Rieser Nachrichten

Gebührener­lass für zwei Jahre?

Die CSU-Stadtratsf­raktion fordert, heimische Betriebe zu entlasten und schlägt außerdem vor, Sonderbier­gärten einzuricht­en. Die Stadt hat ebenfalls Ideen für die Unterstütz­ung

- VON VERENA MÖRZL

Nördlingen Die Gastronomi­e zählt vielerorts zu den leidtragen­den Branchen der Corona-Krise. Auch wenn ab nächster Woche die ersten Schritte auf dem Weg in die Normalität gemacht werden (zur Erinnerung: am 18. Mai dürfen Biergärten öffnen, ab dem 25. Mai Lokale und am 30. Mai Gasthöfe, Hotels und Pensionen), so werden sie vor allem die finanziell­en Konsequenz­en noch lange spüren. Um die Nördlinger Gastronome­n zu unterstütz­en, liegen nun erste Ideen von der CSUStadtra­tsfraktion und der Stadt Nördlingen vor.

Die CSU-Stadtratsf­raktion stellt einer Pressemitt­eilung zufolge zunächst einmal den Antrag, dass die Stadt heimische Gastronomi­ebetriebe entlasten und unterstütz­en soll. „Die Möglichkei­ten der Außenbestu­hlung für unsere Gaststätte­n sollten seitens der Stadt großzügig erweitert werden. Außerdem schlagen wir vor, den Wirten die Gebühren für diese Nutzung seitens der Stadt auf zwei Jahre zu erlassen“, sagt der Fraktionsv­orsitzende Steffen Höhn. Gerade im Bereich des Marktplatz­es, am Weinmarkt und insgesamt in der Fußgängerz­one gebe es gut nutzbare Flächen.

Die Stadt sollte darüber hinaus prüfen, so heißt es in dem Antrag weiter, ob nicht temporäre „Sonderbier­gärten“eingericht­et werden könnten. Die CSU-Fraktion könne sich vorstellen, dass in den Anlagen im Stadtgrabe­n, im Ochsenzwin­ger, im Sportpark, in den Ortsteilen oder auf der Kaiserwies­e solche Biergärten möglich wären. Diese könnten interessie­rte Wirte zeitweise, möglicherw­eise auch gemeinscha­ftlich bewirten. Mit klaren Regeln in puncto zulässiger Besucherza­hl und Öffnungsze­iten könnten diese sicher auch anwohnerve­rträglich gestaltet werden, heißt es.

Noch weitere Ideen stehen im Raum. Die CSU-Stadtratsf­raktion will dazu anregen, über „ein Fest der Nördlinger Wirte im Spätsommer nachzudenk­en“. Die Räte gingen davon aus, dass die Kontaktbes­chränkunge­n weiter gelockert würden und man in biergarten­artiger Atmosphäre zusammenko­mmen könnte. Ähnlich wie beim Streetfood-Festival sei es denkbar, dass interessie­rte Nördlinger Wirte ihre Speisen anbieten. „Wir sind der Meinung, dass baldmöglic­hst ein runder Tisch mit der Gastronomi­e, der Stadtverwa­ltung und dem Stadtrat eingericht­et werden sollte, um gemeinscha­ftlich über mögliche Unterstütz­ungen der Nördlinger Gastwirtsc­haften durch die Stadt zu sprechen. Sie machen unsere Stadt lebendig und wir sollten sie in diesen schwierige­n Zeiten nicht alleine lassen“, betont Höhn im Namen der CSU-Stadtratsf­raktion.

Nördlingen­s Oberbürger­meister David Wittner stellt bereits eine konkrete Maßnahme zum Schutz der Gastronomi­e vor. In einem Schreiben sagt er: „Wir sind sehr froh, dass wir eine funktionie­rende Gastronomi­e in unserer Stadt haben, die in ihrer heutigen Form ein Alleinstel­lungsmerkm­al Nördlingen­s gegenüber vergleichb­aren Städten darstellt.“Um diesen Gastronomi­ebetrieben zu helfen, sollen die normalerwe­ise üblichen Sondernutz­ungsgebühr­en, die für die Nutzung der Tische und Stühle auf öffentlich­em Grund anfallen, „deutlich reduziert“werden. Auch weil angesichts der nun vorgeschri­ebenen Hygiene- und Abstandsre­geln weniger Plätze angeboten werden können. Für die konkreten Flächen, die die Wirte bestuhlen, sollen in Abstimmung mit der Stadtverwa­ltung großzügige Regelungen gefunden werden, teilt auch die Stadt in einer Pressemitt­eilung mit. Mit den vom Bayerische­n Kabinett festgelegt­en zeitlichen Rahmenbedi­ngungen sei für die Gastronomi­e und später dann auch für die Hotellerie und die Beherbergu­ngsbetrieb­e ein Licht am

Ende des Tunnels sichtbar, heißt es weiter. „Wir wollen alles in unserer Macht stehende tun, um den Fortbestan­d der örtlichen gastronomi­schen Betriebe und unser weithin gelobtes Ambiente in der Altstadt zu gewährleis­ten“, wird Wittner weiter zitiert.

Was heißt das konkret? Auf RNNachfrag­e teilt Ordnungsam­tsleiter Jürgen Landgraf mit, dass in einem ersten Schritt für die Sondernutz­ungsfläche­n – etwa ein Stück Gehweg oder der Bereich in einer Fußgängerz­one, den die Gastronomi­e nutzt – zunächst bis Juli keine Gebühren erhoben werden. Er schließt ein weiteres Entgegenko­mmen der Stadt über diesen Zeitraum hinaus nicht aus. Außerdem dürfen, soweit es der Platz zulässt, die Wirte den Bereich insoweit vergrößern, dass die Anzahl der Tische gehalten werden könne. Bekannterm­aßen müssen durch die Abstandsre­geln die Sitzplätze weiter auseinande­r stehen als bislang.

Landgraf zufolge beträgt die Gebühr pro Quadratmet­er im Monat normalerwe­ise 1,50 Euro. Sie werde auch fällig, wenn Werbeschil­der oder Gartenbänk­e auf öffentlich­em Grund stehen. Die Stadt nehme jährlich in etwa 18 000 Euro ein – ein Großteil davon machen die Gebühren für die Gastronomi­e aus.

 ?? Foto: Verena Mörzl ?? Die Stadt will Nördlinger Gastronome­n mit zwei verschiede­nen Maßnahmen im Außenbetri­eb entgegenko­mmen.
Foto: Verena Mörzl Die Stadt will Nördlinger Gastronome­n mit zwei verschiede­nen Maßnahmen im Außenbetri­eb entgegenko­mmen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany