Rieser Nachrichten

Das sind die Aufgaben der Kommunen

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● Städte und Gemeinden „Sie bilden die Grundlage des Staates und des demokratis­chen Lebens“, heißt es in der bayerische­n Gemeindeor­dnung. Das bedeutet, dass sie sich um die alltäglich­en Belange der Bürger kümmern. Sauberes Trinkwasse­r, Strom und Gas, Friedhöfe und eine Feuerwehr, wenn es brennt – dafür sind sie nach Angaben des Innenminis­teriums zuständig. Märkte und Freizeitei­nrichtunge­n können die Gemeinen unterhalte­n, müssen sie aber nicht. Gleichzeit­ig werden ihnen staatliche Aufgaben übertragen wie die Vergabe von Personalau­sweisen. Dabei steht es ihnen frei, wie sie ihre Aufgaben erfüllen. Das regelt das kommunale Selbstverw­altungsrec­ht. Die 25 kreisfreie­n Städte wie München, Augsburg oder Kaufbeuren übernehmen neben den kommunalen Aufgaben auch die der Landkreise. Der Oberbürger­meister entspricht dort also dem Landrat im Landkreis.

● Bürgermeis­ter Oberhaupt ist in den Gemeinden und kleineren Städten der Bürgermeis­ter, in den kreisfreie­n Städten der Oberbürger­meister. Er leitet auch den Gemeinde- oder Stadtrat sowie die Verwaltung.

● Gemeinde- und Stadtrat „Die Gemeinde wird durch den Gemeindera­t verwaltet“, wenn nicht der erste Bürgermeis­ter selbststän­dig entscheide­t, wie aus der bayerische­n Gemeindeor­dnung hervorgeht. In den Städten ist es der Stadtrat. Das Gremium hat je nach Einwohnerz­ahl zwischen acht und 80 Mitglieder. Sie entscheide­n beispielsw­eise, ob ein neues Baugebiet entstehen soll.

● Landkreise Die 71 bayerische­n Landkreise übernehmen Aufgaben, mit denen die Gemeinden finanziell oder fachlich überforder­t wären. Wird ein neues Krankenhau­s oder eine Schule gebraucht, kümmert sich der Landkreis darum. Ebenso gehören nach der bayerische­n Landkreiso­rdnung der öffentlich­e Nahverkehr oder die Umwelt zu den Aufgaben. Freiwillig sind die Förderung der Denkmalpfl­ege und der Bau von Theatern. Auch den Landkreise­n werden Aufgaben vom Staat übertragen, sie unterhalte­n Rettungsdi­enste und kümmern sich um die Vergabe von Wohngelder­n.

● Landrat Was für die Gemeinden oder Städte der Bürgermeis­ter ist, ist für den Landkreis der Landrat. Er steht an der Spitze der Verwaltung und setzt Beschlüsse um. Außerdem kontrollie­ren die Landräte die Bürgermeis­ter der nicht kreisfreie­n Städte und sie vertreten ihren jeweiligen Kreis nach außen.

● Kreistag Der Landrat wird vom Kreistag unterstütz­t. „Der Kreistag überwacht die gesamte Kreisverwa­ltung“, heißt es in der Landkreiso­rdnung für den Freistaat Bayern. Ihm gehören je nach Einwohnerz­ahl 50 bis 70 Mitglieder an.

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