angesichts der vielen Vorstrafen sein. Jedoch könnte diese zur Bewährung ausgesetzt werden, da der Mann bei der Verhandlung geständig und kooperativ gewesen sei: „Das lässt mich hoffen, dass er noch mal die Kurve kratzt.“Freilich dürfe nichts mehr passieren: „Dann ist es vorbei.“Die Auflagen seien keine Schikane, sondern sollten verhindern, dass der 39-Jährige unter Alkoholeinfluss wieder Straftaten begeht.
Weitere Straftaten sollen verhindert werden