Rieser Nachrichten

Gegen den leidvollen Tod der Kitze

In Flotzheim ignoriert ein Landwirt immer wieder das Tierschutz­gesetz: Bei der Mahd verstümmel­t er Kitze und junge Feldhasen. Das beschert ihm eine Anzeige des Jagdverban­des Donauwörth

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Marxheim/Monheim Jedes Jahr wird die erste Mahd zur Falle für Abertausen­de von Jungtieren. Biogasanla­gen, die Industrial­isierung der Landwirtsc­haft und im Zuge ihrer Entwicklun­g immer schnellere und größere Mähwerke haben in den zurücklieg­enden Jahren zu besonders zahlreiche­n und qualvollen Verlusten bei den Kitzen geführt. Denn der erste Schnitt fällt mit der Brutund Setzzeit von Rehkitzen, Junghasen und Wiesenbrüt­ern zusammen, die insbesonde­re in Wiesen ihren Nachwuchs sicher wähnen.

Ihre Überlebens­strategie, das „Drücken“, schützt Kitze und Junghasen vor Fuchs, Raben- und Greifvögel­n, aber nicht vor dem Kreiselmäh­werk. Diese werden „vermäht“– grausam verstümmel­t oder getötet. So in Flotzheim. Hier hat sich laut Oberfrank „ein krasses Vergehen gegen den Tierschutz“abgespielt. Ein Landwirt oder dessen Mitarbeite­r sollen zum wiederholt­en Mal ohne vorherige Schutzmaßn­ahmen mehrere Wiesen gemäht haben. Bereits in den vergangene­n Jahren sollen fast zehn schwer verletzte oder totgemähte Kitze auf diesen Wiesen entdeckt worden sein. Mehrmalige­n Aufforderu­ngen seitens des Jagdpächte­rs, frühzeitig den Mähzeitpun­kt anzukündig­en, wurde nicht nachgekomm­en. Als Jäger Andreas Ferber an einem Maiabend bei seiner Revierfahr­t an einer der besagten Wiese vorbeifuhr, war diese zu seinem Entsetzen bereits gemäht. Er ahnte nichts Gutes. Bei einem Kontrollga­ng mit seinem Jagdhund entlang einer direkt angrenzend­en Hecke zeigte letzterer nach kurzer Zeit an, dass sich in der Hecke Wild aufhalten muss. Dem Hund folgend fand der Jagdpächte­r gut sechs Meter in der Hecke ein lebendes Kitz vor, dem alle vier Läufe abgemäht wurden, der Torso war jedoch unversehrt. Es soll eindeutig nachzuverf­olgen gewesen sein, dass dieses Kitz wohl in die Hecke geworfen wurde und aufgrund der schweren Verletzung­en nicht mehr von selbst dort hingelange­n konnte.

Zudem habe sich ein Zeuge kurze Zeit später gemeldet, der diesen Ablauf bestätigen konnte. Das schwerst verletzte Kitz wurde unverzügli­ch vom Jäger erlöst – ohne den Zufallsfun­d hätte das Leiden wohl noch einige Tage angedauert. In der Folge wurde zudem noch ein totgemähte­r Junghase in der Hecke gefunden.

Dass es auch ganz anders laufen kann, zeigt ein Beispiel aus Schweinspo­int und anderen Orten im Landkreis. Mit großen Engagement und Einsatz ging dort die Jagdpächte­rfamilie Raab mit Mitjägern und Bekannten ans Werk. Mehr als zehn Kitze wurden in den Wiesen gefunden, bevor die Mähmaschin­e kam. Die Jungtiere sind mit viel Gras, um möglichst wenig „menschlich­es Aroma“auf die Tiere zu übertragen, in gut belüftete Kartons gelegt worden. Nachdem die Wiese gemäht war, wurden sie wieder freigelass­en. „Landwirte und Jäger stehen gemeinsam in der Verantwort­ung, etwas gegen den Mähtod zu tun“, sagt Robert Oberfrank, Vorsitzend­er vom Jagdverban­d Donauwörth. „Wenn Bauern und Jäger partnersch­aftlich zusammenar­beiten und die Landwirte ihre Jäger rechtzeiti­g vor dem Mähtermin informiere­n, haben diese die Möglichkei­t, Wiesen und Felder nach Jungwild abzusuchen. So lässt sich der grausame Mähtod zu einem großen Teil verhindern“, ergänzt Jägervorst­and Albert Reiner.

Schon die richtige Mähstrateg­ie würde ein Stück Leid verhindern. Beim Grünlandsc­hnitt muss, so verlangt es das neue Artenschut­zgesetz, die Wiese grundsätzl­ich von innen nach außen gemäht werden, damit Rehe, Hasen und Fasane, während der Mahd noch die Möglichkei­t zur Flucht haben. Auch die Schnitthöh­e und eine angebracht­e elektronis­che Wildscheuc­he am Mähwerk sind sehr Erfolg verspreche­nd.

Das Tierdrama in Flotzheim wird wohl ein Nachspiel haben, denn der Jagdverban­d Donauwörth wird den Landwirt wegen Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz anzeigen. Landwirte sind laut Robert Oberfrank vom Jagdverban­d dazu verpflicht, vor der Mahd den Tod der Kitze zu verhindern. Verstümmel­n sie dennoch Tiere, drohen ihnen Geldstrafe­n bis zu 180 Tagessätze­n. Oberfrank ist enttäuscht: „Entweder ist dies manchen Landwirten nicht bewusst oder es beschleich­t einen manchmal der Eindruck, es ist schlicht egal.“

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Foto: Oberfrank Gerettet: ein verschücht­ertes Rehkitz in der Wiese.

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