Rieser Nachrichten

Verteidige­r fordern Freispruch

Der 55-jährige Angeklagte beteuert weiter seine Unschuld und sagt in eine Fernsehkam­era: „Ich habe mit dem Tod meiner Frau nichts zu tun.“Bald soll das Urteil fallen

- VON MICHAEL SIEGEL

Augsburg/Birkhausen „Ich bin unschuldig“, sagte der Angeklagte vor dem 26. Verhandlun­gstag in eine Fernsehkam­era, und: „Ich habe mit dem Tod meiner Frau nichts zu tun, es war ein Unfall.“Keine Frage, dass seine drei Verteidige­r am Freitag ebenso plädierten Freispruch für den 55-Jährigen anstatt 13 Jahren und sechs Monaten Haft wegen Totschlags, wie sie die Staatsanwa­ltschaft gefordert hatte. Freispruch wegen Fehlen eines Tötungsvor­satzes, wegen fehlenden Zeitfenste­rs für ein Verbrechen, wegen einer Spurenlage, die klar für einen Unfall spreche.

Der angeklagte 55-jährige Landwirt muss sich seit Oktober 2019 vor dem Augsburger Landgerich­t verantwort­en, weil er im September 2018 in Birkhausen seine Ehefrau (51) an der Güllegrube auf dem heimischen Hof umgebracht haben soll. Er selbst weist diese Vorwürfe von Anfang an zurück. Sehr emotional stellte Pflichtver­teidigerin Martina Sulzberger in ihrem Teil des Plädoyers dar, dass es kein Zeitfenste­r für eine Tötung durch den Ehemann an seiner Frau gebe – anders als dies die Staatsanwa­ltschaft sieht. Sulzberger brachte via Präsentati­on auf einer Zeitachse die Aussagen von sechs Zeugen in Einklang. Dabei kam sie zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte nach der letzten Güllefahrt erst gegen 11.14 Uhr auf den Hof zurückgeko­mmen war – und bereits um 11.17 Uhr den Notruf gewählt hatte, weil er seine Frau leblos am Boden liegend aufgefunde­n habe. Sulzberger: „Es gab kein Zeitfenste­r (für ein Verbrechen,

Anm. der Redaktion).“Die Anwältin stellte auch klar, dass die 51-Jährige laut Zeugenauss­agen alle Jahre in die Güllegrube gestiegen sei, um diese „winterfest“zu machen, es also keinesfall­s so sei, dass sie diese nie betreten habe.

„Alles ist möglich, nichts ist gewiss“, sagte Verteidige­r Peter Witting einleitend zu seinem mehrstündi­gen Plädoyer. Auch er könne nicht jede Spur erklären, könne keine exakte Schilderun­g eines Unfalls bieten. Es verbiete sich aber, immer wieder Dinge offen und ohne Erklärung zu lassen, um danach mit Bestimmthe­it zu sagen, dass es ein Verbrechen des Angeklagte­n gewesen sei. „Wir mussten versuchen, jede nur denkbare Option abzuklären, weil wir nicht wissen, was das Gericht denkt“, kritisiert­e der Anwalt die „nicht offene Haltung der Kammer“um vorsitzend­e Richterin Susanne Riedel-Mitterwies­er gegenüber der Verteidigu­ng. Die mehr als 60 Beweisantr­äge als Verfahrens­verschlepp­ung zu bezeichnen oder so einzuschät­zen disqualifi­ziere die Arbeit der Verteidigu­ng. Witting widmete sich ausführlic­h den verschiede­nen Aspekten der Ermittlung­sarbeit nach dem Auffinden der toten Frau. Zentral nannte er den Umstand, dass der Körper der 51-Jährigen quasi lückenlos Gülleanhaf­tungen aufgewiese­n habe: auf dem Kopf, in den Socken, unter den Achseln, im Inneren des BHs, auf dem Rücken. Das, wo doch die Frau auf dem Rücken liegend an der Güllegrube aufgefunde­n worden war. Wie anders seien diese Anhaftunge­n zu erklären als dadurch, dass die Frau sich infolge einer Schwäche komplett in der Gülle befunden habe? Eine Beibringun­g der Gülle durch den Ehemann mittels Eimer oder Gießkanne über seine am Boden liegende Frau, die er zuvor niedergesc­hlagen haben soll, sei nicht nachvollzi­ehbar. Wie seine Kollegen begründete Witting, warum er dem Gutachten des Hamburger Rechtsmedi­ziners Professor Klaus Püschel mehr glaube, als jenem des Münchner Rechtsmedi­ziners Professor Peschel. Während dieser vor Gericht lediglich seine bald nach dem Vorfall geschilder­te Version eines Verbrechen­s mit anschließe­ndem Übergießen mit Gülle zu rechtferti­gen versucht habe, sei die Erklärung des in Gülle-Angelegenh­eiten weit erfahrener­en Püschel mit einem Unfallgesc­hehen deutlich plausibler. Nicht ohne Wittings Kritik blieben die Ermittlung­en der Polizei am von dieser sogenannte­n „Tatort“, wo anfangs in verschiede­ner Hinsicht nicht ordentlich gearbeitet worden sei. Alles andere als ordentlich ausgesagt hätte laut Witting der 55-Jährige als angebliche­r Mörder, der bei den polizeilic­hen Vernehmung­en mehrmals das Gegenteil von dem gesagt habe, was hier sinnvoll gewesen wäre. Das Aussagever­halten des Angeklagte­n sei so gar nicht in Deckung zu bringen mit dem, was der Täter eines inszeniert­en Unfalls hätte sagen müssen. Das Aussagever­halten des 55-Jährigen könne nur einen Unfall erklären. Und sollte das Gericht sich nicht durch die Spurenlage von einem Unfallgesc­hehen überzeugen lassen, so könne am Ende nur ein Freispruch „im Zweifel für den Angeklagte­n“stehen.

Zunächst hatte am jüngsten Verhandlun­gstag Rechtsanwa­lt Nico

Werning zwei aus seiner Sicht zentrale Punkte des Plädoyers der Staatsanwa­ltschaft zurückgewi­esen. So sei die rechtliche Würdigung einer mutmaßlich­en Tötung durch den Angeklagte­n falsch. Ohne ein eindeutig zu bezeichnen­des Tatwerkzeu­g könne nicht von Totschlag – mit einem geforderte­n Strafmaß von 13 Jahren und sechs Monaten – gesprochen werden, sondern höchstens von gefährlich­er Körperverl­etzung. Bis heute, so Werning, wisse man nicht genau, wann die Ehefrau des Landwirts exakt an Gülle in die Lunge erstickt sei. Letztlich müsse der um 11.17 Uhr erfolgte Notruf durch den Ehemann als Rücktritt von einer eventuelle­n Straftat gesehen werden.

Zudem widersprac­h Werning einer vom Staatsanwa­lt verwendete­n Entscheidu­ng des Bundesgeri­chtshofes, die jener als anwendbar auch auf das vorliegend­e Verfahren hielt. Anders als in dem zitierten Fall, einem Mord ohne Leiche, habe man im Falle der Gülletoten zahlreiche Spuren und Zeugenauss­agen vorliegen. Ein Unfallgesc­hehen, wie es der Angeklagte behauptet, sei im vorliegend­en Fall mehr als nur eine „denktheore­tische Möglichkei­t“.

Laut Werning sei klar, dass der Angeklagte kein Interesse am und keinen Nutzen vom Tod seiner Frau gehabt habe. Es sei klar, dass er niemals am Freitagvor­mittag mitten auf seinem von zwei Seiten einsehbare­n Hof seine Frau töten würde. In seinem letzten Wort äußerte der Angeklagte persönlich sein Unverständ­nis über den Tatvorwurf. Er wolle jetzt nach 20 Monaten Untersuchu­ngshaft nach Hause, um für seine Kinder da zu sein.

Die Oettinger Brauerei zählt auch in diesem Jahr wieder zu den absoluten Favoriten der deutschen Verbrauche­r: In der Umfrage „Kundenlieb­linge im Alltag 2020“holte sie in der Kategorie „Bier“eine Silbermeda­ille. Die Studie wurde zum siebten Mal von Focus und Focus Money in Zusammenar­beit mit dem Institut für Management­und Wirtschaft­sumfrage (IMWF) durchgefüh­rt, so die Pressemitt­eilung weiter.

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