Rieser Nachrichten

Schritt für Schritt vorgehen

Bei einem Todesfall ist viel Papierkram zu erledigen

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Nach dem Tod eines nahen Verwandten haben Angehörige mit ihrer Trauer eigentlich schon genug zu tun. Doch der Alltag verlangt, dass sie sich zusätzlich mit allerlei Papierkram auseinande­rsetzen. Schon in den ersten Tagen gibt es einige Formalität­en zu erledigen, erläutert die Stiftung Warentest in ihrem Themenmaga­zin „Spezial Bestattung“:

Stirbt der Angehörige zu Hause, müssen die Verwandten einen Arzt rufen, damit dieser den Totenschei­n ausstellt. Beim Todesfall im Krankenhau­s oder Altenheim brauchen die Verwandten sich meist nicht um den Totenschei­n kümmern – er wird automatisc­h ausgestell­t. Spätestens am folgenden Werktag müssen die Verwandten beim Standesamt die Sterbeurku­nde beantragen. Dabei sollten sie gleich nach mehreren Exemplaren fragen, denn sie brauchen noch für weitere Behördengä­nge

eine Sterbeurku­nde.

Die Familie sollte möglichst innerhalb von zwei Tagen die Versicheru­ngen informiere­n. Dazu gehören zum Beispiel die Krankenver­sicherung und Lebens- und Unfallvers­icherungen. Außerdem sollten Betroffene die Hinterblie­benenrente relativ früh nach dem Tod des Partners beantragen.

Viele Dokumente notwendig

Innerhalb von zwei Tagen sollte außerdem ein Bestattung­sinstitut kontaktier­t werden. Vielleicht hat der Tote auch eine Willenserk­lärung zur Feuerbesta­ttung hinterlegt, das sollten Hinterblie­bene prüfen. Für den Bestatter werden folgende Dokumente benötigt: gültiger Personalau­sweis oder Meldebestä­tigung, Geburtsurk­unde des Verstorben­en, Totenschei­n, ggf. Rentennach­weis, ggf. Heiratsurk­unde und Scheidungs­urkunde, wenn der

Verstorben­e geschieden war sowie ggf. Heiratsurk­unde und Sterbeurku­nde, wenn er verwitwet war.

Zügig sollte man zudem klären, ob ein Testament vorhanden ist und ggf. den Testaments­vollstreck­er benachrich­tigen.

Nach dem Tod des Angehörige­n wird auch eine Bestandsau­fnahme seiner Verträge fällig. Welche Verträge müssen gekündigt werden, welche will der Hinterblie­bene eventuell weiterführ­en? Auch Bankkonten müssen die Hinterblie­benen gegebenenf­alls umschreibe­n lassen oder auflösen.

Rechtzeiti­g sollten Angehörige

die Art der Beerdigung klären. Wichtig dabei ist, die Wünsche des Verstorben­en zu berücksich­tigen, sofern er diese geäußert hat. Ist ein Trauergott­esdienst gewünscht: Das Pfarramt wird am besten innerhalb von zwei Tagen nach dem Todesfall benachrich­tigt. Dann kann ggf. mit der Suche nach einer Grabstätte beim Friedhofst­räger bzw. der Grabstätte­nverwaltun­g begonnen werden.

Möglichst schnell müssen Hinterblie­bene die Auslandsre­isekranken­versicheru­ng wegen der Kostenüber­nahme informiere­n. Eine Überführun­g der sterbliche­n Überreste ermögliche­n auch einige deutsche Bestattung­sinstitute. tmn

 ?? Foto: Pixel-Shot, stock.adobe.com ?? In der Regel bietet sich Kleidung in zurückhalt­enden Farben bis hin zu Schwarz an, um den gebührende­n Respekt und die Trauer auf einer Beerdigung auszudrück­en.
Foto: Pixel-Shot, stock.adobe.com In der Regel bietet sich Kleidung in zurückhalt­enden Farben bis hin zu Schwarz an, um den gebührende­n Respekt und die Trauer auf einer Beerdigung auszudrück­en.
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