Amtsblatt Nr. 36 – 25. April 2020
Gemeinde Alerheim Amtliche Bekanntmachung
2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Fessenheimer Straße“
5. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Fessenheimer Straße“
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Alerheim hat in seiner Sitzung am 11.02.2020 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Fessenheimer Straße“mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen. In der Zeit vom 16.03.2020 bis einschließlich 17.04.2020 wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Mit in der Sitzung vom 21.04.2020 wurde hierzu der Abwägungsund Billigungsbeschluss gefasst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt:
- im Norden: von den Fl.-Nr.: Teilfläche (TF) 757 (Flurweg), TF 698 (Flurweg), Fl.-Nr. 782, Fl.-Nr. 781, Fl.-Nr. 780, TF 779, Fl.-Nr. 790
- im Osten: von den Fl.-Nr.: TF 782, TF 783 (Flurweg), Fl.-Nr. 790, TF 777 (Flurweg), TF 774 (Fessenheimer Straße)
- im Süden: von den Fl.-Nr.: TF 777 (Flurweg), TF 774/2 u. TF 774/1 (Fessenheimer Straße), TF 46 (Hauptstraße)
- im Westen: von den Fl.-Nr.: TF 46 (Hauptstraße), TF 774/1 (Fessenheimer Straße), TF 698/2 (Hauptstraße), Fl.-Nr. 686 (Flurweg), Fl.-Nr. 687/1, TF 687. jeweils Gemarkung Alerheim. Der Geltungsbereich beinhaltet folgende Flur-Nr.:
789/1, 789/2, 788/5, 783, 788/4, 788, 788/3, 788/2, 786, 786/1, 786/2, 786/4, 787, 786/3, 680/1, 784, 681, 681/1, 681/2, 681/3 und die Teilflächen der Fl.-Nr. 777, 774/2, 774/1, 46, 698/2, 698, 687.
Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt: 97203 m²,
Mit der Ausarbeitung der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans wurde das Büro Moser + Ziegelbauer aus Nördlingen beauftragt.
Das Parallelverfahren zur Erstellung des oben genannten Bebauungsplans macht eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Der räumliche Geltungsbereich der vorliegenden FNP Änderung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Fessenheimer Straße“.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Fessenheimer Straße“in der Fassung vom 21.04.2020 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 21.04.2020 gebilligt.
Der Entwurf zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht kann in der Zeit vom 04.05.2020 bis einschließlich 05.06.2020
im Gang des Rathauses der Gemeinde Alerheim während der Amtsstunden und bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries in Nördlingen, Beuthener Str. 6, Zimmer-Nr. 13, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden.
Außerdem können die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB online unter www.vgries.de abgerufen werden.
Im Rahmen der Auslegung liegen folgende umweltbezogenen Stellungnahmen vor:
- Untere Naturschutzbehörde, Landratsamt Donau-Ries vom 07.04.2020 zu den Themen Grünordnung sowie Ausgleichsflächen,
- Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 08.04.2020 zu den Themen Wasserversorgung und Grundwasserschutz, Abwasserbeseitigung und Hochwasser,
- Immissionsschutz, Landratsamt Donau-Ries vom 01.04.2020 zum Thema Schallschutz
Weiter sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Umweltbericht sowie Gründordnungsplan vom 21.04.2020,
- Schallschutzgutachten der Firma igi consult vom 11.02.2020
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Auch wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Alerheim, den 25.04.2020 Schmid,
1. Bürgermeister
Gemeinde Alerheim Amtliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Sportgelände“der Gemeinde Alerheim
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alerheim im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Sportgelände“Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat Alerheim hat am 11.02.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet „Am Sportgelände“der Gemeinde Alerheim, aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt
- im Norden: von den Fl.-Nr.: Teilfläche (TF) 757 (Flurweg), TF 687
- im Osten: von den Fl.-Nr.: TF 687; TF 698 (Flurweg), TF 698/2
(Hauptstraße), TF 774/1 (Fessenheimer Straße)
- im Süden: von den Fl.-Nr.: 683/1, 683/2, 683
- im Westen: von den Fl.-Nr.: TF 684, TF 686 (Flurweg), Fl.-Nr. 689,
TF 687. jeweils Gemarkung Alerheim. Der Geltungsbereich beinhaltet folgende Flur-Nr.:
688, 687/1, 685 und die Teilflächen der Fl.-Nr. 680, 687, 686, 689/2, und 774/1.
Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt: 36860 m².
Die Flächen des Geltungsbereiches sind der beabsichtigten Nutzung entsprechend als
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Sport“ausgewiesen.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Planungsbüro
Moser+ Ziegelbauer aus Nördlingen beauftragt.
Das Parallelverfahren zur Erstellung des oben genannten Bebauungsplanes macht eine Teiländerung (6. Änderung) des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alerheim für den Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes erforderlich.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern.
Die Entwürfe zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht vom 11.02.2020 können in der Zeit vom 04.05.2020 bis einschließlich 05.06.2020
in der Gemeindekanzlei im Alerheim, während der Amtsstunden und bei der Verwaltungsgemeinschaft Ries. in Nördlingen, Beuthener Str. 6, Zimmer-Nr. 13, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) aus und kann dort eingesehen werden. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden. Hierbei besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche, Anregungen und Bedenken können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Außerdem können die Bekanntmachung sowie die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB online unter www.vgries.de abgerufen werden. Alerheim, den 25.04.2020 Schmid, 1. Bürgermeister