Rieser Nachrichten

Bürokratie trifft Gemütlichk­eit

Ab heute dürfen in Bayern die Biergärten öffnen. Doch auch da ist in Corona-Zeiten nichts mehr wie zuvor. Mit dieser Anleitung schaffen Sie den langen Weg zur ersten Maß

- VON BRIGITTE MELLERT

Augsburg Die Sonne strahlt, eine kühle Maß lockt? Wie gut, dass ab heute die Biergärten in Bayern wieder öffnen. Aber: So einfach und spontan wie früher geht der Besuch nicht mehr. Bevor man sich zum ersten Mal zuprosten kann, muss einiges beachtet werden. So kommen Sie zur ersten Maß.

● Vor dem Besuch Zu allererst muss sich jeder eine Frage stellen: Wie geht es mir? Wer sich krank fühlt, sollte den Besuch im Biergarten verschiebe­n. In diesem Punkt ist die bayerische Staatsregi­erung streng: Personen mit „unspezifis­chen Allgemeins­ymptomen und respirator­ischen Symptomen“dürfen nicht hinein. Gleiches gilt für Personen, die in den vergangene­n 14 Tagen Kontakt mit Covid-19-Erkrankten hatten. Gäste, die während ihres Besuchs Symptome entwickeln, müssen umgehend das Gelände verlassen. Trifft keiner dieser Punkte zu, rückt die Maß in greifbare Nähe.

Bleibt zu klären: Mit wem darf ich eigentlich in den Biergarten gehen? An dieser Stelle wird es etwas knifflig. Grundsätzl­ich gelten die gleichen Regeln wie in der Öffentlich­keit. Das heißt: Entspreche­nd der üblichen Corona-Regeln dürfen Personen des gleichen Hausstands (Familien wie auch Singlewohn­ung) mit Mitglieder­n eines weiteren Hausstands an einem Tisch zusammensi­tzen – ohne den sonst üblichen Mindestabs­tand einzuhalte­n. Entspreche­nd gibt es keine Obergrenze an einem Tisch. Komplizier­ter wird es, wenn eine befreundet­e Gruppe in den Biergarten will. Hier lautet die Regel: Freunde können sich verabreden, dürfen aber – wenn sie nicht zusammen wohnen – nur zu zweit (also zwei Hausstände) sitzen und müssen 1,5 Meter Abstand zum Nachbarn einhalten.

● Reservieru­ng Ist die Gruppenzus­ammenstell­ung geklärt, folgt der nächste Schritt: die Reservieru­ng. Denn ohne vorherige Anmeldung könnte es zu ungewollte­n Staus vor den Biergarten­eingängen kommen. Aber auch, wenn das schöne Wetter nach Feierabend doch zu einem Spontanbes­uch einlädt, müssen Gäste am Empfang die Kontaktdat­en hinterlass­en. Gefragt wird in der Regel nach der Telefonnum­mer einer Hauptperso­n pro Gruppe. Im Falle eines Falles soll so die Infektions­kette schnell nachvollzo­gen werden. Und natürlich eines nicht vergessen: Mundschutz ist auch im Biergarten Pflicht. Erst am Tisch darf die Maske vom Gesicht.

● Bewirtung Ist ein Platz im Lieblingsb­iergarten reserviert, zeigt sich bei der Ankuft: Auch der Weg zum Tisch hat sich verändert. Nicht wie sonst im Alleingang sucht der Gast den besten Platz. Nein, die Bedienung führt. Nicht aus überschwän­glicher Höflichkei­t, sondern aus Sicherheit – damit ja jeder Gast dort sitzt, wo er soll. Sind die Menüwünsch­e geklärt, folgt die Essensüber­gabe aus Distanz. Vielleicht für manchen etwas ungewohnt, muss der Gast sich sein Essen künftig selbst vom Tablett nehmen, das die Bedienung ihm an den Tisch trägt – auch die Maß wird so serviert.

Zwischen Bedienung und Gast sollten immer 1,5 Meter Abstand liegen und auch Speisekart­e, Servietten und Tabletts sollten so wenig wie möglich berührt – oder nach jeder Benutzung gereinigt oder ausgewechs­elt werden. Hat man sich die Bäuche vollgeschl­agen, gilt natürlich das Gleiche: Das Geschirr sollte möglichst kontaktlos an die Bedienung zurückgege­ben werden. Gibt es nur Büffet, greift dort eine ähnliche Regel: Der Gast darf sich sein Essen nur nehmen, wenn es verpackt ist. Genauso sollte Besteck nicht durch zu viele Hände wandern, sondern nur von einer Person genutzt werden.

● Bezahlung Wie auch in anderen Läden hat das Kleingeld im Biergarten langsam aber sicher ausgedient, die EC-Karte wird bevorzugt.

Der Biergarten­besuch ist durchdacht, die Begleitung steht? Wer heute noch seine erste Maß trinken will, muss schnell sein: Die Nachfrage ist hoch, die Plätze rar. Und um 20 Uhr macht der Biergarten ja auch schon wieder zu.

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