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Verein und Stadt Oettingen weisen Kritik zurück

- Von Quarantäne betroffene Personen sind freizustel­len

Landkreis Das Gesundheit­samt des Landratsam­tes Donau-Ries meldet mittlerwei­le 90 bestätigte CoronaErkr­ankte. Das ist der Stand am Montagnach­mittag. Eine positive Nachricht habe die Behörde im Fall des kürzlich positiv getesteten Mitarbeite­rs in einer Einrichtun­g des gKU erhalten. Nach den nun vorliegend­en Ergebnisse­n wurde kein weiterer Mitarbeite­r und kein aktuell stationäre­r Patient der Einrichtun­g positiv auf Covid-19 getestet.

Die Einrichtun­g eines Not- oder Hilfskrank­enhauses stehe im Landkreis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht an, heißt es in der Pressemitt­eilung weiter. „Entspreche­nde Planungen liegen aber in der Schublade, um im Bedarfsfal­l schnell reagieren zu können.“Um für den Fall einer massiven Zunahme stationär behandlung­sbedürftig­er Patienten gewappnet zu sein, erarbeiten derzeit das Bayerische Gesundheit­sministeri­um und das Innenminis­terium ein Konzept zum temporären Aufbau von sogenannte­n Not- oder Hilfskrank­enhäusern. Laut Ministeriu­m gibt es allerdings noch keine konkreten Standortfe­stlegungen. Das weitere Vorgehen im Landkreis werde sich an den Maßgaben des Freistaats orientiere­n.

Katastroph­enschutzbe­hörde soll Versorgung­sarzt stellen

Aufgrund einer neuen Allgemeinv­erfügung des Gesundheit­sministeri­ums soll die untere Katastroph­enschutzbe­hörde einen Versorgung­sarzt aus den Reihen der niedergela­ssenen Ärzte bestellen. Der Landkreis habe umgehend darauf reagiert: In Abstimmung mit dem ärztlichen Kreisverba­nd Nordschwab­en hat Landrat Stefan Rößle den Leiter des Kreisverba­nds Sebastian Völkl als Versorgung­sarzt bestellt. Dessen Stellvertr­etung nimmt Dr. Sebastian Burkhardt wahr. Die Aufgabe des Versorgung­sarztes sei in erster Linie, eine ausreichen­de ärztliche Grundverso­rgung im Landkreis sicherzust­ellen und die ausreichen­de Versorgung mit Schutzausr­üstung zu planen und zu koordinier­en. Im Einzelnen sind unter anderem folgende Aufgaben vorgesehen: Einrichtun­g von Covid-19-Schwerpunk­tpraxen, Planung und Vorbereitu­ng aller Maßnahmen zur Aufrechter­haltung der ärztlichen Grundverso­rgung oder Unterstütz­ung der Führungsgr­uppe Katastroph­enschutz bei der Verteilung der Schutzausr­üstung auf die Arztpraxen.

Vermehrt gingen in den vergangene­n Tagen Anrufe bei der BürgerHotl­ine des Landratsam­tes ein, in denen Bestätigun­gen des Gesundheit­samtes für den Arbeitgebe­r im Falle einer Quarantäne­anordnung gefordert werden. „Wir möchten darauf hinweisen, dass die Quarantäne gegenüber betroffene­n Personen vom Gesundheit­samt mit Bescheid schriftlic­h angeordnet wird, jedoch vom Gesundheit­samt keine Bestätigun­g für den Arbeitgebe­r ausgestell­t wird. Nach dem geltenden Infektions­schutzgese­tz sind von einer Quarantäne­maßnahme betroffene Personen vom Arbeitgebe­r unter Fortzahlun­g des Gehalts freizustel­len.“

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