Rieser Nachrichten

Fahrverbot­e ohne echte Kontrolle

Verfassung­sgericht macht Scheuers Pläne unmöglich

- VON MICHAEL POHL

Berlin So wirklich weiß wohl nur Andreas Scheuer selbst, ob er seinen Vorstoß ernst gemeint hat, die zunehmende­n Diesel-Fahrverbot­e mit elektronis­chen Kennzeiche­nkontrolle­n überwachen zu wollen. Vielleicht wollte der gern etwas grobe CSU-Verkehrsmi­nister damit auch nur die Grünen provoziere­n. Doch nun hat Scheuer ein Problem: Das Bundesverf­assungsger­icht hat für den Staat in einem Urteil über das bayerische Polizeiges­etz extrem hohe Hürden für automatisc­he Kennzeiche­nkontrolle­n aufgestell­t, sodass diese künftig nur noch bei Straftaten, drohenden Gefahren sowie der Schleierfa­hndung und Grenzkontr­ollen zulässig sind.

Damit ändert sich in der bayerische­n Polizeipra­xis, vor allem die Grenzüberg­änge nach Tschechien zu überwachen, zwar nichts, außer

Kommt nun doch noch die blaue Plakette?

dass das umstritten­e Landespoli­zeigesetz dafür neu formuliert werden muss. Doch in Berlin ist damit Scheuers Kontroll-Option vom Tisch. Die Grünen feiern das Urteil: „Es ist gut, dass das Gericht das Recht auf informatio­nelle Selbstbest­immung wieder einmal gestärkt hat“, sagt Fraktionsc­hef Anton Hofreiter. „Die Grenzen für automatisi­erte Massenüber­wachungen sind damit noch klarer gezogen worden.“Er erwarte, dass nun die Bundesregi­erung ihre neuen Überwachun­gspläne aufgebe: „Andreas Scheuer muss seine Pläne, alle Autokennze­ichen in Fahrverbot­szonen automatisc­h zu erfassen, genauso aufgeben wie Horst Seehofer, der alle Gesichter automatisc­h erkennen lassen will“, sagt Hofreiter.

Scheuers Kennzeiche­n-Pläne waren vor allem eine Reaktion auf die von ihm verhasste Forderung nach einer blauen Plakette. Mit ihr könnten – als Steigerung der grünen Plakette – schadstoff­ärmere Fahrzeuge gekennzeic­hnet und die Zufahrt in Städte leicht geregelt werden. Doch viele fürchten, dass damit eine Spirale in Gang kommt und immer mehr Diesel und Benziner aus den städtische­n Umweltzone­n ausgeschlo­ssen werden. Mit dem Urteil könnte die Plaketten-Debatte wieder Fahrt aufnehmen.

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