Kirche: Am Sonntag wird gewählt
Glaube Die neuen Kirchenverwaltungen für die kommenden sechs Jahre werden bestimmt
VOM RONALD HUMMEL
Nördlingen In den katholischen Kirchengemeinden der Diözese Augsburg finden am kommenden Sonntag, 18. November, die Neuwahlen der Kirchenverwaltungen statt. Diese sind ein Gremium neben Pastoralrat und Pfarrgemeinderat und rein für die Finanzen zuständig, während sich die anderen beiden Gremien um pastorale Angelegenheiten, also Belange des kirchlichen Lebens kümmern. Zum Vergleich: In evangelischen Gemeinden ist der Finanzbereich nicht extra ausgegliedert, sondern im dortigen Kirchenvorstand integriert.
Jede Pfarrei hat ihre eigene Kirchenverwaltung – bei bis zu 2000 Katholiken in der Pfarrei sind es vier Mitglieder, bis 6000 sechs und darüber acht Mitglieder. Der Wallersteiner Pfarrer Jürgen Eichler, Dekan des Dekanats Nördlingen, zeigt sich zufrieden, dass die Aufstellung der Kandidaten problemlos vonstatten ging. „Die Kirchenverwaltungen sind besonders beständig, trotz intensiver Arbeit sind Kandidaten oft 18 Jahre oder länger im Amt“, so Eichler. Er freut sich auch über die große Kompetenzbreite, so finden sich neben Handwerkern oft auch Bankangestellte. Schließlich sei das ein wichtiges Aufsichtsgremium, in dem jeder wie auch der Pfarrer eine Stimme hat. Der Bischöfliche Generalvikar Harald Heinrich und Finanzdirektor Dr. Klaus Donaubauer charakterisieren das Amt in einer offiziellen Information ähnlich: „Sachkunde, gepaart mit gesundem Menschenverstand sowie die Bereitschaft zum Engagement und zur Unterstützung des Pfarrers sind bedeutsame Kriterien für die Mitgliedschaft in einer Kirchenverwaltung.“Die neuen Kirchenverwaltungen, ab 1. Januar 2019 im Amt, wählen im nächsten Jahr bei ihren ersten Sitzungen aus ihrer Mitte quasi als „Gegenüber des Pfarrers“den Kirchenpfleger als ausführendes Organ; so unterschreibt zum Beispiel der Pfarrer Überweisungen, aber der Kirchenpfleger führt sie aus. Er ist auch Schnittstelle bei allen konkreten Angelegenheiten, etwa wenn es gilt, Handwerker einzuweisen. Heinrich und Donaubauer stellen auch wichtige Entwicklungs-Perspektiven heraus, denn in Hinblick auf die pastorale Raumplanung 2025 gewinnen bis dahin zusehends „gemeinsame, kirchenstiftungsübergreifende Themen und Aufgaben an Bedeutung, die bei der Arbeit der Kirchenverwaltungen zu berücksichtigen sind“.
Es gibt die Möglichkeit der Briefwahl, ansonsten verläuft die Wahl wesentlich unbürokratischer, als man es von anderen Wahlen gewohnt ist. So gab es keine schriftlichen persönlichen Informationen und es sind keine Wahlunterlagen mitzubringen. Die Information erfolgte für gewöhnlich über Aushänge oder in den Gottesdiensten. Die Organisation kann in den Pfarreien verschieden ablaufen, auch werden die Wahlbüros nach örtlichen Gegebenheiten eingerichtet. In der Regel kann nach dem sonntäglichen Kirchgang gewählt werden; vereinzelt wird auch schon vor oder nach etwaigen Vorabendmessen am Samstag gewählt. Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Mitglieder des Kirchenverwaltungsrates zu wählen sind, kann jedem Kandidaten aber nur eine Stimme geben. Am ersten, spätestens zweiten Sonntag, nachdem die Gewählten erklärt haben, ob sie die Wahl annehmen oder nicht, wird das Wahlergebnis durch Anschlag oder Verkündigung in der Kirche bekannt gegeben.