Visierschutz ersetzt Masken nicht
Landkreis Die Zahl der im Landkreis Donau-Ries mit Covid-19 Infizierten liegt aktuell bei 338 Personen und hat sich damit seit dem Vortag um zwei erhöht. Das teilt das Landratsamt Donau-Ries mit. 211 Personen gelten als genesen. Somit beträgt die Zahl der Infizierten 127, was weniger als 0,1 Prozent der Landkreisbevölkerung entspricht. Die Summe der insgesamt erfassten Kontaktpersonen in der Region liegt bei 1129. Davon sind 1040 wieder aus der Quarantäne entlassen. Aktuell befinden sich damit 89 Personen in häuslicher Quarantäne.
Weiterhin geschaltet ist die Bürger-Hotline unter Telefon 0906/ 74443. Die Mitarbeiter beantworten Fragen rund um das Thema Coronavirus von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr.
Ebenfalls aus der Mitteilung der Kreisbehörde hervor geht eine Information der Führungsgruppe Katastrophenschutz zur Anwendung von Visiermasken (sogenannten Face-Shields). Diese werden in der Öffentlichkeit aufgrund der CoronaPandemie vermehrt verwendet. Einige Firmen, Einrichtungen oder Privatpersonen haben sich auch auf die Produktion dieser Visiermasken spezialisiert. Aus aktuellem Anlass machen die Führungsgruppe Katastrophenschutz und das Gesundheitsamt am Landratsamt DonauRies darauf aufmerksam, dass die Visier-Schutzmasken nur ergänzend und nicht als Ersatz für eine MundNase-Bedeckung zu sehen sind. Visiermasken sind grundsätzlich nicht zur Verhinderung der Virenausbreitung geeignet. Diese Art der Schutzmasken erfüllen nicht die Anforderungen des Infektionsschutzes. Allenfalls könne das Gesichtsschild ersatzweise für eine Schutzbrille zum Schutz der Augenschleimhäute verwendet werden.
Im Vergleich zur Mund-NaseBedeckung können abgehende Tröpfchen durch das Gesichtsschild, z. B. beim Niesen nicht abgefangen werden. Durch die großzügige Öffnung der Gesichtsschilde nach unten und oben können sich Tröpfchen sehr leicht verteilen und die Viren unkontrolliert in die Atemluft gelangen. Somit ist kein ausreichender Fremdschutz gegeben.
Ferner weist die Führungsgruppe Katastrophenschutz darauf hin, dass eine Maskenpflicht durch die Bayerische Staatsregierung beschlossen wurde. Wer sich in Geschäften, bei Dienstleistern oder im Öffentlichen Nahverkehr nicht daran halte, muss mit einem Bußgeld rechnen. Nur wenn die Maskenpflicht eingehalten werde, könne die stabile Pandemielage beibehalten werden; sollten die Infektionszahlen wieder massiv ansteigen, ist mit einer erneuten Verschärfung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen zu rechnen.