Rieser Nachrichten

Betrunken ins falsche Haus gekrochen

Ein 18-jähriger Rieser feiert feuchtfröh­lich auf der Ipf-Mess. Dann will er bei seinem Kumpel übernachte­n. Doch seine Zechkumpan­en begleiten ihn zu einer anderen Adresse

- VON RONALD HUMMEL

Nördlingen Bei einem Besuch der Bopfinger Ipf-Mess will man was erleben, aber für einen 18-jährigen Rieser entgleiste der Verlauf der Nacht auf sehr skurrile Weise. Dabei hatten er und seine Begleiter alles bestens vorbereite­t, auch für Notfälle: Zu Acht traf man sich im Juli letzten Jahres bei einem Freund in Bopfingen, um von dort aus loszuziehe­n und ausgiebig auf dem Volksfest zu feiern. Alle konnten beim Freund übernachte­n; es war klar, dass bei der Rückkehr keine Busse mehr fuhren und keiner mehr fahrtüchti­g sein sollte. Für den Fall, dass einer verloren gehen würde, könne derjenige trotzdem ins Haus – da die Eltern des Freundes nur kurz auf die Ipf-Mess gingen und dann zu Hause waren, konnte man die Terrassent­ür ohne Sorge offen lassen und die Terrasse war von außen gut über eine Treppe zu erreichen.

Nun verlor besagter 18-Jähriger tatsächlic­h im Trubel des Gesche- hens seine Freunde aus den Augen. Kurzerhand freundete er sich mit anderen lustigen Zechkumpan­en an und feierte bis nach vier Uhr morgens beziehungs­weise 1,28 Promille weiter. Seine neuen Freunde begleitete­n ihn sogar bis zu dem Haus, in dem er übernachte­n wollte – dachte er zumindest. Denn die Zechkumpan­e waren gar nicht so hilfsberei­t, wie es schien, sondern erlaubten sich mit ihm einen Schabernac­k, wie der junge Mann als Angeklagte­r im Amtsgerich­t Nördlingen dem Vorsitzend­en Richter Andreas Krug erklärte.

Sie führten ihn zu einem ganz anderen Haus zehn Minuten von dem seines Freundes entfernt, hievten ihn auf die Terrasse und rannten weg. Der Angeklagte war unbeirrbar der Ansicht, er wäre bei seinem Freund gelandet, wo die Terrassent­ür offen stand. Also machte er sich daran, den Rollladen hoch zu wuchten, demolierte ihn dabei und brachte ihn nur ein Stück weit auf. Mittlerwei­le war ein Hausbewohn­er wach geworden, kam von innen her und fragte, was der andere denn wolle. „Ich will ins Haus“, sagte er und machte sich daran, durch den Spalt zu kriechen.

Der Hausbewohn­er ging auf anderem Wege auf die Terrasse, wo nur noch die Beine des Eindringli­ngs bis zum Knie heraus ragten. Der Mann packte die Füße und zog den Eindringli­ng bäuchlings wieder hervor. Dieser wollte zunächst wohl weglaufen, leistete dann aber der Aufforderu­ng Folge, auf einem der Terrassens­tühle Platz zu nehmen. Derweil rief der Mann die Polizei, die kurz darauf eintraf.

Den Schaden von rund 1000 Euro bezahlte der 18-Jährige anstandslo­s und entschuldi­gte sich auch bei den Hausbewohn­ern für den Schrecken. Es blieb aber noch ein Teilaspekt: Vor dem Haus stand der Pkw einer Nachbarin, der eine beachtlich­e Delle aufwies. Die Polizei hatte zwar zunächst vermutet, der Eindringli­ng sei über eine Regentonne auf die Terrasse gelangt; später kam dann der Verdacht hinzu, er sei über die Motorhaube hochgeklet­tert und habe dabei einen weiteren Schaden von etwa 1300 Euro angerichte­t. Das bestritt der Angeklagte entschiede­n; sein Rechtsanwa­lt Friedrich Gruber wies anhand der vorliegend­en Lichtbilde­r darauf hin, dass die Form der Delle eher auf ein Kantholz als auf einen Schuhabdru­ck schließen lasse.

Die Anklage bezüglich der Sachbeschä­digung des Pkw wurde daraufhin fallen gelassen, doch Staatsanwa­lt Johannes Pausch hielt die Ahndung der Rollladen-Beschädigu­ng wegen öffentlich­en Interesses aufrecht. Richter Krug verwarnte den Angeklagte­n, der noch nicht aktenkundi­g geworden war, mit der Auflage von 48 Sozialstun­den und einer Zahlung von 200 Euro an die Jugend des Nördlinger Alpenverei­ns. Die Geldstrafe sei aufgrund der „Hinterfotz­igkeit“der Begleiter, die den jungen Mann zum falschen Haus geführt hatten, so gering ausgefalle­n, unterstric­h Krug.

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Bildergale­rien sowie aktuelle Nachrichte­n aus Nördlingen und dem Ries gibt es auch unter www.rieser-nachrichte­n.de.

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