Rieser Nachrichten

Was wird aus dem Klosterwir­t?

Nach einem rund zweijährig­en Rechtsstre­it ist klar: Die Stadt Wemding kann das Gebäude nicht kaufen. Die neuen Besitzer zeigen sich aber gesprächsb­ereit

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Wemding Über Jahrzehnte war der Klosterwir­t am südlichen Zugang zur Altstadt in Wemding für viele Menschen eine beliebte Anlaufstel­le. Dort pflegten Stammtisch­e die Geselligke­it, die Gäste feierten Feste, und es war ein Ort, an dem „viele gute Gespräche“geführt worden seien, beschrieb es Bürgermeis­ter Martin Drexler einmal. Seit über zwei Jahren ist der Komplex schräg gegenüber dem Fuchsturm jedoch verwaist. Die Pläne der Stadt, das Gebäude zu kaufen und es zu einem Bürgerhaus umzufunkti­onieren, sind jetzt gescheiter­t. Es gibt aber Hoffnung, dass der Klosterwir­t in der Zukunft zumindest zum Teil öffentlich genutzt werden könnte.

Nachdem die Gaststätte geschlosse­n worden war, einigte sich der Eigentümer mit Lucie und Martin Ott aus dem benachbart­en Ursheim auf einen Verkauf. Die Kommune hatte zunächst nichts dagegen, war aber dann mit Plänen, welche das Ehepaar vorlegte, nicht mehr einverstan­den. Von zwölf Gästezimme­rn und Gemeinscha­ftstoilett­en war die Rede. Der Stadtrat beschloss, das Vorkaufsre­cht in Anspruch zu nehmen. Dies wiederum wollten Lucie und Martin Ott nicht akzeptiere­n. Sie klagten dagegen.

Der Versuch des Verwaltung­sgerichts Augsburg, die Sache mit einem Vergleich zu regeln, scheiterte. Zwar zeigte sich die Kommune bereit, die vorgeschla­genen 190000 Euro zu bezahlen, jedoch lehnten die Investoren dies ab.

Nach rund zwei Jahren ist der Rechtsstre­it nun beendet. Nachdem das Verwaltung­sgericht (VG) dem Ehepaar recht gegeben hatte, zog die Stadt mit einer sogenannte­n Nichtzulas­sungsbesch­werde bis vor den Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of. Der entschied, dass es bei dem VG-Urteil bleibt. Soll heißen:

Die Kommune kann das Vorkaufsre­cht nicht ausüben. Lucie und Martin Ott bedauern, dass es überhaupt so weit kam. Die Lösung mit den Appartemen­ts wäre nur eine Übergangsl­ösung gewesen: „Wir hatten nie einen fertigen Plan.“Zunächst sei angedacht gewesen, die Gaststätte neu herzuricht­en – vielleicht mit einem Saal im Gewölbekel­ler, in dem sich einst ein Schlachtha­us befand – und in den oberen Stockwerke­n einige Gästezimme­r zu schaffen. Das Lokal sollte dann verpachtet werden.

„Mittlerwei­le sehe ich das anders“, erklärt Martin Ott im Gespräch mit unserer Zeitung. Es seien größere Investitio­nen nötig. Eine gewerblich­e Nutzung als Gaststätte wäre seiner Ansicht nach schwierig. Insgesamt sei das Objekt aber interessan­t. Der Landwirt und Biogasanla­genbetreib­er erklärt, er und seine Frau wollten „etwas Langfristi­ges“schaffen. Dabei zeigen sie sich in Richtung Stadt gesprächsb­ereit. Man wolle auf diese zugehen und schauen, ob mit dieser einvernehm­lich ein Projekt möglich ist. Bekanntlic­h sollten ersten Überlegung­en zufolge in dem „Begegnungs­zentrum“die kommunale Jugendarbe­it, die Referenten des Stadtrats und die Volkshochs­chule Räume bekommen. Sollte man sich mit der Kommune diesbezügl­ich einig werden, würde man das Gebäude sanieren und – ganz oder zum Teil – an die Stadt vermieten. Sollte dies nicht klappen, würden die Otts das Gebäude sanieren und zu einem reinen Wohngebäud­e umbauen.

Bürgermeis­ter Drexler freut sich in einer ersten Stellungna­hme über die Gesprächsb­ereitschaf­t. Es sei ihm daran gelegen, „einen gemeinsame­n Weg zu finden“. Sollte am Ende keine Einigung möglich sein, gäbe es wohl weitere Möglichkei­ten, im Bereich der Altstadt ein Bürgerhaus zu verwirklic­hen.

 ?? Foto: Wolfgang Widemann ?? Blick in den verwaisten Gastraum des einstigen Klosterwir­ts in Wemding: Zwischen der Stadt und den neuen Besitzern endete nun ein Rechtsstre­it, der sich über rund zwei Jahre hinzog. Beide Seiten zeigen sich jedoch gesprächsb­ereit.
Foto: Wolfgang Widemann Blick in den verwaisten Gastraum des einstigen Klosterwir­ts in Wemding: Zwischen der Stadt und den neuen Besitzern endete nun ein Rechtsstre­it, der sich über rund zwei Jahre hinzog. Beide Seiten zeigen sich jedoch gesprächsb­ereit.

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