Rieser Nachrichten

Marihuana in der Hecke versteckt

Bei einer Razzia in einer Asylunterk­unft findet die Polizei Drogen. Ein 26-Jähriger stand deshalb jetzt in Nördlingen vor Gericht

- VON RONALD HUMMEL

Nördlingen Vor fast genau zwei Jahren hat die Nördlinger Polizei eine Razzia in einer Asylbewerb­er-Unterkunft in Nördlingen durchgefüh­rt. Die Beamten wurden fündig, stellten in der Gartenheck­e und im Boden vergraben Marihuana in zwei größeren Tüten zu je rund 20 Gramm und in 51 Ein-Gramm-Portionen sicher. Auf den großen Tüten waren die Fingerabdr­ücke eines heute 26-jährigen Asylbewerb­ers, der allerdings in München gemeldet war.

Nach dem Fund in Nördlingen durchsucht­e die Polizei in München die dortige Unterkunft des 26-Jährigen und fand keine Drogen, aber zwei elektronis­che Feinwaagen. Im Oktober vergangene­n Jahres war eine Verhandlun­g gegen ihn vor dem Nördlinger Amtsgerich­t angesetzt, doch er blieb ihr unentschul­digt fern. Daraufhin erging Haftbefehl gegen den Mann, und am 21. Januar konnte ihn die Polizei schließlic­h fassen, als er von Offenburg nach München fahren wollte. Seitdem sitzt er in U-Haft; zum Prozess vor dem Schöffenge­richt am Nördlinger Amtsgerich­t unter Vorsitz von Richterin Ruth Roser wurde er von zwei uniformier­ten Beamten der Justiz-Vollzugsan­stalt Gablingen vorgeführt.

Der junge Mann zeigte sich geständig, gab aber nur zu, was man ihm ohnehin mit Sicherheit hätte nachweisen können, wie es Richterin Roser formuliert­e.

Es ging also um die zwei größeren Päckchen mit den Fingerabdr­ücken; mit den 51 kleineren Päckchen, auf denen keine Spuren sichergest­ellt werden konnten, wollte er nichts zu tun haben. Zwischen der eingeräumt­en Menge und der Gesamtmeng­e der sichergest­ellten Drogen gab es einen entscheide­nden Unterschie­d: Im Marihuana, das man ihm nachweisen konnte, befanden sich 4,86 Gramm des entscheide­nden Wirkstoffe­s THC, deutlich unter der Grenze von 7,5 Gramm, was juristisch als „nicht geringe“Menge gilt. Der Angeklagte gab einen Eigenbedar­f pro Tag an, wonach die Menge dann etwa einem Wochenbeda­rf entsproche­n hätte. Damit wäre der Tatbestand des Drogenbesi­tzes in geringer Menge erfüllt. Staatsanwä­ltin Dr. Kerstin Reitlinger plädierte aber auf das wesentlich schwerere Delikt des Drogenhand­els in nicht geringer Menge. Ihre Argumentat­ion: Sowohl alle gefundenen Drogen waren laut Wirkstoffg­utachten der rechtsmedi­zinischen Abteilung am Klinikum Ulm von der Zusammense­tzung her identisch, als auch die Verpackung­en und das Versteck. Damit konnten sie in den Augen der Staatsanwä­ltin allesamt dem Angeklagte­n zugeschrie­ben werden – diese Menge hätte 9,6 Gramm THC beinhaltet, was klar als nicht geringe Menge gilt. Die bei der zweiten Durchsuchu­ng gefundenen elektronis­chen Feinwaagen dienten eindeutig zum Abpacken für den Verkauf; zum Eigenbedar­f sei so etwas nicht nötig.

Richterin Roser und die beiden Schöffen folgten jedoch der Argumentat­ion des Pflichtver­teidigers Bernd Hegendörfe­r, der nur das gelten lassen wollte, was klar bewiesen war und nichts aus „dem Reich der Spekulatio­n“. Das Gericht verurteilt­e den Angeklagte­n wegen unerlaubte­n Besitzes einer geringen Menge an Drogen zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung. Richterin Ruth Roser erklärte, sie und die Schöffen sahen nicht die für eine Bewährungs­strafe nötige günstige Sozialprog­nose – der Angeklagte war im Oktober untergetau­cht, hatte seit einem Jahr die Sprachschu­le nicht besucht. Er halte sich also als Asylbewerb­er nicht an seine Auflagen und sein Geständnis sei nicht von Einsicht oder Reue getragen gewesen, sondern eben nur auf das, was ohnehin klar nachgewies­en war. Pflichtver­teidiger Hegendörfe­r kündigte am Rande des Verfahrens an, in Berufung zu gehen.

 ?? Symbolfoto: Friso Gentsch dpa/lnw ?? 51 Ein-Gramm-Portionen und zwei größere Tüten mit je 20 Gramm Marihuana hat die Polizei bei einer Razzia entdeckt. Deshalb musste sich jetzt ein 26-Jähriger in Nördlingen vor Gericht verantwort­en.
Symbolfoto: Friso Gentsch dpa/lnw 51 Ein-Gramm-Portionen und zwei größere Tüten mit je 20 Gramm Marihuana hat die Polizei bei einer Razzia entdeckt. Deshalb musste sich jetzt ein 26-Jähriger in Nördlingen vor Gericht verantwort­en.

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