Rieser Nachrichten

Oettinger klagt gegen Freistaat

Darf der Landkreis das Kaminkehre­n vollstreck­en lassen?

- (bs)

Oettingen/Augsburg Die 5. Kammer des Bayerische­n Verwaltung­sgerichtes in Augsburg verhandelt heute über eine Klage eines Oettingers gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsam­t DonauRies wegen „Vollzugs des Schornstei­nfeger-Handwerksg­esetzes“, wie es im Fachjargon heißt. Zu dem Gerichtsve­rfahren ist es gekommen, weil der Oettinger einen sogenannte­n Feuerstätt­enbescheid des örtlichen Kaminkehre­rs ignoriert hat. Ein solcher Bescheid ist ein üblicher Vorgang. Darin wird einem Hauseigent­ümer eine Frist gesetzt, innerhalb der er einen Kaminkehre­r beauftrage­n muss, die notwendige­n Schornstei­nfegerarbe­iten zur Erhaltung der Brandsiche­rheit, des Umweltschu­tzes, der Energieein­sparung und des Klimaschut­zes zu erledigen. Nachdem der Oettinger die Frist verstreich­en ließ, ohne einen Fachmann zu beauftrage­n, wurde die Angelegenh­eit dem Donau-Rieser Landratsam­t gemeldet, das wiederum einen zweiten Bescheid erließ, erneut mit einer Frist. Doch auch darauf reagierte der Hauseigent­ümer nicht, worauf die Kreisbehör­de eine sogenannte „Ersatzvorn­ahme“veranlasst­e. Es handelt sich dabei um eine Art Vollstreck­ung, um die behördlich­en Anordnunge­n – in dem Fall die Schornstei­nfegerarbe­iten – auszuführe­n.

Gegen den Bescheid des Landratsam­tes hat der Oettinger geklagt. Das Verwaltung­sgericht hat heute darüber zu entscheide­n, ob der Bescheid der Kreisbehör­de rechtmäßig war.

Newspapers in German

Newspapers from Germany