Guten Morgen, Herr 47
Zu „Gibt es bald auch bei uns Klingelschilder ohne Namen?“(Bayern) vom 17. Oktober:
Dass Klingelschilder neben Namen auch noch die Wohnungsnummer ausweisen, scheint wohl eine Wiener Eigenart/Gewohnheit zu sein. Die Auslegung der DSGVO durch die Wiener Hausverwaltung ist schon sehr „spitz“! Wie soll denn eine „zustellfähige Anschrift“ohne Namen (nur mit Wohnungsnummer) funktionieren? Wie sollen z. B. Rettungsdienste die jeweiligen Personen erreichen können? Auf die Wohnungsnummer kann verzichtet werden (welche wohl nur für die Verwaltung interessant ist), aber die Namen sollten (müssen!) dort bleiben. „Nur Nummern“ist der Schuss in die falsche Richtung. Oder grüßen Sie Ihren Nachbarn auch mit „Guten Morgen, Herr 47“?
Hans Lichnowski,