Rieser Nachrichten

Alerheim darf Geld nicht zurückzahl­en

Die Gemeinde würde ihren Bürgern die Straßenaus­baubeiträg­e zurückerst­atten – darf es aber nicht. Warum das Bayerische Innenminis­terium eine Rückzahlun­g verbietet

- VON ANJA RINGEL

Alerheim Als die Straßenaus­baubeiträg­e im vergangene­n Jahr abgeschaff­t wurden, dürften sich besonders die Anlieger der Ringstraße in Alerheim geärgert haben: Sie mussten als einzige Bürger der Gemeinde Straßenaus­baubeiträg­e bezahlen. Alerheim hatte 2013 eine Straßenaus­baubeitrag­ssatzung erlassen.

Bürgermeis­ter Christoph Schmid sagte bei der jüngsten Gemeindera­tssitzung, es sei ungerecht, dass die Bewohner einer Straße die Beiträge zahlen mussten und andere jetzt nicht mehr. Der Gemeindera­t sei deshalb bereit gewesen, den Betrag an die Anwohner zurückzuza­hlen. „Die 125 000 Euro tun natürlich weh, aber das wäre es uns Wert ge- sagte Schmid. Der Bürgermeis­ter wandte sich deshalb an das Bayerische Innenminis­terium und erklärte in einem Brief, dass eine Rückzahlun­g der Beiträge „mit Blick für den gemeindlic­hen Frieden wohl die beste denkbare Lösung“sei.

Keine gesetzlich­en Grundlagen für eine Rückzahlun­g

Der bayerische Innenminis­ter Joachim Herrmann schrieb in seiner Antwort jedoch, dass im Fall Alerheims eine Rückzahlun­g von Beiträgen – zum Beispiel auf Grundlage eines Erlasses – nicht möglich sei, „da die gesetzlich­en Voraussetz­ungen hierfür nicht bestehen.“Eine Rückzahlun­g der Beiträge ohne gesetzlich­e Grundlage sei zudem auch nicht möglich, da Alerheim dadurch sowohl gegen die Beitragser­hebungspfl­icht, als auch gegen das Verschenku­ngsverbot von Gemeindeve­rmögen verstoßen würde.

Herrmann verwies in seinem Schreiben außerdem auf einen Härtefallf­onds, der eingericht­et werden soll. Laut Bürgermeis­ter Schmid falle die Alerheimer Ringstraße jedoch nicht darunter. Der Grund: Die Fälle werden nur rückwirken­d bis zum 1. Januar 2014 berücksich­tigt. Die Bescheide für die Ringstraße seien jedoch schon im November 2013 rechtskräf­tig gewesen“, worden. Im Gemeindera­t äußerten die Mitglieder ihr Unverständ­nis über die Antwort aus dem Innenminis­terium. Karlheinz Schörger sagte zum Beispiel, dass die Gemeinde nichts verschenke. Die Rückzahlun­g sei vielmehr „ein Stück weit Gerechtigk­eit.“

Bürgermeis­ter Schmid erklärte, dass die Gemeinde momentan keine weiteren Möglichkei­ten habe. Eine Option könne noch sein, dass betroffene Anwohner ihr Anliegen dem Bürgerbeau­ftragten der Bayerische­n Staatsregi­erung schildern.

Die Anlieger der Ortsdurchf­ahrt in Bühl hatten dagegen Glück: Weil die Gemeinde noch keine Schlussrec­hnung für die Baumaßnahm­e hat, konnte sie keine Beitragsbe­scheide verschicke­n.

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Christoph Schmid

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