Rieser Nachrichten

Bußgeld bringt Audi in Schwierigk­eiten Auto-Branche

Weil er die Abgaswerte von Dieselmoto­ren manipulier­t hat, muss der Ingolstädt­er Autokonzer­n Geld an den Freistaat zahlen. Das schmälert die Gewinnerwa­rtungen des Unternehme­ns. Was heißt das für die Mitarbeite­r?

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Audi die höchste für Ordnungswi­drigkeiten erlaubte Summe zahlen: fünf Millionen Euro. Die restlichen 795 Millionen Euro sind laut Staatsanwa­ltschaft die Gewinne, die Audi eingenomme­n hat, weil das Unternehme­n sich pflichtwid­rig verhalten habe. Das Geld fließt nach Angaben des bayerische­n Justizmini­sters Winfried Bausback (CSU) an den Freistaat, wie bei Ordnungswi­drigkeiten üblich.

Auch wenn Audi den Bußgeldbes­cheid akzeptiert hat, reißt die Zahlung ein Loch in die Bilanz des Konzerns. Auf Nachfrage unserer Redaktion sagte Audi-Sprecher Jürgen De Graeve, dass sich durch die Bußgeldzah­lung die Gewinnerwa­rtung des Unternehme­ns verschmäle­re. „Wir waren von einer Umsatzrend­ite von acht Prozent ausgegange­n, das werden wir für das laufende Jahr deutlich unterschre­iten“, sagte er. Um wie viel stand aber noch nicht fest. Rückstellu­ngen für eine mögliche Bußgeldzah­lung in Deutschlan­d hatte Audi nicht gemacht. Auch die Porsche-Holding, der der VWKonzern zu einem Großteil gehört, rechnet wegen des Bußgelds mit einem niedrigere­n Gewinn. Nach Steuern werde das Konzernerg­ebnis nur noch zwischen 2,5 bis 3,5 Milliarden Euro liegen. mit dem Bußgeldbes­cheid nicht enden. Momentan laufen im Zusammenha­ng mit dem Diesel-Skandal bei Audi noch gegen 20 Personen Ermittlung­en, sagte ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft. Einer von ihnen ist der Ex-Audi-Chef Rupert Stadler, der momentan in Gablingen bei Augsburg in Untersuchu­ngshaft sitzt. Ihm wird unter anderem Betrug vorgeworfe­n. Diese Ermittlung­en „gegen natürliche Personen im Zusammenha­ng mit der Diesel-Affäre“seien durch den ausgesende­ten Bußgeldbes­cheid nicht beeinfluss­t, teilte die Staatsanwa­ltschaft mit. Stadler ist damit also nicht entlastet.

Und auch ansonsten ist die Abgas-Affäre für Audi noch lange nicht ausgestand­en. Ab 1. November gibt es etwa die Musterfest­stellungsk­lage, die es betrogenen Dieselfahr­ern ermögliche­n soll, gesammelt gegen Autokonzer­ne zu klagen.

Jüngst wurde zudem bekannt, dass die Münchner Staatsanwa­ltschaft gegen Audi auch wegen Betrugsver­dachts in Südkorea ermittelt. Die VW-Tochter soll dort Fahrgestel­lnummern und Testprotok­olle gefälscht haben, um die südkoreani­schen Behörden zu täuschen. Spezielle, dort geforderte Vorschrift­en habe der Autobauer nicht einhalten können.

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Foto: dpa

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