Historischer Markt
Verein und Stadt Oettingen weisen Kritik zurück
Landkreis Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Donau-Ries meldet mittlerweile 90 bestätigte CoronaErkrankte. Das ist der Stand am Montagnachmittag. Eine positive Nachricht habe die Behörde im Fall des kürzlich positiv getesteten Mitarbeiters in einer Einrichtung des gKU erhalten. Nach den nun vorliegenden Ergebnissen wurde kein weiterer Mitarbeiter und kein aktuell stationärer Patient der Einrichtung positiv auf Covid-19 getestet.
Die Einrichtung eines Not- oder Hilfskrankenhauses stehe im Landkreis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht an, heißt es in der Pressemitteilung weiter. „Entsprechende Planungen liegen aber in der Schublade, um im Bedarfsfall schnell reagieren zu können.“Um für den Fall einer massiven Zunahme stationär behandlungsbedürftiger Patienten gewappnet zu sein, erarbeiten derzeit das Bayerische Gesundheitsministerium und das Innenministerium ein Konzept zum temporären Aufbau von sogenannten Not- oder Hilfskrankenhäusern. Laut Ministerium gibt es allerdings noch keine konkreten Standortfestlegungen. Das weitere Vorgehen im Landkreis werde sich an den Maßgaben des Freistaats orientieren.
Katastrophenschutzbehörde soll Versorgungsarzt stellen
Aufgrund einer neuen Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums soll die untere Katastrophenschutzbehörde einen Versorgungsarzt aus den Reihen der niedergelassenen Ärzte bestellen. Der Landkreis habe umgehend darauf reagiert: In Abstimmung mit dem ärztlichen Kreisverband Nordschwaben hat Landrat Stefan Rößle den Leiter des Kreisverbands Sebastian Völkl als Versorgungsarzt bestellt. Dessen Stellvertretung nimmt Dr. Sebastian Burkhardt wahr. Die Aufgabe des Versorgungsarztes sei in erster Linie, eine ausreichende ärztliche Grundversorgung im Landkreis sicherzustellen und die ausreichende Versorgung mit Schutzausrüstung zu planen und zu koordinieren. Im Einzelnen sind unter anderem folgende Aufgaben vorgesehen: Einrichtung von Covid-19-Schwerpunktpraxen, Planung und Vorbereitung aller Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der ärztlichen Grundversorgung oder Unterstützung der Führungsgruppe Katastrophenschutz bei der Verteilung der Schutzausrüstung auf die Arztpraxen.
Vermehrt gingen in den vergangenen Tagen Anrufe bei der BürgerHotline des Landratsamtes ein, in denen Bestätigungen des Gesundheitsamtes für den Arbeitgeber im Falle einer Quarantäneanordnung gefordert werden. „Wir möchten darauf hinweisen, dass die Quarantäne gegenüber betroffenen Personen vom Gesundheitsamt mit Bescheid schriftlich angeordnet wird, jedoch vom Gesundheitsamt keine Bestätigung für den Arbeitgeber ausgestellt wird. Nach dem geltenden Infektionsschutzgesetz sind von einer Quarantänemaßnahme betroffene Personen vom Arbeitgeber unter Fortzahlung des Gehalts freizustellen.“