Angehörige verklagen Lufthansa
Germanwings-Absturz: Mehr Schmerzensgeld?
Essen Der Schmerz ist immer noch unfassbar groß. Als am Mittwoch am Essener Landgericht erstmals über die Schmerzensgeld-Forderungen von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes im März 2015 verhandelt wird, sind viele der Angehörigen schon Stunden vor der Verhandlung erschienen. Darunter auch eine Frau aus Haltern am See, die bei dem Absturz ihre einzige Tochter verloren hat. „Nach außen lebt man weiter, innen ist alles kaputt“, sagt sie. Vor Gericht geht es zwar ums Geld, doch das sei gar nicht der Hauptgrund, warum die Hinterbliebenen die Lufthansa verklagt haben. „Mir ist es wichtig, dass jemand sagt, dass ein Mensch mit Vorerkrankungen nie in einem Cockpit hätte sitzen dürfen“, sagt Klaus Radner, der bei dem Unglück seine Tochter, deren Partner und seinen Enkelsohn verloren hat.
Klägeranwalt Elmar Giemulla aus Berlin hat dabei unter anderem eine Lufthansa-Flugschule in den USA im Visier. Dort hatte der Co-Pilot der Maschine seine Ausbildung beendet – wegen Depressionen allerdings nur mit einer Sondergenehmigung. Deshalb müsse auch die Verantwortung der Fliegerärzte geprüft werden. Die Richter haben aber bereits signalisiert, dass die Lufthansa möglicherweise der falsche Adressat der Klagen sein könnte. Die medizinische Überwachungspflicht könne auch Aufgabe des Staates sein, hieß es im Prozess. „Wir neigen nach derzeitigem Stand dazu, die Tauglichkeitszeugnisse dem Luftfahrtbundesamt zuzuschreiben“, so Richter Lars Theissen. Ihre endgültige Entscheidung wollen die Richter am 1. Juli verkünden.
Die Lufthansa hatte nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10000 Euro Schmerzensgeld, für jedes Todesopfer sollen außerdem 25000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein. Laut Giemulla sind diese Summen jedoch zu gering. Geklagt wird auf weitere 30000 Euro für die Angehörigen und auf eine Verdoppelung des vererbbaren Schmerzensgeldes auf insgesamt 50 000 Euro.
Aus Sicht der Lufthansa besteht kein weiterer Anspruch. Wie es dem Co-Piloten gesundheitlich gegangen sei, sei nicht bekannt gewesen – schon allein wegen der Schweigepflicht seiner Ärzte. Der psychisch kranke Co-Pilot hatte den Airbus absichtlich gegen einen Berg in Frankreich gesteuert. Dabei kamen alle 150 Insassen ums Leben.