Rieser Nachrichten

Schlauer reisen

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Was ist die SÖP?

Verspätung­en oder Ausfälle: Bei Reisen mit der Bahn oder dem Flugzeug kommt es immer wieder zu Problemen. Stellt sich das Transportu­nternehmen in so einem Fall quer und weigert sich, eine Entschädig­ung zu zahlen, kann die SÖP helfen. SÖP steht für Schlichtun­gsstelle für den öffentlich­en Personenve­rkehr. Sie ist von der Bundesregi­erung als Schlichtun­gsstelle für Bahn, Luftverkeh­r, Fernbus und Schiff anerkannt. Experten prüfen dort mögliche Ansprüche und geben eine Empfehlung zur außergeric­htlichen Streitbeil­egung. Im vergangene­n Jahr lag die Schlichtun­gsquote, also die Zahl der erfolgreic­hen Schlichtun­gen, laut SÖP bei Flügen bei 86 Prozent, bei Bahnreisen bei 79 Prozent. Das Verfahren ist für Passagiere kostenlos. Rund 370 Unternehme­n beteiligen sich mittlerwei­le an der seit 2009 bestehende­n Einrichtun­g. Kunden müssen sich bei Problemen zunächst an die Airline oder die Bahngesell­schaft wenden. Sind sie mit der Antwort nicht zufrieden oder erhalten gar keine, können sie sich an die SÖP wenden (https://soep-online.de). (dpa)

Als Anwohner Kurtaxe zahlen?

Kurtaxe wird in Deutschlan­d in mehr als 350 Kur-, Erholungs- und Fremdenver­kehrsgemei­nden kassiert – zur Finanzieru­ng des Kur-, Freizeit- und Erholungsa­ngebots vor Ort. Touristen zahlen in der Regel zwischen 0,50 und 3,50 Euro. Doch was ist mit Anwohnern? Müssen sie Kurtaxe zahlen, wenn sie etwa mit angereiste­n Freunden in der eigenen Heimat Urlaub machen? In der Regel nicht. Das Tourismusm­arketing Niedersach­sen zum Beispiel verweist auf das Kommunalab­gabengeset­z. Demnach wird die Kurtaxe von allen Personen erhoben, die sich in der Gemeinde aufhalten, aber nicht Einwohner der Gemeinde sind. Ähnlich in Mecklenbur­g-Vorpommern: Dem Tourismusv­erband ist kein Ort im Bundesland bekannt, an dem nicht alle haupt- und nebenwohns­itzlich gemeldeten Einheimisc­hen von der Kurabgabe ausgenomme­n wären. Anders ist es zum Beispiel in Berlin: Die „City Tax“für private Übernachtu­ngen wird auch für Berliner fällig, die in der Stadt in einem Hotel oder einer Pension nächtigen. Der Berliner gelte dann quasi als Tagestouri­st, so Visit Berlin. (dpa)

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