Alerheim darf Geld nicht zurückzahlen
Die Gemeinde würde ihren Bürgern die Straßenausbaubeiträge zurückerstatten – darf es aber nicht. Warum das Bayerische Innenministerium eine Rückzahlung verbietet
Alerheim Als die Straßenausbaubeiträge im vergangenen Jahr abgeschafft wurden, dürften sich besonders die Anlieger der Ringstraße in Alerheim geärgert haben: Sie mussten als einzige Bürger der Gemeinde Straßenausbaubeiträge bezahlen. Alerheim hatte 2013 eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen.
Bürgermeister Christoph Schmid sagte bei der jüngsten Gemeinderatssitzung, es sei ungerecht, dass die Bewohner einer Straße die Beiträge zahlen mussten und andere jetzt nicht mehr. Der Gemeinderat sei deshalb bereit gewesen, den Betrag an die Anwohner zurückzuzahlen. „Die 125 000 Euro tun natürlich weh, aber das wäre es uns Wert ge- sagte Schmid. Der Bürgermeister wandte sich deshalb an das Bayerische Innenministerium und erklärte in einem Brief, dass eine Rückzahlung der Beiträge „mit Blick für den gemeindlichen Frieden wohl die beste denkbare Lösung“sei.
Keine gesetzlichen Grundlagen für eine Rückzahlung
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann schrieb in seiner Antwort jedoch, dass im Fall Alerheims eine Rückzahlung von Beiträgen – zum Beispiel auf Grundlage eines Erlasses – nicht möglich sei, „da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht bestehen.“Eine Rückzahlung der Beiträge ohne gesetzliche Grundlage sei zudem auch nicht möglich, da Alerheim dadurch sowohl gegen die Beitragserhebungspflicht, als auch gegen das Verschenkungsverbot von Gemeindevermögen verstoßen würde.
Herrmann verwies in seinem Schreiben außerdem auf einen Härtefallfonds, der eingerichtet werden soll. Laut Bürgermeister Schmid falle die Alerheimer Ringstraße jedoch nicht darunter. Der Grund: Die Fälle werden nur rückwirkend bis zum 1. Januar 2014 berücksichtigt. Die Bescheide für die Ringstraße seien jedoch schon im November 2013 rechtskräftig gewesen“, worden. Im Gemeinderat äußerten die Mitglieder ihr Unverständnis über die Antwort aus dem Innenministerium. Karlheinz Schörger sagte zum Beispiel, dass die Gemeinde nichts verschenke. Die Rückzahlung sei vielmehr „ein Stück weit Gerechtigkeit.“
Bürgermeister Schmid erklärte, dass die Gemeinde momentan keine weiteren Möglichkeiten habe. Eine Option könne noch sein, dass betroffene Anwohner ihr Anliegen dem Bürgerbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung schildern.
Die Anlieger der Ortsdurchfahrt in Bühl hatten dagegen Glück: Weil die Gemeinde noch keine Schlussrechnung für die Baumaßnahme hat, konnte sie keine Beitragsbescheide verschicken.