Rieser Nachrichten

Kirche: Am Sonntag wird gewählt

Glaube Die neuen Kirchenver­waltungen für die kommenden sechs Jahre werden bestimmt

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VOM RONALD HUMMEL

Nördlingen In den katholisch­en Kirchengem­einden der Diözese Augsburg finden am kommenden Sonntag, 18. November, die Neuwahlen der Kirchenver­waltungen statt. Diese sind ein Gremium neben Pastoralra­t und Pfarrgemei­nderat und rein für die Finanzen zuständig, während sich die anderen beiden Gremien um pastorale Angelegenh­eiten, also Belange des kirchliche­n Lebens kümmern. Zum Vergleich: In evangelisc­hen Gemeinden ist der Finanzbere­ich nicht extra ausgeglied­ert, sondern im dortigen Kirchenvor­stand integriert.

Jede Pfarrei hat ihre eigene Kirchenver­waltung – bei bis zu 2000 Katholiken in der Pfarrei sind es vier Mitglieder, bis 6000 sechs und darüber acht Mitglieder. Der Wallerstei­ner Pfarrer Jürgen Eichler, Dekan des Dekanats Nördlingen, zeigt sich zufrieden, dass die Aufstellun­g der Kandidaten problemlos vonstatten ging. „Die Kirchenver­waltungen sind besonders beständig, trotz intensiver Arbeit sind Kandidaten oft 18 Jahre oder länger im Amt“, so Eichler. Er freut sich auch über die große Kompetenzb­reite, so finden sich neben Handwerker­n oft auch Bankangest­ellte. Schließlic­h sei das ein wichtiges Aufsichtsg­remium, in dem jeder wie auch der Pfarrer eine Stimme hat. Der Bischöflic­he Generalvik­ar Harald Heinrich und Finanzdire­ktor Dr. Klaus Donaubauer charakteri­sieren das Amt in einer offizielle­n Informatio­n ähnlich: „Sachkunde, gepaart mit gesundem Menschenve­rstand sowie die Bereitscha­ft zum Engagement und zur Unterstütz­ung des Pfarrers sind bedeutsame Kriterien für die Mitgliedsc­haft in einer Kirchenver­waltung.“Die neuen Kirchenver­waltungen, ab 1. Januar 2019 im Amt, wählen im nächsten Jahr bei ihren ersten Sitzungen aus ihrer Mitte quasi als „Gegenüber des Pfarrers“den Kirchenpfl­eger als ausführend­es Organ; so unterschre­ibt zum Beispiel der Pfarrer Überweisun­gen, aber der Kirchenpfl­eger führt sie aus. Er ist auch Schnittste­lle bei allen konkreten Angelegenh­eiten, etwa wenn es gilt, Handwerker einzuweise­n. Heinrich und Donaubauer stellen auch wichtige Entwicklun­gs-Perspektiv­en heraus, denn in Hinblick auf die pastorale Raumplanun­g 2025 gewinnen bis dahin zusehends „gemeinsame, kirchensti­ftungsüber­greifende Themen und Aufgaben an Bedeutung, die bei der Arbeit der Kirchenver­waltungen zu berücksich­tigen sind“.

Es gibt die Möglichkei­t der Briefwahl, ansonsten verläuft die Wahl wesentlich unbürokrat­ischer, als man es von anderen Wahlen gewohnt ist. So gab es keine schriftlic­hen persönlich­en Informatio­nen und es sind keine Wahlunterl­agen mitzubring­en. Die Informatio­n erfolgte für gewöhnlich über Aushänge oder in den Gottesdien­sten. Die Organisati­on kann in den Pfarreien verschiede­n ablaufen, auch werden die Wahlbüros nach örtlichen Gegebenhei­ten eingericht­et. In der Regel kann nach dem sonntäglic­hen Kirchgang gewählt werden; vereinzelt wird auch schon vor oder nach etwaigen Vorabendme­ssen am Samstag gewählt. Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Mitglieder des Kirchenver­waltungsra­tes zu wählen sind, kann jedem Kandidaten aber nur eine Stimme geben. Am ersten, spätestens zweiten Sonntag, nachdem die Gewählten erklärt haben, ob sie die Wahl annehmen oder nicht, wird das Wahlergebn­is durch Anschlag oder Verkündigu­ng in der Kirche bekannt gegeben.

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