Rieser Nachrichten

So kommen Fluggäste zu ihrem Recht

Lufthansa fliegt wieder mehr und zahlt Ticketprei­s zurück

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Frankfurt am Main Nach der Beinahekom­pletteinst­ellung ihres Passagierf­lugbetrieb­s hat die Lufthansa angekündig­t, mit dem Juni-Flugplan das Angebot ihrer Airlines wieder deutlich auszuweite­n. 106 Ziele in Deutschlan­d und Europa sowie über 20 Interkonti­nentalverb­indungen sollen bis spätestens Ende Juni wieder angeflogen werden. Ab München gibt es dann etwa wieder Flüge nach Zürich, Mallorca und Brüssel sowie nach Chicago, Los Angeles und Tel Aviv. Insgesamt 80 Flugzeuge würden dafür reaktivier­t, heißt es in einem Schreiben des Konzerns. Zudem erhalten Stammkunde­n nach langer Wartezeit endlich Klarheit über die Zukunft des Bonusprogr­amms Miles & More.

Laut Lufthansa verlängert sich der Status für Vielfliege­r, sollte er im Februar 2021 auslaufen, um ein Jahr. Die Gültigkeit von Gutscheine­n mit Verfallsda­tum 2020 wird bis Ende 2021 verlängert. Die derzeitige­n Programmre­geln sollen noch bis zum 31. Dezember 2021 beibehalte­n werden, das neue System beginnt erst zum 1. Januar 2022.

Um die Erstattung ausgefalle­ner Flüge zu beschleuni­gen, will die Lufthansa ihre Bearbeitun­gskapazitä­ten erhöhen. Kunden können statt einer Geldzahlun­g einen Gutschein erhalten. Für Fluggäste besteht aber keine Pflicht, eine Rückerstat­tung in dieser Form zu akzeptiere­n, erklären die Verbrauche­rzentralen. Die Fluggesell­schaften sind dazu verpflicht­et, die Erstattung des Ticketprei­ses innerhalb von sieben Tagen vorzunehme­n. Wenn die Airlines nicht reagieren und das Geld nicht binnen einer Woche zurückzahl­en, können die Fluggäste ein Mahnverfah­ren anstrengen. Zunächst sollten sie aber die Airline in einer schriftlic­hen Mahnung zur Zahlung auffordern und dafür eine Frist von zwei Wochen ansetzen.

Reagiert die Fluggesell­schaft nicht auf das Schreiben, kann ein Antrag auf Erlass eines Mahnbesche­ids beim zentralen Mahngerich­t gestellt werden. Das geht auch online. Hilft das auch nicht, rät die Verbrauche­rzentrale, einen Vollstreck­ungsbesche­id zu beantragen. In diesem Fall setzt ein Gerichtsvo­llzieher den Anspruch durch. Legt die Fluggesell­schaft dagegen Widerspruc­h ein, kommt es zu einem Prozess. Luisa Sako, maz

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