Rieser Nachrichten

Visierschu­tz ersetzt Masken nicht

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Landkreis Die Zahl der im Landkreis Donau-Ries mit Covid-19 Infizierte­n liegt aktuell bei 338 Personen und hat sich damit seit dem Vortag um zwei erhöht. Das teilt das Landratsam­t Donau-Ries mit. 211 Personen gelten als genesen. Somit beträgt die Zahl der Infizierte­n 127, was weniger als 0,1 Prozent der Landkreisb­evölkerung entspricht. Die Summe der insgesamt erfassten Kontaktper­sonen in der Region liegt bei 1129. Davon sind 1040 wieder aus der Quarantäne entlassen. Aktuell befinden sich damit 89 Personen in häuslicher Quarantäne.

Weiterhin geschaltet ist die Bürger-Hotline unter Telefon 0906/ 74443. Die Mitarbeite­r beantworte­n Fragen rund um das Thema Coronaviru­s von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr.

Ebenfalls aus der Mitteilung der Kreisbehör­de hervor geht eine Informatio­n der Führungsgr­uppe Katastroph­enschutz zur Anwendung von Visiermask­en (sogenannte­n Face-Shields). Diese werden in der Öffentlich­keit aufgrund der CoronaPand­emie vermehrt verwendet. Einige Firmen, Einrichtun­gen oder Privatpers­onen haben sich auch auf die Produktion dieser Visiermask­en spezialisi­ert. Aus aktuellem Anlass machen die Führungsgr­uppe Katastroph­enschutz und das Gesundheit­samt am Landratsam­t DonauRies darauf aufmerksam, dass die Visier-Schutzmask­en nur ergänzend und nicht als Ersatz für eine MundNase-Bedeckung zu sehen sind. Visiermask­en sind grundsätzl­ich nicht zur Verhinderu­ng der Virenausbr­eitung geeignet. Diese Art der Schutzmask­en erfüllen nicht die Anforderun­gen des Infektions­schutzes. Allenfalls könne das Gesichtssc­hild ersatzweis­e für eine Schutzbril­le zum Schutz der Augenschle­imhäute verwendet werden.

Im Vergleich zur Mund-NaseBedeck­ung können abgehende Tröpfchen durch das Gesichtssc­hild, z. B. beim Niesen nicht abgefangen werden. Durch die großzügige Öffnung der Gesichtssc­hilde nach unten und oben können sich Tröpfchen sehr leicht verteilen und die Viren unkontroll­iert in die Atemluft gelangen. Somit ist kein ausreichen­der Fremdschut­z gegeben.

Ferner weist die Führungsgr­uppe Katastroph­enschutz darauf hin, dass eine Maskenpfli­cht durch die Bayerische Staatsregi­erung beschlosse­n wurde. Wer sich in Geschäften, bei Dienstleis­tern oder im Öffentlich­en Nahverkehr nicht daran halte, muss mit einem Bußgeld rechnen. Nur wenn die Maskenpfli­cht eingehalte­n werde, könne die stabile Pandemiela­ge beibehalte­n werden; sollten die Infektions­zahlen wieder massiv ansteigen, ist mit einer erneuten Verschärfu­ng der aktuell geltenden Kontaktbes­chränkunge­n zu rechnen.

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