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Schlauer reisen

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Kein Widerrufsr­echt für Hotelbuchu­ngen

Wer im Internet etwas kauft, hat in der Regel ein Widerrufsr­echt. Innerhalb von 14 Tagen kann der Kunde die Ware zurückgebe­n und bekommt das Geld zurück. Für die Buchung eines Hotelzimme­rs gilt dies nicht. Der Widerruf ist ausgeschlo­ssen, erklärt das Europäisch­e Verbrauche­rzentrum Deutschlan­d in Kehl. Der Grund: Es handelt sich um einen Beherbergu­ngsvertrag. Wer also ein Hotelzimme­r gebucht hat und den Vertrag kündigt, muss Stornogebü­hren zahlen. Ausnahme: Es wurde vertraglic­h vereinbart, dass der Preis für das Zimmer nicht gezahlt werden muss. So handhaben es zum Beispiel große Buchungspo­rtale, häufig bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Anreise. Ist die Reise nicht möglich, sollte man so schnell wie möglich die Buchung stornieren, rät das Verbrauche­rzentrum. Tipp: Im Zweifel noch einmal im Hotel anrufen – und auf Kulanz des Hauses setzen. In Deutschlan­d gesetzlich vorgeschri­eben ist zudem, dass ersparte Aufwendung­en vom zu zahlenden Preis abgezogen werden, wenn der Gast nicht erscheint. Kann das Zimmer zum gleichen Preis an einen anderen Urlauber vermietet werden, muss der Gast, der zuvor storniert hat, nicht zahlen.

Kabine zu klein: Geld zurück

Wer auf einer Kreuzfahrt eine kleinere Kabine bekommt als versproche­n, kann den Reisepreis nachträgli­ch mindern. Auch bei einer grundlegen­d anderen Aufteilung der Kabinen als im Werbeprosp­ekt ist eine Minderung möglich. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerich­ts Hamburg (Az.: 17a C 54/17). Eine Abweichung von bis zu zehn Prozent bei der Kabinengrö­ße ist aber hinzunehme­n. In dem verhandelt­en Fall hatte der Kläger eine Kabine gebucht, die laut Sonderange­bot 22 Quadratmet­er groß sein sollte. Tatsächlic­h war die Kabine nur 19,31 Quadratmet­er groß – eine Abweichung von mehr als zehn Prozent. Zudem hatte die Reederei nicht ausreichen­d klargemach­t, dass die im Prospekt zu sehende Raumauftei­lung lediglich beispielha­ft war und die Kabine einen anderen Zuschnitt haben konnte. Das Gericht hielt daher eine Minderung des Reisepreis­es in Höhe von 15 Prozent für angemessen (Reisepreis: 13 148 Euro).

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