Polizei warnt vor dubiosen Faxen
Betrüger kontaktieren Rieser Firmen
Landkreis In den vergangenen Wochen sind nach Informationen der Polizei bei mehreren Haushalten, Vereinen und Unternehmen im Ries dubiose Nachrichten per Fax eingegangen. Diese Nachrichten erweckten den Anschein eines behördlichen Schreibens einer angeblichen „Datenschutz-Auskunft-Zentrale“. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor diesen Schreiben und empfiehlt, nicht auf diese einzugehen. Wer auf das zwielichtige Angebot eingeht, kann schnell bis zu 1500 Euro los sein, teilen die Beamten mit.
Der Nördlinger Polizeichef Walter Beck sagt: „Auch Adressaten im Zuständigkeits-Bereich der Nördlinger Polizei erhielten per Telefax ein solches Formular dieser vermeintlichen „Datenschutz-Auskunft-Zentrale“mit Sitz im Großraum Berlin.“Die Aufmachung des Angebots erwecke den Eindruck eines amtlichen Schreibens und fordere den Empfänger dazu auf, ein Angebot „zur Wahrung der Pflichten“anzunehmen.
Im Schreiben werden die FirmenVerantwortlichen auf ihre Verpflichtung im Rahmen der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hingewiesen und eine entsprechende Leistung angeboten. Es handele sich hierbei um einen Fall von Offerten-Schwindel, in dem wertlose Leistungen völlig überteuert angeboten werden, heißt es von der Polizei. Ähnliche Betrügereien habe es in den vergangenen Jahren durch vorgegaukelte Anmeldungen bei einer „Gewerbe-Auskunft-Zentrale“gegeben.
Die Nördlinger Polizei warnt ausdrücklich vor der Annahme dieses kostenpflichtigen Angebots, da es einen jährlichen Beitrag in Höhe von 498 Euro für drei Jahre auslöst. Nicht nur im Ries tauchen diese Angebote auf. Seit dem 1. Oktober versenden Unbekannte bundesweit Faxe an Firmen, Vereine und Unternehmen und geben sich hierbei als Datenschutz-Auskunft-Zentrale mit Sitz in Oranienburg aus, so die Polizei. Walter Beck rät: „Stutzig sollte man spätestens dann werden, wenn das Antwort-Fax an eine angeblich gebührenfreie Rufnummer im Ausland geschickt werden soll. Falls Sie bereits einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben, widerrufen Sie diesen umgehend.“