Tierseuche in Württemberg sorgt für Einschränkungen
Landwirte müssen sich wegen der Blauzungenkrankheit beim Tierverkauf an strenge Auflagen halten. Die Betroffenen in der Region sehen die Lage trotzdem gelassen
Teile des Rieses sind zum Sperrgebiet bezüglich der Blauzungenkrankheit erklärt worden. Was das für Landwirte bedeutet.
Landkreis Ende Januar ist in einem Rinderbestand im baden-württembergischen Landkreis Calw bei einem Tier die Blauzungenkrankheit festgestellt worden. Damit ist die Viruserkrankung erstmals seit neun Jahren wieder in Deutschland präsent. Die zuständige Behörde hat umgehend die erforderlichen Sperrmaßnahmen ergriffen und eine Schutzzone mit einem Radius von 150 Kilometern eingerichtet, die bis ins Ries reicht. Betroffen sind die Gemeinden Fremdingen, Marktoffingen, Maihingen, Wallerstein, Reimlingen, Ederheim, Hohenaltheim, Forheim und Amerdingen. Auch die Stadt Nördlingen ist betroffen. In diesem Gebiet dürfen seit Dienstag Tiere nicht oder nur unter Auflagen nach außerhalb verkauft werden.
Übertragen wird das Virus nicht von Tier zu Tier, sondern durch Stechmücken. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Die Tiere können gegen das Virus geimpft werden.
Heinrich Link, Landwirt im Heutal bei Nördlingen, sagte gestern gegenüber unserer Zeitung, für ihn sei das Auftreten der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg recht überraschend gewesen. Er sei davon insofern betroffen, dass er jetzt beispielsweise seine Kälber, die er verkaufen will, zuerst von einem Tierarzt auf eigene Kosten auf das Virus untersuchen lassen müsse. Die entsprechenden Blutproben gingen dann zur zuständigen Untersuchungsanstalt nach Unterschleißheim bei München. Bis das Ergebnis vorliege, dauere es rund eine Woche. Während dieser Zeit könne er seine Tiere auch nicht verkaufen. „Ich hoffe, meine Kunden haben dafür Verständnis.“Auf die Frage, ob er die Maßnahmen für übertrieben halte, meinte er: „In solchen Fällen gibt es genaue Handlungsanweisungen, die zu befolgen sind.“
Karlheinz Götz, Obmann des Bayerischen Bauernverbandes im Landkreis Donau-Ries, verwies ebenfalls auf die Vorschriften. Er rechnet jedoch nicht mit einem Auftreten der Krankheit in der Region. Da die Übertragung nur von Streckmücken erfolge, sehe er nicht zuletzt aufgrund der derzeitigen Witterung keine Ansteckungsgefahr für Tiere. Zurzeit gebe es keine Mücken in den Rinderställen. Deswegen betrachte er die Angelegenheit relativ gelassen.
Ein größeres Problem hätten allerdings Landwirte wie Heinrich Link, wenn sie ihre Tiere verkaufen wollen und vorher diese von einem Tierarzt auf die Blauzungenkrankheit untersuchen lassen müssten, so Götz weiter. Dies gelte im Übrigen nicht nur für Rinder und Kälber, sondern auch für Ziegen und Schafe.
Tierarzt Dr. Wulf Kavasch hatte nach eigener Aussage in seiner 50-jährigen beruflichen Tätigkeit im Ries im Gegensatz zur Maul- und Klauenseuche noch nie mit der Blauzungenkrankheit zu tun. Er hoffe nicht, dass sie eines Tages auftreten werde. Kavasch verwies auf die gesetzlichen Bestimmungen und die Vorgaben des Veterinäramtes, die innerhalb des Sperrgebietes einzuhalten seien. Ob diese überzogen seien, wolle er nicht bewerten.
Nach Angaben der Veterinärabteilung des Landratsamtes können Landwirte, die ihre Tiere impfen lassen, bei der zuständigen Tierseuchenkasse Zuschüsse zu den Impfgebühren beantragen. Hierfür gibt es ein eigenes Formular, das auf der Homepage des Landkreises heruntergeladen werden kann.
Die Kreisbehörde rechnet in nächster Zeit mit einer Ausbreitung der Blauzungenkrankheit und somit auch mit einer Ausweitung des Sperrgebietes in Richtung Osten.