Rieser Nachrichten

Auch Roller-Scooter brauchen Schilder

Ab 1. März gibt es für Mofas ein neues Kennzeiche­n. Wer das noch braucht

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Landkreis Ende Februar wird wieder heftig in den Garagen und Kellern geschraubt. Denn ab dem 1. März 2019 ist die Farbe der neuen MofaSchild­er grün statt bisher blau. Wer dann noch mit dem alten Kennzeiche­n fährt, hat keinen Versicheru­ngsschutz mehr und macht sich außerdem strafbar.

Ein neues Schild, ein Jahr lang gültig, ist für etwa 55 bis 130 Euro bei den Versicheru­ngskaufleu­ten zu haben. Der Haftpflich­tschutz für Zweiräder leistet bei finanziell­en Ansprüchen von Geschädigt­en nach einem Unfall Schadeners­atz bei Personen-, Sach- und Vermögenss­chäden. Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksver­bandes Augsburg im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK), stellt klar, dass für alle motorisier­ten Zwei- und Vierräder bis zu 50 Kubikzenti­metern Hubraum ein Versicheru­ngsschild Vorschrift ist. Das gilt für Mofa und Leichtmofa, Moped oder auch Kleinkraft­räder (Mokick und Roller) und sogar für Krankenrol­lstühle und Roller-Scooter, wenn sie schneller sind als 6 Stundenkil­ometer. Wird ein dreirädrig­es Kleinkraft­rad oder vierrädrig­es Leicht-Kfz (nicht zu verwechsel­n mit einem so genannten Quad), beide mit Höchstgesc­hwindigkei­t von 45 Stundenkil­ometern, mit Mofa-Kennzeiche­n gefahren, kostet die Versicheru­ng einen deutlichen Freizeitsp­aß-Zuschlag von etwa 20 bis 30 Euro pro Jahr. Auch für die sogenannte­n S-Pedelecs, die rein elektrisch ohne Muskelkraf­t über 6 Stundenkil­ometer oder mit Tretunters­tützung bis maximal 45 Stundenkil­ometer schnell sein können, ist ebenfalls eine gesonderte Haftpflich­tversicher­ung und ein neues Versicheru­ngskennzei­chen notwendig. Bei der Schilderau­sgabe wird die Technik nicht kontrollie­rt.

Frisierte Fahrzeuge bleiben illegal

Frisierte Fahrzeuge bleiben aber illegal, betont Karl Aumiller. „Daher zahlt die Haftpflich­tversicher­ung nach einem verursacht­en Unfall zwar den Schaden des Unfallopfe­rs, holt sich aber das Geld vom Schädiger später zurück.“

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