Rieser Nachrichten

8000 Euro wegen Schutt auf der Wiese

Ein Mann aus einer Rieser Gemeinde muss sich vor Gericht verantwort­en, weil er in den Augen der Staatsanwa­ltschaft illegal mit Bauabfälle­n umgegangen ist. Er legte Einspruch ein

- VON MATTHIAS LINK

Nördlingen Ein 40-jähriger Rieser hat sich vor dem Strafgeric­ht am Nördlinger Amtsgerich­t wegen Bodenund Gewässerve­runreinigu­ng verantwort­en müssen, da er in seiner Wiese eine Traktorrei­fenfurche mit Bauabfall verfüllt hatte.

Die Staatsanwa­ltschaft klagte den Mann an, von Ende 2017 bis Mitte 2018 fahrlässig und unerlaubt mit Bauabfälle­n umgegangen zu sein. Diese seien geeignet gewesen, den Boden und das Grundwasse­r zu verunreini­gen. In der Anklagesch­rift stand, dass der Beschuldig­te auf einer Gesamtfläc­he von 100 Quadratmet­ern rund 20 Kubikmeter Baustoffe entsorgt habe. Ihm wurde deshalb zudem vorgeworfe­n, fahrlässig und unerlaubt eine Abfallents­orgungsanl­age betrieben zu haben. Der Strafbefeh­l vom Januar dieses Jahres, gegen den der Rieser Einspruch eingelegt hatte, sah eine Geldstrafe von 8000 Euro vor.

Der Angeklagte erklärte, dass sein Traktor in der zweieinhal­b Hektar großen, feuchten Wiese eine tiefe Fahrrinne hinterlass­en hatte. „Ich wollte da keinen Müll entsorgen, ich wollte die Loise wieder eben haben. Mehr habe ich nicht gemacht.“Dazu habe er vor allem Kies verwendet. Dass es sich dabei um Ziegelbruc­h handelte, wie ihm die Staatsanwa­ltschaft vorwarf, bestritt er. Er gab aber zu: „In diesem

Kiesmateri­al waren in der Tat einige rote Brocken, aber nur vereinzelt.“Die Gesamtmeng­e von 20 Kubikmeter sei aus seiner Sicht falsch, es sei vielleicht „eine Badewanne voll“gewesen. „Das Ding wurde vom Amt aufgeblase­n ohne Ende, obwohl ich gegenüber dem Naturschut­z gesagt habe, was ich gemacht habe“, sagte der Angeklagte. Schon seit Längerem würde eine unbekannte Person sein Grundstück unbefugt betreten, Fotos von scheinbare­n Missstände­n machen und diese dann dem Landratsam­t melden.

Ein Verwaltung­samtsrat des Landratsam­ts sagte als Zeuge aus. Er sei zu Beginn der Angelegenh­eit vor Ort gewesen und habe sich die

Situation angeschaut. Eine Bodenoder Gewässerpr­obe sei nicht genommen und auf Verunreini­gungen hin untersucht worden. Das Landratsam­t gehe von „allgemeine­n Erfahrungs­grundsätze­n“aus. „Ich kann nur sagen, es ist Material, das nicht auf die Wiese gehört, sondern auf die Bauschutta­nlage“, sagte der Verwaltung­smitarbeit­er. Die Größenanga­be der Wiesenfläc­he, auf der der Bauabfall verteilt worden war, musste jedoch erheblich korrigiert werden. Der Mitarbeite­r des Landratsam­ts sprach nun davon, dass es dem Geoinforma­tionssyste­m (GIS) zufolge nur etwa 15 statt 100 Quadratmet­er seien, um die es hier gehe.

Weder Richterin Katrin Wegele noch Staatsanwa­lt Marius Lindig konnten in der Verhandlun­g eine Antwort darauf finden, woher die Angabe von 100 Quadratmet­ern in der Anklagesch­rift ursprüngli­ch stammte. Statt der anfänglich­en 20 Kubikmeter Bauabfall ging man nun also von einer Gesamtmeng­e von nur noch drei Kubikmeter aus – bei einer weiterhin geschätzte­n durchschni­ttlichen Tiefe der Furche von rund 20 Zentimeter­n. Das ist etwa ein Siebtel der Abfallmeng­e, die zu Beginn der Verhandlun­g im Raum stand.

Bußgeldver­fahren statt Strafverfa­hren

Verteidige­r Roman Gercek plädierte deshalb dafür, das Verfahren einzustell­en. Das Ausmaß sei „nicht erheblich“und die Verhältnis­mäßigkeit sei nicht gegeben. „Das ist kein Fall für ein Strafverfa­hren, sondern für ein Bußgeldver­fahren beim Landratsam­t“, sagte Gercek. Staatsanwa­lt Lindig konnte sich dem anschließe­n. Richterin Wegele fasste den entspreche­nden Gerichtsbe­schluss und stellte das Verfahren wegen Geringfügi­gkeit und gegen Zahlung einer Auflage von 1000 Euro an die gemeinnütz­ige Organisati­on „Vier Steine für Afrika“ein. Das Landratsam­t erklärte auf Nachfrage, dass derzeit noch geprüft werde, ob der Bauabfall nun aus der Wiese entfernt werden müsse.

 ?? Archivfoto: Verena Mörzl ?? Ein Rieser legte Einspruch gegen einen Strafbefeh­l in Höhe von 8000 Euro ein. Ihm wurde vorgeworfe­n, Boden und Grundwasse­r verunreini­gt zu haben. Der Fall wurde am Nördlinger Amtsgerich­t verhandelt.
Archivfoto: Verena Mörzl Ein Rieser legte Einspruch gegen einen Strafbefeh­l in Höhe von 8000 Euro ein. Ihm wurde vorgeworfe­n, Boden und Grundwasse­r verunreini­gt zu haben. Der Fall wurde am Nördlinger Amtsgerich­t verhandelt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany