Das sind die Aufgaben der Kommunen
● Städte und Gemeinden „Sie bilden die Grundlage des Staates und des demokratischen Lebens“, heißt es in der bayerischen Gemeindeordnung. Das bedeutet, dass sie sich um die alltäglichen Belange der Bürger kümmern. Sauberes Trinkwasser, Strom und Gas, Friedhöfe und eine Feuerwehr, wenn es brennt – dafür sind sie nach Angaben des Innenministeriums zuständig. Märkte und Freizeiteinrichtungen können die Gemeinen unterhalten, müssen sie aber nicht. Gleichzeitig werden ihnen staatliche Aufgaben übertragen wie die Vergabe von Personalausweisen. Dabei steht es ihnen frei, wie sie ihre Aufgaben erfüllen. Das regelt das kommunale Selbstverwaltungsrecht. Die 25 kreisfreien Städte wie München, Augsburg oder Kaufbeuren übernehmen neben den kommunalen Aufgaben auch die der Landkreise. Der Oberbürgermeister entspricht dort also dem Landrat im Landkreis.
● Bürgermeister Oberhaupt ist in den Gemeinden und kleineren Städten der Bürgermeister, in den kreisfreien Städten der Oberbürgermeister. Er leitet auch den Gemeinde- oder Stadtrat sowie die Verwaltung.
● Gemeinde- und Stadtrat „Die Gemeinde wird durch den Gemeinderat verwaltet“, wenn nicht der erste Bürgermeister selbstständig entscheidet, wie aus der bayerischen Gemeindeordnung hervorgeht. In den Städten ist es der Stadtrat. Das Gremium hat je nach Einwohnerzahl zwischen acht und 80 Mitglieder. Sie entscheiden beispielsweise, ob ein neues Baugebiet entstehen soll.
● Landkreise Die 71 bayerischen Landkreise übernehmen Aufgaben, mit denen die Gemeinden finanziell oder fachlich überfordert wären. Wird ein neues Krankenhaus oder eine Schule gebraucht, kümmert sich der Landkreis darum. Ebenso gehören nach der bayerischen Landkreisordnung der öffentliche Nahverkehr oder die Umwelt zu den Aufgaben. Freiwillig sind die Förderung der Denkmalpflege und der Bau von Theatern. Auch den Landkreisen werden Aufgaben vom Staat übertragen, sie unterhalten Rettungsdienste und kümmern sich um die Vergabe von Wohngeldern.
● Landrat Was für die Gemeinden oder Städte der Bürgermeister ist, ist für den Landkreis der Landrat. Er steht an der Spitze der Verwaltung und setzt Beschlüsse um. Außerdem kontrollieren die Landräte die Bürgermeister der nicht kreisfreien Städte und sie vertreten ihren jeweiligen Kreis nach außen.
● Kreistag Der Landrat wird vom Kreistag unterstützt. „Der Kreistag überwacht die gesamte Kreisverwaltung“, heißt es in der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern. Ihm gehören je nach Einwohnerzahl 50 bis 70 Mitglieder an.