Betrunken ins falsche Haus gekrochen
Ein 18-jähriger Rieser feiert feuchtfröhlich auf der Ipf-Mess. Dann will er bei seinem Kumpel übernachten. Doch seine Zechkumpanen begleiten ihn zu einer anderen Adresse
Nördlingen Bei einem Besuch der Bopfinger Ipf-Mess will man was erleben, aber für einen 18-jährigen Rieser entgleiste der Verlauf der Nacht auf sehr skurrile Weise. Dabei hatten er und seine Begleiter alles bestens vorbereitet, auch für Notfälle: Zu Acht traf man sich im Juli letzten Jahres bei einem Freund in Bopfingen, um von dort aus loszuziehen und ausgiebig auf dem Volksfest zu feiern. Alle konnten beim Freund übernachten; es war klar, dass bei der Rückkehr keine Busse mehr fuhren und keiner mehr fahrtüchtig sein sollte. Für den Fall, dass einer verloren gehen würde, könne derjenige trotzdem ins Haus – da die Eltern des Freundes nur kurz auf die Ipf-Mess gingen und dann zu Hause waren, konnte man die Terrassentür ohne Sorge offen lassen und die Terrasse war von außen gut über eine Treppe zu erreichen.
Nun verlor besagter 18-Jähriger tatsächlich im Trubel des Gesche- hens seine Freunde aus den Augen. Kurzerhand freundete er sich mit anderen lustigen Zechkumpanen an und feierte bis nach vier Uhr morgens beziehungsweise 1,28 Promille weiter. Seine neuen Freunde begleiteten ihn sogar bis zu dem Haus, in dem er übernachten wollte – dachte er zumindest. Denn die Zechkumpane waren gar nicht so hilfsbereit, wie es schien, sondern erlaubten sich mit ihm einen Schabernack, wie der junge Mann als Angeklagter im Amtsgericht Nördlingen dem Vorsitzenden Richter Andreas Krug erklärte.
Sie führten ihn zu einem ganz anderen Haus zehn Minuten von dem seines Freundes entfernt, hievten ihn auf die Terrasse und rannten weg. Der Angeklagte war unbeirrbar der Ansicht, er wäre bei seinem Freund gelandet, wo die Terrassentür offen stand. Also machte er sich daran, den Rollladen hoch zu wuchten, demolierte ihn dabei und brachte ihn nur ein Stück weit auf. Mittlerweile war ein Hausbewohner wach geworden, kam von innen her und fragte, was der andere denn wolle. „Ich will ins Haus“, sagte er und machte sich daran, durch den Spalt zu kriechen.
Der Hausbewohner ging auf anderem Wege auf die Terrasse, wo nur noch die Beine des Eindringlings bis zum Knie heraus ragten. Der Mann packte die Füße und zog den Eindringling bäuchlings wieder hervor. Dieser wollte zunächst wohl weglaufen, leistete dann aber der Aufforderung Folge, auf einem der Terrassenstühle Platz zu nehmen. Derweil rief der Mann die Polizei, die kurz darauf eintraf.
Den Schaden von rund 1000 Euro bezahlte der 18-Jährige anstandslos und entschuldigte sich auch bei den Hausbewohnern für den Schrecken. Es blieb aber noch ein Teilaspekt: Vor dem Haus stand der Pkw einer Nachbarin, der eine beachtliche Delle aufwies. Die Polizei hatte zwar zunächst vermutet, der Eindringling sei über eine Regentonne auf die Terrasse gelangt; später kam dann der Verdacht hinzu, er sei über die Motorhaube hochgeklettert und habe dabei einen weiteren Schaden von etwa 1300 Euro angerichtet. Das bestritt der Angeklagte entschieden; sein Rechtsanwalt Friedrich Gruber wies anhand der vorliegenden Lichtbilder darauf hin, dass die Form der Delle eher auf ein Kantholz als auf einen Schuhabdruck schließen lasse.
Die Anklage bezüglich der Sachbeschädigung des Pkw wurde daraufhin fallen gelassen, doch Staatsanwalt Johannes Pausch hielt die Ahndung der Rollladen-Beschädigung wegen öffentlichen Interesses aufrecht. Richter Krug verwarnte den Angeklagten, der noch nicht aktenkundig geworden war, mit der Auflage von 48 Sozialstunden und einer Zahlung von 200 Euro an die Jugend des Nördlinger Alpenvereins. Die Geldstrafe sei aufgrund der „Hinterfotzigkeit“der Begleiter, die den jungen Mann zum falschen Haus geführt hatten, so gering ausgefallen, unterstrich Krug.
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