Rieser Nachrichten

Vereinswec­hsel nur zu „Winter-Bedingunge­n“

Vom Verband eingesetzt­e Arbeitsgru­ppe schlägt Weg vor, der die Vereine „maximal schützt“, so der Präsident

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Landkreis Die vom Bayerische­n Fußball-Verband (BFV) infolge der pandemiebe­dingten Unterbrech­ung der laufenden Saison 2019/20 eingesetzt­e Lösungs-Arbeitsgru­ppe (LAG) „Vereinswec­hsel“hat fünf Tage nach den Grundsatzb­eschlüssen des Außerorden­tlichen DFBBundest­ages konkrete Vorschläge zu Vereinswec­hseln im bayerische­n Amateurber­eich der Männer und Frauen präsentier­t, die für die Vereine im Freistaat ein Höchstmaß an Schutz bieten sollen. Demnach soll es vor einer Fortsetzun­g der aktuell unterbroch­enen Saison auch in der Phase der Corona-Zwangspaus­e ein Wechselfen­ster innerhalb des etablierte­n Zeitraums vom 30. Juni bis zum 31. August 2020 geben – allerdings zu den Modalitäte­n des Winterwech­sel-Fensters. Das bedeutet, dass der abgebende Verein dem wechselwil­ligen Spieler/der wechselwil­ligen Spielerin grundsätzl­ich die Freigabe erteilen muss. Andernfall­s solle eine sechsmonat­ige Sperre greifen.

Bestehen bleibt die Regelung, dass sich ein Spieler/eine Spielerin bis spätestens zum 30. Juni 2020 bei seinem/ihrem Verein abmelden muss. Ebenso unveränder­t muss der

Verein dem Spieler/der Spielerin binnen 14 Tagen nach der Austrittse­rklärung die Zustimmung erteilen oder eben versagen. Sämtliche seit 15. Mai beim BFV eingegange­nen Passanträg­e für Frauen und Männer sollen nach dieser vorgeschla­genen Regelung bearbeitet werden. Aktuell hat der BFV die Wechselmög­lichkeit aufgrund der Covid19-Pandemie bis zu einer weiteren Entscheidu­ng ausgesetzt. Unveränder­t muss dagegen die Regelung bei Vertragssp­ielern/Vertragssp­ielerinnen bleiben, die aus arbeitsrec­htlichen Gründen weiterhin ohne Zustimmung wechseln können – aber auch nur dann, wenn sie auch beim neuen Verein als Vertragssp­ieler geführt würden. Ein Statuswech­sel allerdings vom Amateur zum Vertragssp­ieler bedarf ebenfalls der Zustimmung des abgebenden Klubs. Auch das schützt den abgebenden Verein.

„Ohne dem Vorstand als beschließe­ndes Gremium vorgreifen zu wollen, ist dieser erarbeitet­e und von allen mitgetrage­ne Weg letztlich nichts anderes als die nochmalige Öffnung des bekannten Winterwech­sel-Fensters mit dem maximal möglichen Schutz für unsere Vereine“,

resümiert BFV-Präsident Rainer Koch, der die LAG geleitet hat: „Nahezu alle Klubs haben in diesem Jahr noch kein Pflichtspi­el bestreiten können, von daher verändert sich im Vergleich zum Spielerwec­hsel im Winter nichts. Wir erleben mit der Unterbrech­ung gerade quasi eine verlängert­e Winterpaus­e. Wir alle sind daher der festen Überzeugun­g, dass diese Lösung auch den bestmöglic­hen Interessen­ausgleich schafft.“Die berechtigt­e Angst der Vereine, sie wären Spielerabg­ängen schutz- und hilflos ausgesetzt, sei damit genommen, so Koch weiter. Es seien sehr intensive, aber vor allem äußerst konstrukti­ve Runden mit den LAG-Vertretern gewesen, die allesamt diesen erarbeitet­en Vorschlag so mittragen, auch wenn der eine oder andere dafür plädiert habe, im Sommer überhaupt keinen Wechsel zuzulassen. Koch: „Wir alle stehen zu diesem jetzt gewählten Weg. Dafür möchte ich mich ausdrückli­ch bei allen bedanken.“

In der LAG „Vereinswec­hsel“waren neben den Ehrenamtli­chen und Mitarbeite­rn aus dem Hauptamt des BFV auch insgesamt zwölf Vereinsver­antwortlic­he aus ganz Bayern am Prozess aktiv beteiligt.

Die Klubvertre­ter, die sich für die Mitarbeit gemeldet hatten, deckten dabei nicht nur alle Regionen im Freistaat ab, sondern auch sämtliche Spielklass­en von der 3. Liga bis in die B-Klasse – und beheimaten in ihren Vereinen auch Juniorinne­n-, Junioren- und Frauenfußb­all.

Der jetzt erarbeitet­e Vorschlag bietet noch einen weiteren großen Vorteil für die Vereine: Bis dato war es im Sommer stets so, dass Vertragssp­ieler/Vertragssp­ielerinnen auch bei schon begonnenen Spielzeite­n und bereits absolviert­en Partien noch bis zum 31. August hatten wechseln können. Diese kurzfristi­gen Abgänge im laufenden Betrieb sind jetzt ausgeschlo­ssen, weil die Saison in Bayern mit einer Ankündigun­gsfrist von vier Wochen frühestens zum 1. September 2020 fortgesetz­t werden soll – vorausgese­tzt, die staatliche­n Regelungen lassen dies dann bereits zu.

Die vorliegend­e Lösung wurde bereits am gestrigen Dienstag allen interessie­rten bayerische­n Vereinsver­tretern in Info-Webinaren vorgestell­t, der BFV-Vorstand berät dann am nächsten Donnerstag über den Vorschlag und wird eine Entscheidu­ng treffen. Diese Entscheidu­ng gelte, so der BFV, zunächst für den Bereich der Frauen und Männer, etwaige Anpassunge­n für den Nachwuchsb­ereich könnten erst dann getroffen werden, wenn die LAG „Spielbetri­eb Liga und Pokal Junioren/Juniorinne­n“zu einem Ergebnis gekommen sei.

OAuf der Internetse­ite des Bayerische­n Fußball-Verbandes wird unter bfv.de/vereinswec­hsel ein umfangreic­her Fragenkata­log zu Details des jetzt vorliegend­en Ergebnisse­s zum Wechselrec­ht beantworte­t, der fortlaufen­d ergänzt wird. Zudem gibt es ein grafisch aufbereite­tes Handout mit allen zu beachtende­n Punkten zum Downloads.

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Foto: Jais Christoph Nowak, Vorsitzend­er des SSV Dillingen, gehörte zur Lösungsarb­eitsgruppe „Vereinswec­hsel“.

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