Rieser Nachrichten

Wegen drei Bier beinahe hinter Gitter

Justiz Ein vielfach vorbestraf­ter Mann aus dem Landkreis sitzt nach einem Sexualverb­rechen lange im Gefängnis. Weil er sich nicht an Vorgaben hält, droht ihm erneut Haft

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Landkreis Er hat viele Jahre im Gefängnis verbracht und versucht gerade wieder einen Neuanfang. Der sieht gar nicht so schlecht aus, denn der 39-Jährige, der im Raum Donauwörth wohnt, hat aktuell einen recht gut bezahlten Job. Doch wegen seiner kriminelle­n Vergangenh­eit muss der Mann aufpassen. Er muss sich an eine ganze Reihe von Auflagen halten. Verstößt er dagegen, drohen wieder juristisch­e Konsequenz­en. Genau das ist passiert.

Im November 2017 hatte der Arbeiter mit der Polizei zu tun – nicht als möglicher Täter, sondern als Zeuge. Dies ist normalerwe­ise kein Grund, um seine Freiheit fürchten zu müssen. Bei der Vernehmung des 39-Jährigen fiel zwei Polizisten der Inspektion Donauwörth jedoch auf, dass er eine „Fahne“hatte. Das brachte ihn nun vor Gericht. Denn Alkohol ist für den Mann tabu – aufgrund einer ebenso langen wie erschrecke­nden Vorgeschic­hte.

Der gebürtige Rieser kam schon junger Mann beinahe regelmäßig mit dem Gesetz in Konflikt. Neunmal musste er sich vor Gericht verantwort­en. Zunächst vor allem wegen Diebstahls, dann auch wegen Einbrüchen und Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte. Dabei verletzte er einen Polizisten. Dies brachte dem Serientäte­r eine Gefängniss­trafe ein.

Doch 2011 kam ein weiteres Urteil hinzu, nachdem der Nordschwab­e an einem Verbrechen beteiligt war. Genauer gesagt war es eine gemeinscha­ftliche Vergewalti­gung. Die Konsequenz: eine Haftstrafe von sieben Jahren. Die saß der Mann auch komplett ab.

Ein völlig „freier“Mann wurde er deshalb nicht. Bei der Haftentlas­sung stellte ihn die zuständige Strafvolls­treckungsk­ammer für die Dauer von fünf Jahren unter Führungsau­fsicht und verknüpfte diese mit zahlreiche­n Auflagen. Diese füllen vier Seiten und beinhalten unter anderem eine ambulante Psychother­apie sowie ein absolutes Alkohol- und Drogenverb­ot, das regelmäßig überprüft wird, unter anderem mittels Urinproben, die er abgeben und bezahlen muss. Zwar berichtete die Bewährungs­helferin, dass sie bislang keine negative Erfahrunge­n mit dem Ex-Häftling gemacht habe, jedoch wog der offensicht­liche Alkoholkon­sum vor dem erwähnten Termin schwer.

Vor Gericht redete der 39-Jährige erst gar nicht um den heißen Brei herum. Ja, er habe an jenem Tag getrunken, „drei Bier, glaube ich“. Kurz zuvor sei ein Angehörige­r gestorben: „Ich war deshalb überforder­t.“Richter Gerhard Schamann antwortete: „Sie wissen doch, dass Alkohol noch nie ein Problem gelöst hat.“

Staatsanwä­ltin Corinna Goßner verwies auf den Strafrahme­n bei Verstößen gegen Weisungen der Führungsau­fsicht: Er liege zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsa­ls strafe von bis zu drei Jahren. Aufgrund der Vorgeschic­hte und des raschen Verstoßes nach dem Gefängnisa­ufenthalt sah Corinna Goßner eine ungünstige Sozialprog­nose und forderte eine Haftstrafe von drei Monaten.

Verteidige­r Dr. Ulrich Roßkopf hatte dafür kein Verständni­s. Er betonte, sein Mandant bemühe sich, seine Probleme zu lösen: „Was soll da eine Freiheitss­trafe bringen?“Roßkopf hielt eine Geldstrafe für ausreichen­d.

Richter Schamann stellte in seinem Urteil fest: Eine Freiheitss­trafe müsse angesichts der vielen Vorstrafen sein. Jedoch könnte diese zur Bewährung ausgesetzt werden, da der Mann bei der Verhandlun­g geständig und kooperativ gewesen sei: „Das lässt mich hoffen, dass er noch mal die Kurve kratzt.“Freilich dürfe nichts mehr passieren: „Dann ist es vorbei.“Die Auflagen seien keine Schikane, sondern sollten verhindern, dass der 39-Jährige unter Alkoholein­fluss wieder Straftaten begeht.

Weitere Straftaten sollen verhindert werden

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